Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.08.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
100/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
021.412
23.07.2015
Bürgerpreisverleihung 2015 der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Information und Hinweis auf das Vorschlagsrecht der Fraktionen
Beschlussvorschlag:
Ohne, da reine Mitteilung.
Finanzielle Auswirkungen ?
Produkt:
grds. Ja, in Höhe des Preisgeldes von
1.000 €
904111 Kulturförderung-Bürgerpreis
Sachverhalt:
Die diesjährige Bürgerpreisverleihung findet voraussichtlich in der letzten Ratssitzung des Jahres
am 17.12.2015 statt.
Gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über besondere Ehrenauszeichnungen der Gemeinde Hürtgenwald vom 26.09.2012 entscheidet über eine Auszeichnung der Rat in nichtöffentlicher Sitzung auf
Vorschlag des Bürgermeisters oder einer der im Rat vertretenen Fraktionen. Die Vorschläge sind
schriftlich zu begründen und der Beschluss bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder.
Des Weiteren heißt es in § 5 Abs. 3 der Satzung: Der Bürgerpreis der Gemeinde wird in Form
einer Geldgabe sowie der Ehrrennadel der Gemeinde in Silber wie folgt verliehen:
- Seite 1 von 2 -
Pro Fraktion kann ein Wahlvorschlag mit maximal zwei Preisträgern bis 14 Tage vor dem Sitzungstermin eingereicht werden. Über die Vorschläge der einzelnen Fraktionen entscheidet der
Gemeinderat in seiner vorletzten Sitzung des Jahres in nichtöffentlicher Sitzung und geheimer
Wahl ohne Aussprache.
Die Fraktionen werden gebeten, ihre Vorschläge nebst Begründung bis spätestens zum
20.11.2015 schriftlich bei der Verwaltung einzureichen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne, da reine Mitteilung.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -