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Beschlussvorlage (Gebührentarif -Anlage zur Satzung-)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
129 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 13:53
Aktualisiert
07.03.16, 13:53
Beschlussvorlage (Gebührentarif -Anlage zur Satzung-)

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Inhalt der Datei

Gebührentarife der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald Gebührentarife ab dem 01.01.2015 Gebührentarif 2014 (Vorjahr) Betrag (neu) je Stunde Betrag (neu) je Minute Personalkosten je Feuerwehrkraft Bemerkung Minutengenaue Abrechung ! a) Stundensatz im Einsatz 68,00 € 27,60 € 0,46 € Bei Dienst zu ungünstigen Zeiten (gem. § 4 Abs. 2) wird ein Aufschlag von 50 % je Stunde erhoben b) Stundensatz je Feuerwehrkraft im Einsatz bei Brandsicherheitswachen 34,00 € 13,80 € 0,23 € Bei Dienst zu ungünstigen Zeiten (gem. § 4 Abs. 2) wird ein Aufschlag von 50 % je Stunde erhoben 104,00 € 88,00 € 1,47 € Gestellung der Fahrzeuge (ohne Fahrer) inkl. der auf dem Fahrzeug vorhandenen Geräte 51,00 € 30,00 € 0,50 € Gestellung der Fahrzeuge (ohne Fahrer) inkl. der auf dem Fahrzeug vorhandenen Geräte c) Gefahrgutwagen 38,00 € 80,00 € 1,33 € Gestellung der Fahrzeuge (ohne Fahrer) inkl. der auf dem Fahrzeug vorhandenen Geräte d) Rüstwagen 78,00 € 121,00 € 2,02 € Gestellung der Fahrzeuge (ohne Fahrer) inkl. der auf dem Fahrzeug vorhandenen Geräte e) Anhänger mit Sonderladung 33,00 € 3,00 € 0,05 € Sonstige Betriebsmittel werden nach Aufwand berechnet 7,80 € 25,34 € 0,42 € Es werden mindestens 15 Minuten je Einsatz und Person berechnet, wenn sonstige Ausrüstungsgegenstände, die nicht standardmäßig nach DIN auf dem Fahrzeug verladen sind, genutzt werden. nach Aufwand nach Aufwand nach Aufwand Fahrzeugkosten je Fahrzeuggruppe Minutengenaue Abrechung ! a) Löschfahrzeuge b) Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen *) Pauschale für sonstige Ausrüstungsgegenstände Gebührensatz Sonstige Betriebsmittel Gebührensatz Bsp.: Streu-, Aufsaug-, Schaum- und Ölbindemittel sowie notwendige Absperrmaterialien etc. *) Bei der Kategorie der Mannschaftstransportfahrzeuge und Einsatzleitwagen können nur • Fahrten der Jugendfeuerwehr für Ausflüge etc. • Fahrten für Kameradschaftszwecke • Logistikfahrten (Materialbeschaffung, Einkleidung etc.) 50 % des vorher genannten Gebührensatzes angewandt werden. Gründe hierfür sind: