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Beschlußtext (Straßenbauprogramm nach Kommunalabgabengesetz (KAG) ab dem Jahr 2016 hier: Fortsetzung der Beratungen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
11.02.2015
Erstellt
06.03.15, 21:16
Aktualisiert
06.03.15, 21:16
Beschlußtext (Straßenbauprogramm nach Kommunalabgabengesetz (KAG) ab dem Jahr 2016
hier: Fortsetzung der Beratungen) Beschlußtext (Straßenbauprogramm nach Kommunalabgabengesetz (KAG) ab dem Jahr 2016
hier: Fortsetzung der Beratungen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 3. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020) am 11.02.2015: 4. Straßenbauprogramm nach Kommunalabgabengesetz (KAG) ab dem Jahr 2016 hier: Fortsetzung der Beratungen Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird darauf hingewiesen, dass zunächst über den in der letzten Sitzung gestellten Antrag –vor einem Ausbau zunächst eine Sanierung durchzuführenabgestimmt werden sollte und dann in die weiteren Beratungen einzusteigen. Ferner wird um Erläuterung der Unterschiede der Begriffe Oberflächenbehandlung und Oberflächensanierung gebeten. Die SPD-Fraktion führt aus, dass diese sich derzeit noch extern beraten lassen würde -in Bezug auf Ausbaustandards- und somit die Angelegenheit erneut zurück in die Fraktionen verweisen möchte. Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird darauf hingewiesen, dass somit keine KAGHaushaltsmaßnahmen beschlossen werden könnten. FBL Herr Oortman legt ebenfalls die Dringlichkeit über einen Beschluss dar, da die Bürger entsprechend informiert werden müssten. Beschluss: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie das Straßenbauprogramm nach KAG ab dem Jahr 2016 wird zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - Aufgrund der Bitte der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, den Unterschied zwischen einer Oberflächenbehandlung und einer Oberflächensanierung zu erläutern, differenziert Herr Wehmeier die Maßnahmen wie folgt: Oberflächenbehandlung: Bei einer Oberflächenbehandlung wird die vorhandene Oberfläche gereinigt, mit bituminösem Haftklebemittel angespritzt und mit einer gebrochenen Natursteinkörnung abgestreut. Das Aufbringen kann mehrfach erfolgen. Diese Maßnahme kann mit einem Reparaturzug bestehend aus Tankwagen für Bindemittel, sowie angehängtem Gesteinsstreuer bestehen. Die seitens der Gemeinde Leopoldshöhe im Prioritätenkatalog beschriebenen Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf punktuell sehr begrenzte Stellen, die mit den Bordmitteln des Bauhofes (Bitumenspritze) und dem eigenen Personal durchgeführt werden. Da eine sehr starke Abhängigkeit zwischen Dauerhaftigkeit der Maßnahme und Verkehrsnutzung besteht geht die Verwaltung von einer Haltbarkeit der durchgeführten Oberflächenbehandlung von 2- 5 Jahren aus. Oberflächenbehandlungen eignen sich nicht zur Beseitigung von Mängeln an der Tragfähigkeit einer Straße. Ebenso ist sie nicht alleinig als Maßnahme zur Beseitigung von Mängeln an der Ebenheit geeignet. Protokollnotiz: Sinn einer Oberflächenbehandlung ist das Abdichten der Fahrbahndecke gegen eindringendes Niederschlagswasser sowie Erhöhung der Griffigkeit der Fahrbahn. Aufgrund fehlender Effektivität durch die Länge des einzusetzenden Fahrzeugparks, sowie der entstehenden Staubentwicklung, wie auch der Erfahrung mit bereits bei kleineren Maßnahmen auftretenden Beschwerden wegen Lackschäden an den Fahrzeugen, wird auf vollflächigen Einsatz in Wohngebieten verzichtet. Oberflächensanierung: Eine Oberflächensanierung wird als Maßnahme definiert, die einen Eingriff in vorhandene Asphaltdeckschichten oder eine Verstärkung des vorhandenen Asphaltbelages mittels Aufbau zusätzlicher Asphaltschichten darstellt. Je nach Stärke des Eingriffes werden eine bis mehrere beschädigte Asphaltschichten (sofern vorhanden) bis auf eine tragfähige Asphaltrestdecke, mittels Fräse oder Abschälen durch einen Bagger entfernt und durch neue vorhandene Deckschichten ersetzt. Ein Aufbau auf vorhandene Schichten kommt nur auf anbaufreien Straßen und Wegen in Frage, an denen die Entwässerung über Straßenseitengräben sichergestellt ist. Durch das Aufbringen von zusätzlichen Schichten müssten in Wohngebieten alle Zufahrten und Entwässerungseinrichtungen (Abläufe und Rinnen) kostenintensiv angehoben werden. Der Mindestaufbau bei Asphaltdecken beträgt ca. 4 cm. Bei zusätzlicher Bitu-Tragschicht nochmals mind. 8 cm bis 10 cm. Protokollnotiz: Dünnschichtbeläge eignen sich in Wohngebieten aufgrund erhöhter Radienfahrten an den Zufahrten und daraus resultierender Scheerkräfte nicht. In der November-Sitzung seien die Begriffe mehrfach vertauscht worden. Es wurde eine Haltbarkeit von 10-15 Jahren angesprochen. Diese ist mit der Arbeitsweise des Bauhofes nicht zu erreichen. Hier liegt die Haltbarkeit je nach Verkehrsbelastung bei 2-5 Jahren. Um die erklärte Langfristigkeit von 10-15 Jahren zu erreichen ist ein 2-lagiger Aufbau erforderlich. Aktuell gutes Beispiel für einen solchen Aufbau ist die Fettpottstraße im bereits sanierten Abschnitt. Protokollnotiz: Die Haltbarkeit der Fettpottstraße wird wesentlich auch durch die vorhandene geringe Ausbaubreite bestimmt. Die Aufbaustärke ist nicht alleiniges Kriterium.