Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
148 kB
Erstellt
26.08.15, 16:00
Aktualisiert
26.08.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Wahlausschuss
Termin: 14.09.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
117/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
062.3
25.08.2015
Restliche Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses durch den
Ausschussvorsitzenden
Beschlussvorschlag:
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses verpflichtet die Beisitzer/innen zur unparteiischen
Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.
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Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
902510 - Wahlen
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 20. August 2015 Herrn Jörg Simon
als Ersatz für Herrn Michael Kaldenbach als Beisitzer für den Wahlausschuss bestimmt. Gemäß
§6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO) hat der Vorsitzende alle Beisitzer zu verpflichten.
§ 6 „Allgemeine Vorschriften für Wahlausschüsse“ der KWahlO lautet in Absatz 3 wie folgt:
Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen,
insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des
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Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl
oder Bewerbung erstreckt.
Die Verpflichtung durch den Vorsitzenden kann etwa durch Handschlag erfolgen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Entfällt, da ein Beschluss nicht erforderlich ist.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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