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Beschlusstext (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Beschlusstext (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 04.07.2017 27 Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis 270/2017 Erneute Aufnahme der städtischen Flächen des Barbarahofes in das Gewerbeflächenentwicklungskonzept Vertagt in die nächste Sitzung 1. Die Stadt Erftstadt stimmt dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, vollumfänglich zu. 2. Die Stadt Erftstadt bringt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein. 3. Die Stadt Erftstadt wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 4. Die Stadt Erftstadt wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1 - 1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen.