Daten
Kommune
Kall
Größe
6,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB zu der beantragten Nutzungsänderung
erklärt, wenn die Privilegierung gegeben ist.
Sollte die Privilegierung nicht erbracht werden, wird beim Kreis Euskirchen Bauaufsichtsbehörde - beantragt, vor Entscheidung über den Bauantrag die
Bauvorlagen der Gemeinde nochmals vorzulegen.
Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Bauherr angehalten werden sollte, die
jetzige bauliche Substanz zu verbessern.