Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
211 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
02.03.15, 14:49
Aktualisiert
02.03.15, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
25.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
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Stellungnahme zum NRW-"Nitratbericht"
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 42/2014
1. Ergänzun
g
Vorbemerkung:
Im November 2014 wurde vom Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) der Nitratbericht für die
Entwicklung 1992 bis 2011 und die aktuelle Grundwassersituation
2010 bis 2013 vorgelegt. Gebiete mit hohen
Nitratkonzentrationen liegen im Münsterland, am Niederrhein, in
der Köln-Aachener Bucht bis hin zum Vorgebirge, s. Abb. 1.
Dabei erreichen die aktuellen Nitratkonzentrationen in Gebieten
mit Ackernutzung im oberflächennahen Grundwasser
Spitzenwerte bis über 300 mg/L. Grundwassermessstellen unter
Ackerland-Einfluss mit einer Nitratkonzentration von mehr als 180
mg/L finden sich u.a. in den Kreisen Kleve, Neuss, Viersen,
Wesel, Düren, Heinsberg, Rhein-Sieg, Coesfeld, Steinfurt,
Bielefeld, Gütersloh, Minden-Lübecke, Paderborn. Im Kreis
Euskirchen liegt die Nitratkonzentration unterhalb dieser Werte.
Abbildung 1: Räumliche Verteilung aller
Grundwassermessstellen,
[Quelle: LANUV Fachbericht 55]
Erläuterungen:
Zur Auswertung der aktuellen Situation für den Kreis Euskirchen
sind 85 Grund- und Rohwassermessstellen betrachtet worden.
Davon überschreiten aktuell 18 Messstellen die Qualitätsnorm
von 50 mg Nitrat/l (s. Abb 2.). Diese treten, mit einer Ausnahme
an der östlichen Kreisgrenze, verstärkt in einer zentral-nördlichen
Region des Kreisgebietes auf, vorwiegend im landwirtschaftlich
geprägten Raum um Mechernich, Zülpich, Weilerswist
und.Euskirchen.
In der zusammenfassenden Wertung kommt der Nitratbericht zu
folgendem Fazit:
"Trotz des sehr auffälligen Anstiegs dieser Klasse von 12 auf 18
Messstellen in den beiden jüngsten Zeitabschnitten ist die
Entwicklung über den Gesamtzeitraum von 1992 - 2011 ohne
eine statistisch signifikante Veränderung anzusehen."
Abbildung 2: Verwendete Grundwasser- und
Rohwassermessstellen im Kreis Euskirchen
[Quelle: LANUV Fachbericht 55]
Dem LANUV-Fachbericht 55 liegen Überprüfungen der
Nitratkonzentrationen im oberflächennahen Grundwasser
zugrunde. Im Kreis Euskirchen befinden sich die meisten
Grundwasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung in
tieferliegenden Grundwasserstockwerken als dem
oberflächennahen Grundwasserstockwerk. Aus dem
oberflächennahen Grundwasser entnimmt die öffentliche
Wasserversorgung aus den Quellen Mehlenbach bei Eicks. Hier
sind gelegentlich stärkere Belastungen im Bezug auf Nitrat
festzustellen. Als eine weitere oberflächennahe
Grundwasserentnahme ist die Wespelquelle bei Pesch zu
nennen. Hier sind entsprechende Belastungen bisher nicht
aufgetreten.
Während der Nitratbericht nur von oberflächennahem
Grundwasser ausgeht bewertet die Europäische
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht nur die oberflächennahen
Grundwasserstockwerke, sondern auch tieferliegende
Stockwerke. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden zwar
Belastungen des Grundwassers u.a. durch Nitrat festgestellt,
jedoch waren diese für den Kreis Euskirchen nicht so gravierend,
dass hieraus prioritäre Maßnahmen im Rahmen der WRRL
abgeleitet wurden.
Die im Kreise Euskirchen bestehenden Brunnen zur öffentlichen
Trinkwasserversorgung weisen bis auf die Quellen Mehlenbach
kein Nitratproblem auf. In dem Bereich der Mehlenbachquellen,
nordwestlich von Eicks, kam es vor einigen Jahren durch
Maisanbau in stark geneigten Flächen zu Bodenerrosionen.
Durch die starke Auswaschung des Bodens wurde auch der
gesamte Dünger mit in das Mehlenbachtal gespült. In den
oberflächennahen Grundwassermessstellen und in der Quelle
stieg der Nitratwert weit über die zulässige Konzentration nach
der Trinkwasserverordnung von 50 mg/l. Im Zusammenwirken mit
den durch die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises
Euskirchen und der Landwirtschaftskammer initiierten
Maßnahmen zur Minimierung von Bodenerrosionen wurden
weitergehende Beratungen durchgeführt sowie neue
Anbautechniken (Direktsaatverfahren und Spezialdünger)
eingeführt. Gerade in den Trinkwassereinzugsgebieten
funktioniert die Kooperation mit den Landwirten sehr gut, was
langfristig zu einer Verbesserung der Nitrateinträge in den
Wasserschutzgebieten führt.
Ein Teil der untersuchten Grundwasserstockwerke wird für die
öffentliche Wasserversorgung nicht genutzt. Dennoch ist es Ziel
der wasserrechtlichen Vorgaben, das gesamte Grundwasser, vor
Beeinträchtigungen zu schützen (Verschlechterungsverbot). Im
Bereich von Wasserschutzgebieten für die öffentliche
Wasserversorgung befindet sich im Kreis Euskirchen die
sogenannten Gewässerschutzkooperation, in denen sich die
Wasserwerke und die in den Schutzgebieten arbeitenden
Landwirte auf freiwilliger Basis zusammengeschlossen haben .In
diesen Wasserschutzgebieten wird durch die
Wasserwerksbetreiber neben den Personalkosten für Beratung
die Probennahme und -untersuchung mit finanziert. An Hand
dieser Proben bestimmt sich dann auch die Düngemittelaufgabe,
so dass hier ein besserer Schutz des Grundwassers vor
Belastungen gegeben ist (Grundbelastung Boden wird
berücksichtigt). Für den Kreis Euskirchen werden in diesem
Zusammenhang rund 140.000 € durch die Wasserwerke
finanziert. Der Kreis Euskirchen ist Mitglied im Arbeitskreis
Gewässerschutz der Land- und Wasserwirtschaft im Kreis
Euskirchen.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten besteht eine solche
freiwillige Kooperation nicht. Hier bestimmt sich die Düngung
nach der sogenannten guten fachlichen Praxis in der
Landwirtschaft. Die Regelungen hierzu finden sich insbesondere
in der Düngeverordnung, für deren Vollzug in Nordrhein
Westfalen die Landwirtschaftskammer zuständig ist.
Zusammenfassende Wertung:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Beeinträchtigung
überwiegend im oberflächennahen Stockwerk zu verzeichnen ist.
Die öffentliche Wasserversorgung selbst ist zur Zeit nicht
gefährdet. In diesem Zusammenhang ist zwischen Grund- und
Trinkwasser zu unterscheiden. Während das Grundwasser in
Bereichen höhere Nitratkonzentrationen aufweisen kann, wird
das Trinkwasser aus geschützten Einzugsgebieten und Brunnen
unterschiedlicher Tiefe gewonnen. Dadurch ist gewährleistet,
dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten
werden.
Ein Gefährdungspotenzial kann jedoch an den bestehenden
privaten Grundwasserentnahmen vorliegen.
Der Gesetzgeber hat den Inhabern einer
Wasserversorgungsanlage – sowohl privaten
Hausbrunnenbetreibern, Betreibern von Hausinstallationen, als
auch den öffentlichen Wasserversorgern – daher eine Reihe von
Pflichten, wie z.B. Untersuchungs-, Anzeige- und Meldepflichten
auferlegt:
Wasserversorgungsanlagen müssen regelmäßig
bakteriologisch und chemisch untersucht werden. Im
Rahmen dieser Parameter wird auch Nitrat untersucht.
Änderungen an der Wasserversorgungsanlage selbst
(z.B. Einbau einer Aufbereitungsanlage) oder Wechsel
des Eigentümers etc. sind anzuzeigen
Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, die z.B. Mieter
versorgen, müssen einen sogenannten Maßnahmenplan
(Angaben, wie im Notfall die Wasserversorgung
gewährleistet wird) erstellen
Das Gesundheitsamt des Kreises ist für die
Trinkwasserüberwachung zuständig und berät in sämtlichen
Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene. Es werden zusätzlich
Brunnenbesichtigungen, regelmäßig je nach Art und Größe der
Wasserversorgungsanlage sowie anlassbezogen, durchgeführt.
Passgenaue Regelungen und Handlungsmaßnahmen,
abgestimmt auf den Kreis Euskirchen, sind aufgrund fehlender
Rechtsgrundlagen nicht möglich. Nach dem aktuellen
Düngerecht sind die Zuständigkeiten hier klar geregelt und liegen
bei der Landwirtschaftskammer. Die Wasserbehörde kann nur im
Falle einer nachgewiesenen Verunreinigung tätig werden.
Insbesondere aber dieser rechtssichere Nachweis der
Verunreinigung und des Verursachers ist, wenn überhaupt
möglich, nur mit enormen finanziellen und personellen Aufwand
verbunden und mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen
nicht zu leisten.
In diesem Zusammenhang ist zu sehen, dass das Land NRW
insbesondere auch für die Zielerreichung der WRRL im
landwirtschaftlichen Bereich einen kooperativen Weg gewählt hat.
Auf Grundlage der positiven Erfahrungen mit der
Kooperationsberatung in den Trinkwasserschutzgebieten wurde
durch das MKULNV mit Erlass vom 12.03.2009 die
Landwirtschaftskammer NRW beauftragt, ein Beratungskonzept
zur Minderung von landwirtschaftlich und gartenbaulich bedingten
Nährstoff-, Pflanzenschutzmittel- und Sedimenteinträge in Grundund Oberflächengewässer zu erstellen und dessen Umsetzung in
der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Praxis zu etablieren.
Dieses in 2009 aufgelegte WRRL-Beratungskonzept der
Landwirtschaftskammer ist als ergänzende Maßnahme gemäß
Anhang VI der WRRL anerkannt.
Am 18.12.2014 wurde die Länder- und Verbändebeteiligung zum
Entwurf der Novelle der Düngeverordnung eingeleitet.
Die neu gefasste Düngeverordnung sieht neue und erhöhte
Anforderungen bei der Anwendung von Düngemitteln vor.
Wesentliche Änderungen betreffen die:
Konkretisierung und bundeseinheitliche Reglung der
Düngebedarfsermittlung für Stickstoff auf Acker- und
Grünland,
Präzisierung der bestehenden Beschränkungen für das
Aufbringen von stick-stoff- und phosphathaltigen
Düngemitteln auf überschwemmten, wassergesättigten,
gefrorenen oder schneebedeckten Böden,
Verlängerung der Zeiträume, in denen keine Düngemittel
ausgebracht werden dürfen, und die Einführung eines
solchen Zeitraums für Festmist,
Ausweitung der Abstände für die Stickstoff- und
Phosphatdüngung in der Nähe von Gewässern und in
hängenden Geländen,
Fortentwicklung des Nährstoffvergleichs, insbesondere
Berechnung der Nährstoffabfuhr von Grundfutterflächen
über die Nährstoffaufnahme der Tiere aus dem
Grundfutter und damit genauere Abbildung der
innerbetrieblichen Stoffströme,
Verringerung der Kontrollwerte für die Nährstoffvergleiche
und Erweiterung der Maßnahmen bei der Überschreitung
der Kontrollwerte,
Einführung bundeseinheitlicher Vorgaben für das
Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von
Wirtschaftsdüngern,
Einführung einer Bilanzierung der Nährstoffzufuhr und abfuhr für den Gesamtbetrieb zunächst für größere
Betriebe mit hohem Viehbesatz
Weitere Informationen und den Entwurf der neuen Verordnung
finden Sie im Internet unter www.bmel.de/duengeverordnung
gez. i. V. Poth