Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Errichtung Kunstrasenplatz Entwurf einer Vereinbarung zur Pflegeunterhaltung und Vergabe des Planungsauftrages)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
150 kB
Erstellt
15.06.15, 16:00
Aktualisiert
15.06.15, 16:00
Beschlussvorlage (Errichtung Kunstrasenplatz
Entwurf einer Vereinbarung zur Pflegeunterhaltung und Vergabe des Planungsauftrages) Beschlussvorlage (Errichtung Kunstrasenplatz
Entwurf einer Vereinbarung zur Pflegeunterhaltung und Vergabe des Planungsauftrages)

öffnen download melden Dateigröße: 150 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 87/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Gremium: Gemeinderat Termin: 25.06.2015 öffentlich Aktenzeichen: Datum: TOP- Nr.: Errichtung Kunstrasenplatz Entwurf einer Vereinbarung zur Pflegeunterhaltung und Vergabe des Planungsauftrages Beschlussvorschlag: Der Rat fasst folgenden Beschluss: 1. Dem Entwurf des Nutzungsvertrages über die Pflegeunterhaltung des Kunstrasenplatzes wird zugestimmt. 2. Das Planungsbüro Pätzold + Snowadsky, Osnabrück wird mit der Planung der Sportanlage beauftragt. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt 90312 Investitionskosten ca. 530.000,00 € 90312 Zuschuss des Bundes ca. 221.000,00 € 91611 Investitionskredit ca. 309.000,00 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen zu TOP-Nr. 46/2015 vom 5.5.2015 verwiesen. Zwischenzeitlich hat der BSV Gey mitgeteilt, dass er sich nicht an der Errichtung des Kunstrasenplatzes beteiligen werde. Dennoch sind die verbleibenden vier Vereine bereit, an der Verwirklichung des Vorhabens "Kunstrasenplatz" mitzuwirken. - Seite 1 von 2 - Die hierfür notwendige Nutzungsvereinbarung konnten in zwei weiteren Treffen mit den Vereinen abgestimmt werden und ist als Anlage beigefügt. Hier sind allerdings noch nicht der Lageplan (§ 1 des Vertrages) noch der Belegungsplan entsprechend § 2 des Vertrages beigefügt. Diese sollen selbstverständlich der endgültigen Fassung angehängt werden. Des Weiteren liegen inzwischen erste Ergebnisse nach dem Investtionshilfegesetz des Bundes sowie einer entsprechender ersten Berechnung des Landesausführungsgesetzes des Landes NRW, welches noch nicht verabschiedet ist, vor. Danach wird die Gemeinde einen Betrag in Höhe von voraussichtlich ca. 221.000,00 € aus dem Investitionshilfegesetz des Bundes erhalten. Der danach verbleibende Betrag in Höhe von 309.000,00 € soll über ein langfristiges Darlehen der NRW Bank, Düsseldorf finanziert werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage Nr. 163/2014 und den Beratungen vom 23.10.2014 im Gemeinderat verwiesen. Da die Verwirklichung des Vorhabens nunmehr erfolgen kann, wird am 22.6.2015 ein weiteres Gespräch mit dem Planungsbüro stattfinden. Hierüber wird in der Sitzung berichtet werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Damit das Vorhaben auch vor dem Hintergrund der Bundesmittel für die Vereine kurzfristig angegangen werden kann und die übrigen Voraussetzungen lt. Beschluss des Rates vom 5.5.2015 gegeben sind, sollte der Nutzungsvereinbarung zugestimmt und gleichzeitig das Planungsbüro Pätzold und Snowadsky, Osnabrück mit der Planung des Vorhaben beauftragt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -