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Beschlusstext (Konversion Vogelsang: Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
138 kB
Datum
01.06.2015
Erstellt
19.06.15, 12:01
Aktualisiert
19.06.15, 12:01

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 01.06.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7.1 Konversion Vogelsang: Auswirkungen der Landesentscheidung zur Finanzierung Forum Vogelsang Herr Poth teilt mit, dass er in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der SEV und in diesem Jahr auch der Vogelsang IP gGmbH vor Eintritt in die Sachdiskussion einige grundsätzliche Erläuterungen geben möchte: Der Standort Vogelsang ist trotz noch nicht vorhandener Ausstellungen seit fast 10 Jahren ein vielbesuchter Bildungs- und Tourismusort in der strukturschwachen Eifelregion. Mehr als 1,7 Mio. Menschen haben den Standort bisher besucht und sich über die NS-Zeit informiert oder haben einfach nur die grandiose Landschaft im Nationalpark Eifel genossen. Pro Jahr nahmen im Durchschnitt über 40.000 Menschen an den angebotenen Bildungsprogrammen teil. Damit stehe der Standort in einer Reihe mit dem Reichsparteitagsgelände in Nürnberg, der Wewelsburg oder auch dem Obersalzberg bei Berchtesgaden. Schon heute ist Vogelsang aus der Reihe der Gedenk- und Erinnerungsorte nicht mehr wegzudenken. Vom touristischen Aspekt her möchte Herr Poth hier noch einmal festhalten, dass die Besucher lt. den regelmäßigen Besucherbefragungen zu 50% „wegen Vogelsang“ in die Region kommen und damit auch die touristischen Potentiale der Eifel kennen lernen. Die Wertschöpfung beträgt bei einem durchschnittlichen Ausgabeverhalten von 20 € bei 1,7 Mio. Besucher etwa 35 Mio. €. Bei diesen Zahlen möchte Herr Poth nicht unerwähnt lassen, dass neben den Aktivitäten der Vogelsang IP gGmbH auch die Bildungsaktivitäten des DRK zu diesem beeindruckenden Ergebnis beigetragen haben. Auch der SSV Schleiden reiht sich hier nahtlos ein, ebenso die Aktivitäten der Kirche im Nationalpark. Letztlich ist es gelungen, bisher etwa 40 Arbeitsplätze zu schaffen und zu verhindern, dass Vogelsang zu einem Wallfahrtsort der Neonazis geworden ist. Trotz dieser in den Augen von Herrn Poth absolut positiven Entwicklungen gelinge es im Kreis Euskirchen immer wieder, die kritischen Punkte in der Standortentwicklung in den Vordergrund zu stellen - von der Meinungsbildung in den Medien der Städteregion Aachen ganz zu schweigen. Schlagzeilen wie "Der Großbaustelle gehen die Millionen aus" "Krise im Nationalpark Eifel" "…aber ich habe Zweifel, ob wir als Gesellschafter immer rechtzeitig und umfassend informiert worden sind" V 128/2015 "Mögliche Insolvenz in Vogelsang" „Wer stopft Millionen Loch in Vogelsang?" "Die Stimmung in der Bevölkerung ist nicht gut" mögen sich zwar gut anhören und verkaufen lassen, sind der Standortentwicklung aber alles andere als zuträglich und machen es den Verantwortlichen vor Ort noch schwerer, als es ohnehin schon ist. Deshalb wirbt Herr Poth sehr dafür, dass langsam wieder die Vorzüge der Standortentwicklung in den Fokus rücken und gemeinsam daran gearbeitet wird, dass die Besucherzahlen sich weiter so entwickeln wie es prognostiziert wird. Im Übrigen ist Herr Poth vom Aufsichtsrat der Vogelsang IP gGmbH autorisiert, zu erklären, dass der Aufsichtsrat sich von der Geschäftsführung stets gut informiert gefühlt hat und fühlt. Alle Risiken und Maßnahmen seien immer im Aufsichtsrat dargestellt und diskutiert worden. Der Aufsichtsrat hält eine angemessene Klarstellung und ggf. Zurückweisung offenkundiger Falschdarstellungen für erforderlich. Dies gilt insbesondere für die immer wieder behauptete "Nichtinformation" und die "Vermutung der eingeplanten Förderreserve", die immer wieder von der Geschäftsführung zurückgewiesen worden seien. Der Aufsichtsrat stehe voll hinter der Geschäftsführung. An dieser Feststellung ändere auch die inzwischen vom Land NRW abgelehnte Förderung der eingetreten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 3 Mio. € nichts. Die nach der Förderabsage geführten Gespräche mit dem Land auf unterschiedlichen Ebenen fasst er wie folgt zusammen: Der Hinweis im Ablehnungsschreiben zur bekannten Deckelung des ursprünglichen Förderbetrages wurde insofern ergänzt, als man grundsätzlich keinen Förderzugang zur Städtebauförderung sehe. Evtl. Ausnahmen seien zwar möglich, aber damit verbunden, dass eine landesseitig korrespondierende Akquise von Bundesstädtebaumitteln dann nicht möglich sei. Insofern wolle man keinen Präzedenzfall schaffen. Trotzdem sehe man landesseitig die Konversion Vogelsang weiterhin positiv und erkenne die bisherige Entwicklung an. Im Übrigen beteilige sich das Land indirekt über die Mietzahlungen des Landesbetriebes für die Nationalparkausstellung an den Mehrkosten, deren Höhe man im Übrigen für nachvollziehbar und nicht ungewöhnlich halte. Auch wurde signalisiert, dass es ggf. zusätzliche Projektförderungen aus anderen Fördertöpfen geben könne. Eine Rücknahme der Förderabsage wurde grundsätzlich ausgeschlossen. Nunmehr gelte es, den bereits definierten „Plan B“ zu realisieren und der Geschäftsführung die Möglichkeit einzuräumen, die auflaufenden Mehrkosten durch Kreditaufnahmen zu finanzieren. Da der aktuell bekannte Mehrkostenbetrag ca. 3,4 Mio. € beträgt, wird gebeten, nunmehr auch für den Kreis Euskirchen den Beschluss gem. Vorlage zu fassen und damit die Besicherung bis zu einem Höchstbetrag von 5 Mio. € zu genehmigen. Damit wird die Geschäftsführung in die Lage versetzt, die konkreten Kreditverhandlungen zu führen und die notwendigen noch zu tätigen Aufträge zur Fertigstellung des Gesamtprojektes zu vergeben. Auch wenn die Kreditfinanzierung zu Einsparungen in der Wirtschaftsplanung der Gesellschaft führen wird, liegt Herrn Poth viel an der Feststellung, dass die Bildungsarbeit auch weiterhin auf hohem Niveau betrieben wird. Einzelheiten wird der Geschäftsführer nachfolgend erläutern. Herr Poth spricht sich dafür aus, gemeinsam dafür sorgen, dass das Projekt Forum Vogelsang bis zum Jahresende erfolgreich zu Ende geführt wird. Gemeinsam sollen die notwendigen bildungsorientierten und tourismusorientierten Produkte zur Vermarktung des Standortes geschaffen werden und die positiven Entwicklungen endlich auch entsprechend positioniert werden. Außerdem plädiert er dafür, sich gemeinsam für die Realisierung der weiteren Konversionsprojekte wie DJH-Projekt und NPVerwaltung einzusetzen. Abschließend teilt Herr Poth mit, dass er sich auf die baldige Eröffnung des Forums Vogelsang freue und davon überzeugt sei, dass dann Vogelsang die prognostizierte überregionale Bildungs, Kultur- und Tourismusdestination wird. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Poth für seine Ausführungen, begrüßt den Geschäftsführer der Vogelsang IP gGmbH, Herrn Moritz, und bittet ihn um einen Sachstandsbericht. Herr Moritz erklärt, dass er der Einladung zur Sitzung gerne gefolgt sei und teilt mit, dass der Sachstand gegenüber dem letzten Stand der öffentlichen Verlautbarungen unverändert sei. Im Folgenden führt er aus: Zeitschiene: Der weitere Projektablauf ist in drei Etappen geplant: Anfang Juli soll ein Geländezugang zum Adlerhof in Abstimmung mit dem Bauzustand geöffnet werden. Dies solle parallel zur Fertigstellung der neuen, vom Kreis Euskirchen realisierten Bushaltestelle und dem Abschluss der dortigen Restmaßnahmen erfolgen. Anfang September soll die Verlagerung der temporären Besucheranlaufstelle vom Kulturkino zum Adlerhof erfolgen und zeitgleich die Gastronomie mit dem Namen „Wolkenschmaus“ eröffnet werden. Gleichzeitig solle dann auch die Übergabe der Ausstellungsräume des Nationalparkzentrums an die Ausstellungsbauer erfolgen. Für den Einbau der Ausstellung werden 14 Kalenderwochen (knapp 3,5 Monate) Bauzeit benötigt, daher resultiert dann auch das Eröffnungsdatum Anfang Dezember. Anfang Dezember soll die Gesamteröffnung des neuen Forums mit Besucherzentrum, den beiden Ausstellungen und dem Tagungsbetrieb erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt startet dann der „Normalbetrieb“ am Standort. Handicaps: Herr Moritz teilt mit, dass vor Ort zur Zeit ca. 130 Arbeiter, Bauleiter und Projektleiter tätig seien, allerdings unvermindert regelmäßige Handicaps die Arbeit vor Ort erschweren. Er nennt folgende Beispiele: - Tod eines Sachverständigen (nach Prüfung aber ohne entsprechende Unterlagen, somit musste eine neue Prüfung erfolgen), - Insolvenz der mit den Blitzschutzarbeiten beauftragten Firma, - Kündigung der Fensterbaufirma (heute Submission Restgewerk, ca. ¾ des Auftrages), - Situation am „Adler-Relief“- Teilausbruch Jan/Fe mit weiteren festgestellten Schäden am Mauerwerk, intensive Einbindung Denkmalpflege, - Stahlbauarbeiten Eingangsbau mit einem kurzzeitigen Baustopp wegen notwendiger Mängelbeseitigungen, - personelle Probleme bei einzelnen Unternehmen Zitat aus der Presse: Zu dem Zitat aus der Presse „In der freien Marktwirtschaft wären Herr Poth und sein Schalträger weg vom Fenster“ bemerkt Herr Moritz, dass das Projekt nach seiner Einschätzung in der Privatwirtschaft schon lange fertig gestellt wäre. Dies alleine schon wegen der vergabe- und prüfungsrechtlichen Vereinfachungen und dementsprechend möglichem Pragmatismus im Krisenfalle. Außerdem stellt Herr Moritz klar, dass er nicht Angestellter des Kreises Euskirchen sei. Er als Geschäftsführer sei ein eigenes Organ der GmbH. Neben der Satzung gelten hierzu die einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes und Handelsrechts, insbesondere auch im Hinblick auf die Geschäftsführer-Haftung. Allein Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung seien im Rahmen der Satzung weisungsbefugt. Die GmbH bestehe aus sieben Gesellschaftern. Dass man eine gewisse Synchronizität der Zielrichtung, Initiativen, Kommunikation etc. zwischen Geschäftsführung und jeweiligen Aufsichtsratsvorsitzendem voraussetzen könne, verstehe sich wohl und sei auch für eine effektive Arbeit der GmbH mehr als sinnvoll. Kosten: Die ihm zur Zeit bekannten Mehrkosten liegen unverändert bei 3,4 Mio. €. Herr Moritz weist auf folgende Risiken hin: - Natursteinarbeiten (Adlerrelief mit einer Dimension von 100-200 T€, schon enthalten) - Maßnahme Stützmauer - Ggf. weiteres Unvorhergesehenes - Ausstehende Firmenrechnungen und Schlussrechnungen (ggf. verdeckte Mengenmehrungen) - Auswirkungen der Bauzeitverlängerung (Dimension) - Komplikationen auf Seiten der Firmen (Firmenkonkurs, Personalausfälle,…) - Ausschreibungsergebnisse - Prüfrisiken Herr Moritz teilt mit, dass das Endergebnis der Gesamtkosten erst mit dem Schlussverwendungsnachweis vorliegen wird. Bezüglich der Einsparmöglichkeiten teilt er mit, dass die großen Dinge schon benannt wurden und jetzt „nur“ noch kleinteilige Optionen bestünden, die allerdings auch ergriffen werden. Heutiger Beschlussvorschlag: Herr Moritz teilt mit, dass die GmbH aufgrund des heute vorgeschlagenen Beschlusses Handlungsfähigkeit erlangen würde. Zum einen solle aufbauend darauf kurzfristig ein entsprechender Beschluss im Aufsichtsrat der GmbH getroffen werden. Außerdem diene der Beschluss als Grundlage für die Diskussion und Sicherung der Bankenkonditionen. Herr Moritz stellt ergänzend fest, dass dieser Beschluss natürlich kein Freibrief für zusätzliche Ausgaben sei, es finde weiterhin das Controlling / die Freigabe durch den Aufsichtsrat der Vogelsang IP gGmbH statt. Zitat Life-Magazin: Zu seinem (angeblichen) Zitat aus dem Life-Magazin bezüglich der Insolvenz der Vogelsang IP gGmbH teilt Herr Moritz mit, dass dies nicht zutreffend sei und er diese Aussage auch nicht getroffen habe. Er habe dies auch gegenüber dem Verlag klargestellt. Als letzten wichtigen Schritt bezeichnet Herr Moritz die nun zu treffenden Beschlüsse (s.v. Punkt). Artikel in Aachener Zeitung: Zum Artikel in der Aachener Zeitung „Der Großbaustelle gehen die Millionen aus… Krise im Nationalpark Eifel: Wer ist für die immer neuen Probleme auf der früheren NS-Ordensburg Vogelsang verantwortlich?...“ Herr Moritz führt im Hinblick auf die Schuldfrage, welche ja auch von den hiesigen Redakteuren schon mehrfach gestellt wurde, aus, dass i.d.R. nicht der Überbringer der schlechten Botschaft für diese Schuld trage – dies reklamiere er auch für sich. Die Gründe und Hintergründe für die Kostensteigerungen seien ausreichend dargestellt worden. Unvermeidbare und SowiesoKosten wurden dargelegt und waren auch durch Standardsenkungen etc. nicht mehr kompensierbar. Außerdem möchte er Folgendes richtig stellen: - er habe nicht, wie dort zitiert, „…mit Mehrkosten von 7 Mio. € gerechnet“. - es habe keine „still und leise“ Maßnahmenstreichung gegeben. - es habe keine „stillschweigende Einpreisung“ stattgefunden und auch keinen „abgelehnten Antrag“ gegeben. Er weist nochmals darauf hin, dass NRW.URBAN im Jahr 2010 den Antrag geprüft habe und zitiert: „… Projekt … lässt sich im … Kostenrahmen von 35,1 Mio. € realisieren.“ Weiterhin: „…die Ermittlung der Flächen und Massen ist korrekt … Einheitspreise … den aktuellen Marktpreisen 2010 entsprechen…“ Bekanntheit Vogelsang: Herr Moritz führt aus, dass viele Menschen (gerade auch in NRW) den Standort noch nicht kennen und demzufolge noch ein hohes Besucherpotenzial zu erreichen wäre. In diesem Zusammenhang teilt er mit, dass bezogen auf Umsatz und offene Geländeführungen der Mai 2015 der stärkste Mai seit der Öffnung des Geländes gewesen sei. Gegenüber dem Mai letzten Jahres sei ein Plus von 50 % zu verzeichnen. Positiv hierfür seien sicher auch die günstig gelegenen Wochenenden im Mai sowie das Wetter gewesen. Auch die positive Auswirkung der im WDR ausgestrahlten Dokumentation „Geheimnisvolle Orte“ sei spürbar gewesen. Vernetzung / Wertschätzung Erinnerungslandschaft: Als Beispiel für die Vernetzung / Wertsschätzung in der Erinnerungslandschaft nennt Herr Moritz den jüngsten Besuch des Vorstands des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden Nordrhein zusammen mit dem Sozialdezernat Düsseldorf. Hieraus haben sich bereits Kooperationsansätze in der „Arbeit gegen Rechts“ ergeben. Bildungsangebot: Herr Moritz führt aus, dass die nunmehr notwendige Kreditaufnahme durch die Vogelsang IP gGmbH und die damit verbundenen Kosten in Höhe von 70-100 T€ nicht ohne Spuren bleiben könnten, aber trotzdem auch weiterhin ein qualifiziertes und sehr umfängliches Bildungsangebot bleibe. Es seien jedoch Streichungen bzw. Reduzierungen nötig, insbesondere was vertiefende Bildungsveranstaltungen und kulturelle Programme angehe. Außerdem müssten alle bestehenden und künftigen Vernetzungen und Kontakte unter Kosten-/Nutzen-Aspekten kritisch geprüft werden. Prioritär müsse mit den gegebenen Ressourcen die Basis-Arbeit geleistet werden. Kompensation für verwehrte Mehrförderung: Im Hinblick auf die von der Landesregierung avisierte Kompensation der verwehrten Mehrförderung weist Herr Moritz darauf hin, dass es sich bei vielen Dingen um SowiesoFörderungen handelt. Abschließend teilt er mit, dass aber sicherlich gerade im Bildungsbereich einige Unterstützungsmöglichkeiten bestünden, die zu gegebener Zeit eingefordert werden müssten. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Moritz für seine Ausführungen. Herr Reidt, CDU-Fraktion, teilt mit, dass er die Begründung für die Ablehnung der Fördermittel nicht nachvollziehen könne. Seiner Meinung nach hätte es dem Land gut gestanden, die Fördermittel für dieses überregional bedeutsame Projekt zu bewilligen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine landesseitige Förderung einer Jugendherberge am Standort ebenfalls negativ beschieden wurde. Er nimmt zur Kenntnis, dass das Land als Kompensation die Förderung anderer Bereiche zugesagt habe, hier müssten seiner Ansicht nach auch personelle Maßnahmen (z.B. weitere Lehrerstellen) möglich sein. Seitens seiner Fraktion möchte man merken, dass das Land in dieser Angelegenheit tätig wird. Außerdem äußert er, dass er die Aktivitäten des Landrates in dieser Angelegenheit beklagenswert und charakterlos finde. Frau Kalnins, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt fest, dass sie sich über die Ablehnung der Fördermittel nicht gewundert habe, da die Fördermittel von Beginn an gedeckelt waren. Sie hofft, dass der Bildungsauftrag nicht leidet. Grundsätzlich sei man seitens ihrer Fraktion bereit, über die Besicherung der Kreditaufnahme in Höhe von 3.4 Mio. € zu beraten, nicht aber über die angegebene Gesamtsumme von 5 Mio. €. Außerdem mahnt sie die zahlenmäßige Erläuterung der Mehrkosten an. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass so ein umfangreiches Projekt zahlenmäßig nicht einfach zu erklären sei. Seiner Meinung nach hätte man bereits in der Januar-Sitzung des Ausschusses einen Beschluss zur Besicherung des Kreditrahmens von 5 Mio. € fassen sollen. Herr Cremer, SPD-Fraktion führt aus, dass man sich in der Verantwortung sehe, das Projekt zu einem guten Ende zu bringen. Er sei der Überzeugung, dass sich noch andere Fördermöglichkeiten ergeben werden. Die Beschlussvorlage finde die Zustimmung der SPD-Fraktion. Herr Bell, DIE LINKE, teilt mit, dass man seitens seiner Fraktion nur zustimmen könne, wenn die Anteile der Gesellschafter der Vogelsang IP gGmbH am Verlustausgleich entsprechend der durch die Kreditaufnahme zu erwartenden Mehrbelastung erhöht würden. Aus seiner Sicht sei das für die Gesellschafter in einem tragbaren Rahmen. Außerdem merkt er an, dass er die Äußerungen über den Landrat in der Sitzung nicht in Ordnung findet, man habe dies in einem Gremium anbringen können, bei dem der Landrat anwesend gewesen wäre. Herr Kolvenbach, CDU-Fraktion, findet es bezeichnend, dass der Landrat bei der heutigen Sitzung des Ausschusses nicht anwesend ist. Er habe erwartet, dass er teilnimmt, aber: Jjeder setze für sich selbst Prioritäten. Herr Schulte, SPD-Fraktion, schließt sich Herrn Poth an und spricht sich dafür aus, einen positiven Weg einzuschlagen. Herr Dr. Milz, FDP-Fraktion, bittet Herrn Moritz hinsichtlich der aufzunehmenden Kredite um Prüfung, ob eine längere Zinsbindung nicht sinnvoller wäre. Herr Moritz teilt mit, dass die entsprechenden Angebote zur Zeit eingeholt würden und man in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats der Vogelsang IP gGmbH die verschiedenen Varianten intensiv diskutieren werde. In diesem Zusammenhang wären alle Parameter, u.a. auch die Laufzeit der Zinsbindung, abschließend zu diskutieren. Herr Hassen, AfD, spricht sich dafür aus, Vogelsang und den damit verbundenen Bildungsauftrag durchaus positiv zu sehen, da sich hier tolle Chancen bieten würden. Er mahnt insbesondere nicht nur historisch orientierte Angebote an. Herr Poth führt hierzu aus, dass die Bildungsarbeit in Vogelsang bereits sehr innovativ ist. Außerdem teilt er auf die Nachfrage von Frau Kalnins mit, dass die Mitglieder des Ausschusses zu gegebener Zeit über die Zahlen informiert würden. Herr Schmitz, UWV-Fraktion, teilt mit, dass man sich seitens seiner Fraktion eine Beratung im Kreisausschuss wünsche und er sich aus diesem Grund bei der heutigen Abstimmung enthalten werde. Er wünsche dem Projekt alle Gute. Die Mitglieder der Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfehlen folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt: a) über den beschlossenen Rahmen von 3 Mio. € (D8/2014 vom 17.12.2014) hinaus eine Ausfallbürgschaft zugunsten der Vogelsang IP gGmbH zur Besicherung der zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahmen in Höhe von gegebenenfalls bis zu einem Gesamtbetrag von 5 Mio. € zu übernehmen. Der Höchstbetrag für die zu übernehmende Ausfallbürgschaft beträgt 1.818.182 €. b) für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 9.092 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. c) die Geschäftsführung und die Gremien der Vogelsang IP gGmbH werden gebeten, zu prüfen, ob eine Änderung der Landeshaltung in Bezug auf die Nachfinanzierung bewirkt werden kann bzw. ob alternative Fördermöglichkeiten in der Stadtentwicklung o.a. Landesprogrammen, gegebenenfalls auch Möglichkeiten der Betriebsförderung, gegeben sind. d) die Geschäftsführung der Vogelsang IP gGmbH zu bitten, dem Ausschuss für Bildung und Inklusion sowie dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang das Konzept der Bildungsarbeit der Akademie Vogelsang IP unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen bei nächster Gelegenheit dezidiert vorzustellen. Hierbei ist das Interesse des Kreistages an einer qualifizierten und breiten Bildungsarbeit zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 3 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE) und 1 Enthaltung (UWV)