Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
02.03.15, 14:49
Aktualisiert
02.03.15, 14:49
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
25.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH
V 100/2015
(RVK) gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft
Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die
OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH
Die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 werden für die
Erläuterungen gemeinsam behandelt und im Anschluss daran
wird über die Tagesordnungspunkte einzeln abgestimmt.
Herr Hauser, RVK, erläutert anhand einer Präsentation (Anlage I)
den Hintergrund und die Regelungsinhalte bezogen auf die
Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK. Hierbei stellt er
die aktuelle Gesellschafterstruktur der RVK dar.
Er erklärt, dass die Änderung des Gesellschaftsvertrages
Voraussetzung zur Erreichung einer „Direktvergabefähigkeit“ der
RVK sei. Es handele sich hierbei lediglich um die Veränderung
der juristischen Rahmenbedingungen. Insbesondere gehe es
darum, die Entscheidungsbefugnisse vom Aufsichtsrat auf die
Gesellschaftsversammlung zu übertragen.
Er gehe davon aus, dass die Gesellschafterversammlung der
RVK am 09.06.2015 die Änderungen beschließen werde.
Auf die Frage bezüglich der Quersubventionen, erklärt die
Verwaltung, dass es diese auf Kreisebene mit der
Gewinnausschüttung der RVK und der ene, gäbe.
Bezogen auf die Vorlage 101/2015 erklärt Herr Hauser, dass die
10 % Gesellschaftsanteile, die die RVK zunächst selbst erwerbe,
als neutral anzusehen seien. Zur Zeit habe kein anderer
Gesellschafter Interesse an einem Erwerb gezeigt.
Auf Anfrage seitens der FDP-Fraktion, antwortet Herr Hauser,
dass bei Entstehung von Verlusten, diese im Verhältnis der
neuen Anteile zu verteilen seien und der auf den von der
Gesellschaft selbst gehaltenen Anteil entfallende Verlust gegen
das Eigenkapital gebucht werden müsse. Er erwähnt hierbei,
dass es sich jedoch nur um allgemeine Verluste handeln könne.
Diese seien in den letzten 14 Jahren bei der RVK nicht
entstanden.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Hauser für die
erklärenden Ausführungen und stellt die einzelnen Vorlagen zur
Abstimmung.
Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt
folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag genehmigt die von der 101.
Gesellschafterversammlung der RVK gefassten Beschlüsse, den
bisherigen Geschäftsanteil an der Verkehrsgesellschaft
Bergisches Land (VBL) in Höhe von 25 % an die Oberbergische
Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) zu einem Kaufpreis von
50.000,00 € zuzüglich Erwerbsnebenkosten zu verkaufen und an
die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) abzutreten
sowie die Geschäftsführung der RVK zu beauftragen, etwaig
erforderliche Erklärungen zum Vollzug des Beschlusses
abzugeben, etwaig erforderliche Zustimmungen in der
Gesellschafterversammlung der VBL abzugeben und einen
Notarvertrag mit der OVAG zum Verkauf und der Abtretung des
Geschäftsanteils der RVK an der VBL abzuschließen.
Der Kreistag beauftragt den Landrat, der RVK den Beschluss
schriftlich mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltung