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Beschlusstext (Sachstandsbericht Fortschreibung Nahverkehrsplan)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
02.03.15, 14:49
Aktualisiert
02.03.15, 14:49
Beschlusstext (Sachstandsbericht Fortschreibung Nahverkehrsplan)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 25.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Sachstandsbericht Fortschreibung Nahverkehrsplan TOP 11 Info 37/2015 Seitens der SPD-Fraktion wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 auf den Linien 986 und 985 die Anschlusssituation in Weilerswist verschlechtert habe. Des Weiteren wird die von der Verwaltung erstellte Minimalvariante zur Verdichtung der Linie 829 kritisiert. Ein Umstieg sei nicht zu vertreten, da damit die Attraktivität der Linie leide. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht das Abend- und Wochenendangebot noch für verbesserungswürdig an. Es wird weiter angeregt, die Schnellbuslinie SB 98 nicht durch eine andere Streckenführung zu verändern und somit zu verlangsamen. Die Verwaltung erläutert hierzu, dass es sich zum jetzigen Zeitpunkt um einen Zwischenstand handele und weitere Gespräche mit den Kommunen stattfinden würden. Bezogen auf die SB 98 erklärt die Verwaltung, dass man abwägen müsse, ob man an dem Schnellbus festhalten wolle oder ob die Anbindung von Zülpich an Euskirchen im ½-StundenTakt nicht sinnvoller wäre. Die Probleme bei den Linien 986 und 985 stünden sei keine Thema der NVP-Fortschreibung, sondern der Fahrplangestaltung: die Verwaltung werde sich dieser Problematik annehmen. Im Zusammenhang mit der Linie 829 stehe der Kreis in Gesprächen mit den Gemeinden Hellenthal, Schleiden und Kall, auch hier spiele die Frage der Finanzierung eine Rolle. Die Verwaltung macht deutlich, dass es sich bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes um ein sehr komplexes Thema handele und es noch einiges an Abstimmungszeit brauche. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr nimmt die Info 37/2015 zur Kenntnis.