Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
129 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 13:53
Aktualisiert
07.03.16, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührentarife der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald
Gebührentarife ab dem 01.01.2015
Gebührentarif
2014 (Vorjahr)
Betrag (neu) je Stunde
Betrag (neu) je Minute
Personalkosten je Feuerwehrkraft
Bemerkung
Minutengenaue Abrechung !
a) Stundensatz im Einsatz
68,00 €
27,60 €
0,46 €
Bei Dienst zu ungünstigen Zeiten (gem. § 4 Abs. 2) wird ein Aufschlag von 50 % je Stunde erhoben
b) Stundensatz je Feuerwehrkraft im Einsatz bei
Brandsicherheitswachen
34,00 €
13,80 €
0,23 €
Bei Dienst zu ungünstigen Zeiten (gem. § 4 Abs. 2) wird ein Aufschlag von 50 % je Stunde erhoben
104,00 €
88,00 €
1,47 €
Gestellung der Fahrzeuge (ohne Fahrer) inkl. der auf dem Fahrzeug vorhandenen Geräte
51,00 €
30,00 €
0,50 €
Gestellung der Fahrzeuge (ohne Fahrer) inkl. der auf dem Fahrzeug vorhandenen Geräte
c) Gefahrgutwagen
38,00 €
80,00 €
1,33 €
Gestellung der Fahrzeuge (ohne Fahrer) inkl. der auf dem Fahrzeug vorhandenen Geräte
d) Rüstwagen
78,00 €
121,00 €
2,02 €
Gestellung der Fahrzeuge (ohne Fahrer) inkl. der auf dem Fahrzeug vorhandenen Geräte
e) Anhänger mit Sonderladung
33,00 €
3,00 €
0,05 €
Sonstige Betriebsmittel werden nach Aufwand berechnet
7,80 €
25,34 €
0,42 €
Es werden mindestens 15 Minuten je Einsatz und Person berechnet, wenn sonstige
Ausrüstungsgegenstände, die nicht standardmäßig nach DIN auf dem Fahrzeug verladen sind, genutzt
werden.
nach Aufwand
nach Aufwand
nach Aufwand
Fahrzeugkosten je Fahrzeuggruppe
Minutengenaue Abrechung !
a) Löschfahrzeuge
b) Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen
*)
Pauschale für sonstige Ausrüstungsgegenstände
Gebührensatz
Sonstige Betriebsmittel
Gebührensatz
Bsp.: Streu-, Aufsaug-, Schaum- und Ölbindemittel sowie notwendige Absperrmaterialien etc.
*) Bei der Kategorie der Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen können nur
• Fahrten der Jugendfeuerwehr für Ausflüge etc.
• Fahrten für Kameradschaftszwecke
• Logistikfahrten (Materialbeschaffung, Einkleidung etc.)
50 % des vorher genannten Gebührensatzes angewandt werden. Gründe hierfür sind: