Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.08.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
105/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
29.07.2015
11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung "Freiflächen-PhotovoltaikAnlage“ zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen;
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Freiflächen-Photovolatik-Anlage“ zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Weiterhin wird beschlossen, mit den der Vorlage als Anlage beigefügten Unterlagen die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes sind von der STAWAG Energie GmbH
zu tragen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90911
Die Kosten für die Bauleitplanung werden vom
Vorhabenträger getragen.
Sachverhalt:
Der bisherige Sachverhalt zu dem Projekt der STAWAG Energie GmbH ergibt sich aus der
- Beschlussvorlage Nr. 65/2015 unter TOP 2 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom
09.06.2015 nebst Niederschrift und der
- Beschlussvorlage Nr. 88/2015 unter TOP 6.1 der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2015
nebst Niederschrift.
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Die STAWAG Energie GmbH hat zwischenzeitlich durch Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro
Zimmermann entsprechende Planunterlagen für die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse zur FNPÄnderung und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erarbeitet und der hiesigen Dienststelle für
die anstehende Gemeinderatssitzung zur Verfügung gestellt.
Bei der FNP-Änderung handelt es sich um die 11. Änderung mit der Bezeichnung „FreiflächenPhotovoltaik-Anlage“. Der Bebauungsplan erhält die Nr. E 4, ebenfalls mit der Bezeichnung
„Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“.
Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung können gem. § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren durchgeführt werden. Ziel und Zweck der FNP-Änderung ergeben sich aus den
beigefügten Planunterlagen des Stadtplanungsbüros Zimmermann GmbH. Diese Unterlagen sind
als Anlage beigefügt.
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Vorhabenträger
übernommen.
Für die Abwicklung der beiden Bauleitplanverfahren ist beabsichtigt, mit der STAWAG Energie
GmbH einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Ein Vertragsentwurf liegt
der Verwaltung vor und wird im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung behandelt.
Anlage
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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