Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
150 kB
Erstellt
15.06.15, 16:00
Aktualisiert
15.06.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
87/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Gremium: Gemeinderat
Termin: 25.06.2015
öffentlich
Aktenzeichen:
Datum:
TOP- Nr.:
Errichtung Kunstrasenplatz
Entwurf einer Vereinbarung zur Pflegeunterhaltung und Vergabe des Planungsauftrages
Beschlussvorschlag:
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
1. Dem Entwurf des Nutzungsvertrages über die Pflegeunterhaltung des Kunstrasenplatzes wird
zugestimmt.
2. Das Planungsbüro Pätzold + Snowadsky, Osnabrück wird mit der Planung der Sportanlage
beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt
90312 Investitionskosten ca. 530.000,00 €
90312 Zuschuss des Bundes ca. 221.000,00 €
91611 Investitionskredit ca. 309.000,00 €
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratungen zu TOP-Nr. 46/2015 vom 5.5.2015 verwiesen.
Zwischenzeitlich hat der BSV Gey mitgeteilt, dass er sich nicht an der Errichtung des Kunstrasenplatzes beteiligen werde. Dennoch sind die verbleibenden vier Vereine bereit, an der
Verwirklichung des Vorhabens "Kunstrasenplatz" mitzuwirken.
- Seite 1 von 2 -
Die hierfür notwendige Nutzungsvereinbarung konnten in zwei weiteren Treffen mit den Vereinen
abgestimmt werden und ist als Anlage beigefügt. Hier sind allerdings noch nicht der Lageplan (§ 1
des Vertrages) noch der Belegungsplan entsprechend § 2 des Vertrages beigefügt. Diese sollen
selbstverständlich der endgültigen Fassung angehängt werden.
Des Weiteren liegen inzwischen erste Ergebnisse nach dem Investtionshilfegesetz des Bundes
sowie einer entsprechender ersten Berechnung des Landesausführungsgesetzes des Landes
NRW, welches noch nicht verabschiedet ist, vor. Danach wird die Gemeinde einen Betrag in Höhe
von voraussichtlich ca. 221.000,00 € aus dem Investitionshilfegesetz des Bundes erhalten. Der
danach verbleibende Betrag in Höhe von 309.000,00 € soll über ein langfristiges Darlehen der
NRW Bank, Düsseldorf finanziert werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage Nr.
163/2014 und den Beratungen vom 23.10.2014 im Gemeinderat verwiesen.
Da die Verwirklichung des Vorhabens nunmehr erfolgen kann, wird am 22.6.2015 ein weiteres
Gespräch mit dem Planungsbüro stattfinden. Hierüber wird in der Sitzung berichtet werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Damit das Vorhaben auch vor dem Hintergrund der Bundesmittel für die Vereine kurzfristig
angegangen werden kann und die übrigen Voraussetzungen lt. Beschluss des Rates vom
5.5.2015 gegeben sind, sollte der Nutzungsvereinbarung zugestimmt und gleichzeitig das
Planungsbüro Pätzold und Snowadsky, Osnabrück mit der Planung des Vorhaben beauftragt
werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -