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Beschlusstext (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
02.03.15, 14:49
Aktualisiert
02.03.15, 14:49
Beschlusstext (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlusstext (Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 25.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gem. Pflanzenschutzgesetz hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen A 52/2015 1. Ergänzun g Im Eigentum des Kreises befinden sich verschiedene Verwaltungs- und Schulgebäude mit Außenanlagen, Kreisstraßen mit Nebenanlagen, der Ehrenfriedhof Steinfeld, die Burg Kronenburg, die Burgruine Schloßtal, diverse Naturschutz- und Ausgleichsflächen sowie einige land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Schul- und Verwaltungsgebäude werden von den jeweiligen Hausmeistern betreut. Die Unterhaltung der Außenanlagen dieser Gebäude sowie die übrigen genannten Liegenschaften erfolgt durch die Grünflächenkolonne. Die Pflege der Nebenanlagen der Kreisstraßen werden vom Bauhof oder in dessen Auftrag durchgeführt. Die Pflege der Nebenanlagen am Abfallwirtszentrum erfolgt durch die dortigen Mitarbeiter. Im Rahmen der Unterhaltung werden auf keiner Liegenschaft Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Es sind auch keine Pflanzenschutzmittel zum Gebrauch gelagert. Ausnahmegenehmigungen wurden entsprechend bisher nicht beantragt. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang folgendes erläutert: Im Bereich der Gebäude werden von den Hausmeistern die folgenden Mittel zur Reinigung eingesetzt: Greenex Fassadenreiniger (Inhaltsstoffe gemäß Sicherheitsdatenblatt: Alkybenzyldimethylammoniumchlorid und Ethandiol). ECO-Stone 2,5 Steinreiniger (Inhaltsstoffe gemäß Sicherheitsdatenblatt: Natriumhydroxid). Im Bereich der begehbaren Außenflächen werden von der Grünflächenkolonne ebenfalls Reiniger eingesetzt, um die durch Algen entstehende Rutschgefahr auf Platten- oder Natursteinwegen zu beseitigen. Dabei steht die Sicherheit der Fußgänger im Bereich von Gehwegen und Treppen im Vordergrund. Es handelt sich hierbei um speziell für diesen Anwendungsbereich hergestellte Mittel: Technolith Außenreiniger „Raundox“ (Inhaltsstoffe gem. Sicherheitsdatenblatt: Natriumchlorat, Fettalkoholpolyglykolether und nichtionische Tenside) Technolith „Grünbelagentferner Plus“ (Inhaltsstoffe gem. Sicherheitsdatenblatt: Milchsäure, Nonansäure und Cocamidopropylbetain) Technolith „Grünbelagentferner Konzentrat“ (Inhaltsstoffe gem. Sicherheitsdatenblatt: Quaternäre Ammoniumverbindungen) Die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen des Kreises sind verpachtet und unterliegen bei entsprechender Nutzung dem Pflanzenschutzrecht. Die Zuständigkeit zur Überwachung des Pflanzenschutzrechts liegt hierbei bei der Landwirtschaftskammer. gez. i.V. Poth