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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 4 - Nahversorgungszentrum Kleinhau -; hier: a) Auswertung der eingegangenen Anregungen, b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
24.06.16, 12:01
Aktualisiert
24.06.16, 12:01
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 4 - Nahversorgungszentrum Kleinhau -;
hier: a) Auswertung der eingegangenen Anregungen,
        b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 4 - Nahversorgungszentrum Kleinhau -;
hier: a) Auswertung der eingegangenen Anregungen,
        b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.07.2016 öffentlich TOP- Nr.: 90/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: III/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III 621.416 F/Ra 20.06.2017 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 4 - Nahversorgungszentrum Kleinhau -; hier: a) Auswertung der eingegangenen Anregungen, b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wägt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald über die eingegangenen Anregungen ab und stimmt den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu. Weiterhin beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald gem. § 10 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 4 – Nahversorgungszentrum Kleinhau – in seiner Fassung nach der 2. Offenlage als Satzung und tritt der Begründung vollinhaltlich bei. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 die 1. Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes beschlossen. Die Offenlage der Planunterlagen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 04.11.2013 bis zum 04.12.2013. Nach der Offenlage legte die Firma Lidl einen überarbeiteten Plan zur Erweiterung des LidlMarktes vor, so dass eine erneute Offenlage erforderlich war. Diese erfolgte in der Zeit vom 11.01.2016 bis zum 11.02.2016. - Seite 1 von 2 - Im Rahmen der Offenlagen wurden Stellungnahmen von den TÖB’s und von Privaten vorgetragen. Das Stadtplanungsbüro Zimmermann hat diese in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle zusammengefasst und in Absprache mit der Verwaltung mit einer Stellungnahme bzw. mit einem Beschlussvorschlag versehen. Nach Beratung und Beschluss über die Eingaben darf ich Sie bitten, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 3 – Nahversorgungszentrum Kleinhau – als Satzung zu beschließen. Der zu beschließende Plan hängt in der Sitzung aus. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 4 ist als Anlage 2 beigefügt. Anlage 3 gibt die planungsrechtlichen Festsetzungen wieder. Herr Faßbinder wird in der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen. 3 Anlagen zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -