Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
143 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
19.06.15, 12:01
Aktualisiert
23.09.15, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 01.06.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 4
Projektaufruf: Erlebnis.NRW-Tourismuswirtschaft stärken
Hier: Projektantrag "Qualitätsoffensive Wandern im Kreis
Euskirchen"
V 127/2015
Herr Poth berichtet, dass das Thema auch in der BürgermeisterKonferenz beraten worden sei. Man habe sich hier auf einen
Umlageschlüssel für die Kofinanzierung geeinigt. Zugrunde liegen
sollen hierfür die Wanderwege-Kilometer, welche auf die jeweilige
Kommune entfallen. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass eine
solche Aufteilung der Kofinanzierung nicht förderschädlich ist. Die
Verwaltung wurde von der Bürgermeister-Konferenz autorisiert,
den Förderantrag zu stellen. Zunächst erfolge die Beteiligung am
Call, nach evtl. Zuschlag dann die konkrete Antragstellung.
Frau Kalnins, Fraktion Bündnis 90/Die Grüne fragt nach, ob die
Kofinanzierung des Projektes die Kreisumlage belastet. Herr Poth
erwidert, dass man gemäß der heute getroffenen Vereinbarung in
der Bürgermeister-Konferenz einen Weg suche, die
Kofinanzierung förderunschädlich aufzuteilen und damit die
Kreisumlage nicht zu belasten.
Nachträgliche Protokollnotiz:
In der folgenden Sitzung des Ausschusses am 31.08.2015 merkt
Frau Kalnins unter TOP 4 an, dass ihrerseits die Kreisumlage in
diesem Zusammenhang nicht thematisiert worden sei und bittet
insofern um Korrektur. Hiergegen erhob sich kein Widerspruch.
Frau Kalnins spricht sich dafür aus, die Traumpfade auch im
Kreis Euskirchen zu etablieren.
Frau Poth erläutert hierzu, dass die Traumpfade ein Projekt und
Alleinstellungsmerkmal aus Rheinland-Pfalz seien und somit eine
direkte Ankopplung an dieses Projekt schwierig sein dürfte.
Das jetzt vom Kreis Euskirchen initiierte Projekt stelle aber ein
Pilotprojekt dar, weil dieses auf die jüngst erlassenen neuen
Kriterien des Wanderverbandes ausgerichtet sei und sich sicher
auch zu einer eigenen Marke entwickeln werde.
Herr Cremer, SPD-Fraktion teilt mit, dass die Beschlussvorlage
seine Zustimmung finde und entsprechend umgesetzt werden
sollte. Aus seiner Sicht ist der relativ hohe Marketingansatz
notwenig, um das entstehende Angebot auch entsprechend
bewerben zu können.
Herr Reidt, CDU-Fraktion, schließt sich den Ausführungen von
Herrn Cremer an.
Herr Bell, DIE LINKE, fragt, ob es noch weitere
Fördermöglichkeiten gebe.
Frau Poth erläutert hierzu, dass im Rahmen des Projektaufrufes
begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Viele Regionen haben
Interesse an einer Förderung, eine Jury entscheidet, welche
Region den Zuschlag erhält.
Für den Fall, dass der Förderantrag keinen Zuschlag erhalte,
käme evtl. auch eine Förderung über LEADER in Frage. Da
zwischenzeitlich feststeht, dass sowohl die Zülpicher Börde als
auch die Eifel LEADER-Region geworden sind, müsste man mit
den betreffenden LEADER-Aktionsgruppen über eine
Antragstellung diskutieren.
Anderweitige Finanzierungsquellen sind für Frau Poth zur Zeit
nicht erkennbar.
Auf Nachfrage von Herrn v. Meenen, bestätigt Frau Poth, dass es
sich bei dem in Tabelle 2 aufgeführten Bürgerschaftlichen
Engagement um die Aktivitäten des Eifelvereins handelt.
Herr Heller, SPD-Fraktion, erklärt, er gehe davon aus, dass die
positiven Aspekte der Qualitätsoffensive der Stadt Schleiden mit
in den Prozess einbezogen werden. Dies wird von der
Verwaltung bejaht.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt der Projektidee inhaltlich zu und beschließt –
im Falle der Projektbewilligung durch das Land NRW – die
Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 158.750 € über die
Projektlaufzeit von drei Jahren.
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung
a) auf Basis des Ausgabenerstattungsprinzips von 80 % die
Bruttogesamtkosten in Höhe von 793.750,- € gemäß
Tabelle 2 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019
einzustellen.
b) für die Folgekosten (Ersatzbeschaffungen) nach
Projektablauf für einen 15-jährigen Bindungszeitraum (ab
2019) jährlich 11.250 € in die jeweiligen Haushalte
einzustellen.
Der
Kreistag
erklärt
sich
bereit
über
alternative
Projektfinanzierungen zu beraten, sofern die beantragte
Förderung über den Wettbewerbsaufruf Erlebnis.NRW nicht
gewährt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig