Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Erstellt
18.06.15, 12:00
Aktualisiert
18.06.15, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 25.06.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
89/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abteilung 1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 550.41
17.06.2015
Segelflugplatz in Hürtgenwald-Bergstein;
hier: Antrag des Luftsportvereins Düren-Hürtgenwald e. V. vom 15.06.2015 zur
Durchführung eines Probebetriebs Motorsegler/Ultraleichtflugzeuge in Hürtgenwald im
Rahmen des diesjährigen Fluglagers vom 25.07. - 09.08.2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den beantragten Probebetrieb zu genehmigen und ferner über
das Ergebnis und alles weitere zu gegebener Zeit zu berichten.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
902110
€
Sachverhalt:
Im Jahr 2013 hatte der Luftsportverein Düren - Hürtgenwald. e. V. ebenfalls einen Antrag auf
Probebetrieb für Motorsegler im Rahmen des damaligen Sommerfluglagers gestellt. Seitens der
Gemeinde Hürtgenwald wurde die Genehmigung erteilt (vgl. Niderschrift zur 30. Sitzung des
Gemeinderates vom 31.01.2015).
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 24.09.2013 (31. Sitzung) wurde über die
Ergebnisse und Eindrücke des Probebetriebs berichtet. Seitens des Rates wurde auf eine
Vorstellung durch Vereinsvertreter zu einem späteren Zeitpunkt verzichtet.
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In der 38. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 08.04.2014 wurde die Angelegenheit
nach Erweiterung der Tagesordnung erneut aufgegriffen. Der Verein hatte signalisiert, dass es
beabsichtigt sei, die Beantragung der dauerhaften Genehmigung des Motorseglerbetriebs
anzustreben. Kurz vor der genannten Sitzung wurde dem Bürgermeister eine Unterschriftenliste
der „Gemeinschaft der interessierten Bürger“ gegen die beabsichtigte Erweiterung übergeben.
Es wurde seitens des Rates der Gemeinde Hürtgenwald daraufhin festgestellt, dass eine
abschließende Meinungsbildung noch nicht möglich sei, da noch keine konkreten
Antragsunterlagen vorliegen. Es wird festgehalten, dass die Angelegenheit weiterhin von Rat und
Verwaltung sorgfältig begleitet und geprüft werde.
Der Verein hat anschließend aufwändige Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten am Platz
ausgeführt.
Nunmehr stellt dieser den als Anlage 1 beigefügten Antrag.
Seitens der Verwaltung ist kein Grund zu erkennen, dem Probebetrieb im Rahmen des
Sommerfluglagers nicht zuzustimmen. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Platzrunde
nunmehr südlich angelegt wurde.
Die Erfahrungen aus dem Probebetrieb sollen, von den Ortsvorstehern der Ortschaften Bergstein
und Brandenberg moderiert, diskutiert werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Der Bürgermeister sollte beauftragt werden, den beantragten Probebetrieb zu genehmigen. Über
das Ergebnis und alles Weitere wird zu gegebener Zeit berichtet.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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