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Beschlußtext (Zukünftige Nutzung von Räumlichkeiten in der Grundschule Asemissen hier: Fortsetzung der Beratung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
04.02.2015
Erstellt
27.02.15, 21:15
Aktualisiert
27.02.15, 21:15
Beschlußtext (Zukünftige Nutzung von Räumlichkeiten in der Grundschule Asemissen
hier: Fortsetzung der Beratung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur (Wahlperiode 2014/2020) am 04.02.2015: 3. Zukünftige Nutzung von Räumlichkeiten in der Grundschule Asemissen hier: Fortsetzung der Beratung Zu Beginn erklärt AM Herr Puchert-Blöbaum, dass seine Fraktion keinen Fraktionsbeschluss gefasst habe, da noch Beratungsbedarf in Bezug auf alternative Räumlichkeiten bestehe. Evtl. könnten Klassenräume nachmittags genutzt werden, ohne dass diese der Schule weggenommen würden. Zudem stelle sich die Frage, ob die im Haushalt eingestellten 240.000 Euro für den Umbau der Räumlichkeiten nicht für den Bau eines Kulturtreffs an anderer Stelle genutzt werden können. Diese Alternativen solle die Verwaltung überprüfen. Er bittet daher, die Beschlussfassung über die Nutzung der Räumlichkeiten in der Grundschule Asemissen zu vertagen. AM Herr Hachmeister berichtet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass sie der Nutzung der Räumlichkeiten für einen Kulturtreff nicht zustimmen werde. Aus Sicht seiner Fraktion können die Gruppen auch in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden, z.B. habe die Feuerwehr noch einen Jugendraum, der auch von anderen Gruppen mit genutzt werden könne. Die in Betracht kommenden Räume sollen der Schule belassen werden. Da die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf habe, stimme er der Vertagung der Beschlussfassung zu, bitte aber, diese Angelegenheit vor der nächsten Ratssitzung in einer Sondersitzung des Fachausschusses zu beraten. Abschließend teilt AM Frau Risy mit, dass ihre Fraktion einstimmig beschlossen habe, dass die Grundschule die Räumlichkeiten behalten solle. Aus ihrer Sicht solle aber in der nächsten Ratssitzung der endgültige Beschluss über die Nutzung der Räumlichkeiten gefasst werden.