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Beschlusstext (Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
25.02.2015
Erstellt
02.03.15, 14:49
Aktualisiert
02.03.15, 14:49
Beschlusstext (Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) Beschlusstext (Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 25.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH V 100/2015 (RVK) gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH Die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 werden für die Erläuterungen gemeinsam behandelt und im Anschluss daran wird über die Tagesordnungspunkte einzeln abgestimmt. Herr Hauser, RVK, erläutert anhand einer Präsentation (Anlage I) den Hintergrund und die Regelungsinhalte bezogen auf die Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK. Hierbei stellt er die aktuelle Gesellschafterstruktur der RVK dar. Er erklärt, dass die Änderung des Gesellschaftsvertrages Voraussetzung zur Erreichung einer „Direktvergabefähigkeit“ der RVK sei. Es handele sich hierbei lediglich um die Veränderung der juristischen Rahmenbedingungen. Insbesondere gehe es darum, die Entscheidungsbefugnisse vom Aufsichtsrat auf die Gesellschaftsversammlung zu übertragen. Er gehe davon aus, dass die Gesellschafterversammlung der RVK am 09.06.2015 die Änderungen beschließen werde. Auf die Frage bezüglich der Quersubventionen, erklärt die Verwaltung, dass es diese auf Kreisebene mit der Gewinnausschüttung der RVK und der ene, gäbe. Bezogen auf die Vorlage 101/2015 erklärt Herr Hauser, dass die 10 % Gesellschaftsanteile, die die RVK zunächst selbst erwerbe, als neutral anzusehen seien. Zur Zeit habe kein anderer Gesellschafter Interesse an einem Erwerb gezeigt. Auf Anfrage seitens der FDP-Fraktion, antwortet Herr Hauser, dass bei Entstehung von Verlusten, diese im Verhältnis der neuen Anteile zu verteilen seien und der auf den von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteil entfallende Verlust gegen das Eigenkapital gebucht werden müsse. Er erwähnt hierbei, dass es sich jedoch nur um allgemeine Verluste handeln könne. Diese seien in den letzten 14 Jahren bei der RVK nicht entstanden. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Hauser für die erklärenden Ausführungen und stellt die einzelnen Vorlagen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag genehmigt die von der 101. Gesellschafterversammlung der RVK gefassten Beschlüsse, den bisherigen Geschäftsanteil an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land (VBL) in Höhe von 25 % an die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) zu einem Kaufpreis von 50.000,00 € zuzüglich Erwerbsnebenkosten zu verkaufen und an die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) abzutreten sowie die Geschäftsführung der RVK zu beauftragen, etwaig erforderliche Erklärungen zum Vollzug des Beschlusses abzugeben, etwaig erforderliche Zustimmungen in der Gesellschafterversammlung der VBL abzugeben und einen Notarvertrag mit der OVAG zum Verkauf und der Abtretung des Geschäftsanteils der RVK an der VBL abzuschließen. Der Kreistag beauftragt den Landrat, der RVK den Beschluss schriftlich mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 1 Enthaltung