Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
02.03.15, 14:49
Aktualisiert
02.03.15, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
25.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem.
Pflanzenschutzgesetz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist erfreut darüber, dass
auf keiner Liegenschaft des Kreises Pflanzenschutzmittel
eingesetzt werden. Eine weitere Beratung in den Sitzungen des
Kreisausschusses und des Kreistages sei daher nicht
erforderlich.
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem.
Pflanzenschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Schmitz,
für die Anwendung von Herbiziden auf Basis von Glyphosat
auf Nichtkulturland-Flächen werden laut Erlass des
Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom
06.01.2014 keine Genehmigungen mehr ausgestellt.
Gemäß Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) besteht jedoch die
Möglichkeit mittels Ausnahmegenehmigung bis zu zwei
Jahren glyphosatfreie Pflanzenschutzmittel auf
Freilandflächen, die nicht forst- und landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzt werden, aufzutragen.
Wir bitten die Verwaltung in ihrer Zuständigkeit darüber zu
informieren:
Auf welchen Flächen werden Pflanzenschutzmittel
eingesetzt?
In welchem Umfang wurden Ausnahmegenehmigungen für
den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erteilt?
Werden die nicht genehmigungsfähigen Bereiche, wie
Schulhöfe, Kinderspielplätze, Spiel- und Liegewiesen, Rastund Parkplätze, Hof- und Betriebsflächen, Böschungen, etc.
entsprechend berücksichtigt?
Wie sieht die Einsatzform aus (punktuell, großflächig,
maschinell, etc.)?
Welche Produkte werden verwandt?
Wie groß ist die eingesetzte jährliche Menge an
Pflanzenschutzmittel?
Gibt es Lagerbestände von Herbiziden auf Basis von
Glyphosat?
Wurden oder werden diese fachgerecht entsorgt?
A 52/2015
Wie erfolgt eine Information der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden über die aktuelle Gesetzeslage?
Der flächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sorgte in der
Vergangenheit bei vielen Produkten zu einer massiven
Belastung der Umwelt. Der Eintrag in die Nahrungskette
führte immer wieder zu Verboten von tlw. weltweit
eingesetzten Substanzen (DDT, E605, Lindan, Endrin,
usw.). Mit Recht darf von einem humantoxischen Potenzial
gesprochen werden, was durch die Wissenschaft erst mit
langjähriger Verzögerung dokumentierbar ist. Auf alle Fälle
bedeutet der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ein nicht
kalkulierbares Risikopotenzial.
Daher beschließt der Kreistag:
Unter Beachtung der Anwendung und des Geltungsbereichs
des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG §12) werden keine
Pflanzenschutzmittel im Zuständigkeitsbereich der
Kreisverwaltung Euskirchen auf Freiflächen eingesetzt.
Ausnahmeregelungen im Rahmen des Gesetzes werden
streng bewertet und sind nur in unabdingbaren Situationen
möglich, wo andere Maßnahmen nicht greifen.
Die Sachkundenachweise der Personen der Verwaltung
sowie von Dritten, die mit Pflanzenschutzmitteln in
Berührung kommen, sind streng zu überwachen.
Die Städte und Gemeinden des Kreises sind über die
Anwendung des Gesetzes zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzenderfür die Richtigkeit:
gez. f.d.R. Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-
gez. Ekkehard Fiebr
-sachkundiger Bürg