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Beschlusstext (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
02.03.15, 14:49
Aktualisiert
02.03.15, 14:49
Beschlusstext (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlusstext (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 25.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist erfreut darüber, dass auf keiner Liegenschaft des Kreises Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Eine weitere Beratung in den Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages sei daher nicht erforderlich. Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Schmitz, für die Anwendung von Herbiziden auf Basis von Glyphosat auf Nichtkulturland-Flächen werden laut Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 06.01.2014 keine Genehmigungen mehr ausgestellt. Gemäß Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) besteht jedoch die Möglichkeit mittels Ausnahmegenehmigung bis zu zwei Jahren glyphosatfreie Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen, die nicht forst- und landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, aufzutragen. Wir bitten die Verwaltung in ihrer Zuständigkeit darüber zu informieren: Auf welchen Flächen werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt? In welchem Umfang wurden Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erteilt? Werden die nicht genehmigungsfähigen Bereiche, wie Schulhöfe, Kinderspielplätze, Spiel- und Liegewiesen, Rastund Parkplätze, Hof- und Betriebsflächen, Böschungen, etc. entsprechend berücksichtigt? Wie sieht die Einsatzform aus (punktuell, großflächig, maschinell, etc.)? Welche Produkte werden verwandt? Wie groß ist die eingesetzte jährliche Menge an Pflanzenschutzmittel? Gibt es Lagerbestände von Herbiziden auf Basis von Glyphosat? Wurden oder werden diese fachgerecht entsorgt? A 52/2015 Wie erfolgt eine Information der kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die aktuelle Gesetzeslage? Der flächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sorgte in der Vergangenheit bei vielen Produkten zu einer massiven Belastung der Umwelt. Der Eintrag in die Nahrungskette führte immer wieder zu Verboten von tlw. weltweit eingesetzten Substanzen (DDT, E605, Lindan, Endrin, usw.). Mit Recht darf von einem humantoxischen Potenzial gesprochen werden, was durch die Wissenschaft erst mit langjähriger Verzögerung dokumentierbar ist. Auf alle Fälle bedeutet der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ein nicht kalkulierbares Risikopotenzial. Daher beschließt der Kreistag: Unter Beachtung der Anwendung und des Geltungsbereichs des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG §12) werden keine Pflanzenschutzmittel im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Euskirchen auf Freiflächen eingesetzt. Ausnahmeregelungen im Rahmen des Gesetzes werden streng bewertet und sind nur in unabdingbaren Situationen möglich, wo andere Maßnahmen nicht greifen. Die Sachkundenachweise der Personen der Verwaltung sowie von Dritten, die mit Pflanzenschutzmitteln in Berührung kommen, sind streng zu überwachen. Die Städte und Gemeinden des Kreises sind über die Anwendung des Gesetzes zu informieren. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Grutke -Fraktionsvorsitzenderfür die Richtigkeit: gez. f.d.R. Conny Schmid -Fraktionssekretärin- gez. Ekkehard Fiebr -sachkundiger Bürg