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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
33 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
12.10.15, 19:11
Aktualisiert
12.10.15, 19:11
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 22.10.2015 öffentlich TOP- Nr.: 132/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 29.09.2015 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 Sachverhalt: Der Sachverhalt ergibt sich aus - TOP 6 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 23.04.2015 (Beschlussvorlage 32/2015) nebst Niederschrift, - TOP 14.6 der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2015 (Beschlussvorlage 41/2015) nebst Niederschrift und aus - TOP 4 der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2015 (Beschlussvorlage 86/2015) nebst Niederschrift. - Seite 1 von 2 - In der Gemeinderatssitzung am 25.06.2015 wurde beschlossen, die Prozentsätze für den Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand der Straßenbaumaßnahme in zwei Teilschritten zu erhöhen. Ab dem 01.01.2016 sollen die Sätze um 50 % der Differenz zwischen den Prozentsätzen der jetzigen Satzung und der von der Verwaltung gemäß Beschlussvorlage 32/2015 vorgeschlagenen Prozentsätzen erhöht werden. Ab dem 01.01.2017 werden dann die Prozentsätze um die restlichen 50 % erhöht. Die Neufassung der KAG-Satzung mit den in Teilbereichen um 50 % erhöhten Prozentsätzen für den Anteil der Beitragspflichtigen an dem Aufwand für straßenbauliche Maßnahmen ist als Anlage beigefügt. Die Änderungen gegenüber der alten Satzung sind in blauer Kursivschrift gekennzeichnet. Die neue Satzung tritt mit Datum vom 01.01.2016 in Kraft. Bezüglich des Beitragsmaßstabes bei Wirtschaftswegen (§ 4, Buchst. c) wird sich für die Möglichkeit, den ermittelten Aufwand im Einzelfall durch eine separate Satzung auf die bevorteilten Grundstücke umzulegen, entschieden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Mehreinnahmen bei straßenbaulichen Beiträgen Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. 1 Anlage Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -