Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
33 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
12.10.15, 19:11
Aktualisiert
12.10.15, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 22.10.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
132/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
29.09.2015
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen
Abgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen
in der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der
Gemeinde Hürtgenwald.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91211
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus
- TOP 6 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 23.04.2015 (Beschlussvorlage 32/2015)
nebst Niederschrift,
- TOP 14.6 der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2015 (Beschlussvorlage 41/2015) nebst
Niederschrift und aus
- TOP 4 der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2015 (Beschlussvorlage 86/2015) nebst
Niederschrift.
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In der Gemeinderatssitzung am 25.06.2015 wurde beschlossen, die Prozentsätze für den Anteil
der Beitragspflichtigen am Aufwand der Straßenbaumaßnahme in zwei Teilschritten zu erhöhen.
Ab dem 01.01.2016 sollen die Sätze um 50 % der Differenz zwischen den Prozentsätzen der
jetzigen Satzung und der von der Verwaltung gemäß Beschlussvorlage 32/2015 vorgeschlagenen
Prozentsätzen erhöht werden.
Ab dem 01.01.2017 werden dann die Prozentsätze um die restlichen 50 % erhöht.
Die Neufassung der KAG-Satzung mit den in Teilbereichen um 50 % erhöhten Prozentsätzen für
den Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand für straßenbauliche Maßnahmen ist als Anlage
beigefügt.
Die Änderungen gegenüber der alten Satzung sind in blauer Kursivschrift gekennzeichnet.
Die neue Satzung tritt mit Datum vom 01.01.2016 in Kraft.
Bezüglich des Beitragsmaßstabes bei Wirtschaftswegen (§ 4, Buchst. c) wird sich für die Möglichkeit, den ermittelten Aufwand im Einzelfall durch eine separate Satzung auf die bevorteilten
Grundstücke umzulegen, entschieden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Mehreinnahmen bei straßenbaulichen Beiträgen
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
1 Anlage
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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