Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
24.08.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 04.07.2017
27
Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis 270/2017
Erneute Aufnahme der städtischen Flächen des Barbarahofes in das Gewerbeflächenentwicklungskonzept
Vertagt in die nächste Sitzung
1. Die Stadt Erftstadt stimmt dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Büros Stadt- und
Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, vollumfänglich zu.
2. Die Stadt Erftstadt bringt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“
zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein.
3. Die Stadt Erftstadt wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer
geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies
setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem.
Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus.
4. Die Stadt Erftstadt wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle im
Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die nicht
(mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1 - 1 (Flächensparende und bedarfsgerechte
Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen.