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Beschlusstext (Fernkartenverkauf in Bahnhöfen des Kreises Euskirchen hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
02.03.15, 14:49
Aktualisiert
02.03.15, 14:49
Beschlusstext (Fernkartenverkauf in Bahnhöfen des Kreises Euskirchen
hier: Antrag der UWV-Fraktion) Beschlusstext (Fernkartenverkauf in Bahnhöfen des Kreises Euskirchen
hier: Antrag der UWV-Fraktion)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 25.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Fernkartenverkauf in Bahnhöfen des Kreises Euskirchen hier: Antrag der UWV-Fraktion Die DB Vertrieb GmbH hat die im Antrag der UWV aufgeworfenen Fragen wie folgt beantwortet: 1.) Es bestehen von unserer Seite keine vertraglichen Beziehungen mehr zu einem Agenturisten im Bahnhof Mechernich, Die ehemalige Agentur im Bf Mechernich hat unser Angebot eines neuen Vertrages mit der Einstufung "Leisure" ab 01.01.2015 nicht angenommen. Ob dort Beratungsleistungen zu Fernverkehrsangeboten, z.B. über Internet erfolgt, ist uns nicht bekannt. 2.) Eine Zuständigkeit für die Bestellung des Verkaufs von Fahrkarten des Fernverkehrs liegt in Deutschland nicht bei den Aufgabenträgern im Nahverkehr, somit auch nicht beim NVR. 3.) Der Standort Mechernich hat in 2014 von der als Übergangslösung eingerichteten Kategorie "Präsenz am Bahnhof" profitiert und wurde ab 2015 in die Kategorie "Leisure" eingestuft, die der Standard für unsere Agenturen ist. Nur Agenturen, die in unserem Auftrag besondere Anforderungen einer von der DB zu erfüllenden Präsenzpflicht im SPNV übernehmen, werden in die Kategorie "Präsenz" eingestuft. In Mechernich sind keine Anforderungen zu erfüllen, die über die Pflichten aus dem Standard-Agenturvertrag hinausgehen (z. B. garantierte Öffnungszeiten, Verzicht auf Serviceentgelt, Teilnahme an Schulungen, besondere Kennzeichnung). Hier ist nicht der NVR Verursacher für eine neue Einstufung der Agentur, sondern die Anwendung der bundesweit einheitlichen Vertriebskonditionen der Deutschen Bahn für DB-Agenturen. 4.) Die Agentur kann mit eigenen, freiwilligen Leistungen ihre Einstufung nicht beeinflussen, hierfür sind ausschließlich die Regelungen in den Vertriebskonditionen maßgebend. 5.) Die komplette Leistungspalette des DB-Personenverkehrs wird in unserem Reisezentrum Euskirchen sowie in der Agentur im Bahnhof Kall angeboten. Außerhalb dieser Bahnhöfe stehen F 12/2015 2. Ergänzun g unseren Kunden DB-Agenturen in Bad Münstereifel, Weilerswist und Zülpich zur Verfügung. gez. Rosenke