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Beschlussvorlage (11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung "Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
151 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Beschlussvorlage (11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung "Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen;
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung "Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“ zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 20.08.2015 öffentlich TOP- Nr.: 105/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 29.07.2015 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung "Freiflächen-PhotovoltaikAnlage“ zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen; hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Freiflächen-Photovolatik-Anlage“ zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, mit den der Vorlage als Anlage beigefügten Unterlagen die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes sind von der STAWAG Energie GmbH zu tragen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 Die Kosten für die Bauleitplanung werden vom Vorhabenträger getragen. Sachverhalt: Der bisherige Sachverhalt zu dem Projekt der STAWAG Energie GmbH ergibt sich aus der - Beschlussvorlage Nr. 65/2015 unter TOP 2 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 09.06.2015 nebst Niederschrift und der - Beschlussvorlage Nr. 88/2015 unter TOP 6.1 der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2015 nebst Niederschrift. - Seite 1 von 2 - Die STAWAG Energie GmbH hat zwischenzeitlich durch Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann entsprechende Planunterlagen für die jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse zur FNPÄnderung und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erarbeitet und der hiesigen Dienststelle für die anstehende Gemeinderatssitzung zur Verfügung gestellt. Bei der FNP-Änderung handelt es sich um die 11. Änderung mit der Bezeichnung „FreiflächenPhotovoltaik-Anlage“. Der Bebauungsplan erhält die Nr. E 4, ebenfalls mit der Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaik-Anlage“. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung können gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden. Ziel und Zweck der FNP-Änderung ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen des Stadtplanungsbüros Zimmermann GmbH. Diese Unterlagen sind als Anlage beigefügt. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Vorhabenträger übernommen. Für die Abwicklung der beiden Bauleitplanverfahren ist beabsichtigt, mit der STAWAG Energie GmbH einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Ein Vertragsentwurf liegt der Verwaltung vor und wird im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung behandelt. Anlage Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -