Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
147 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
12.10.15, 19:11
Aktualisiert
12.10.15, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 22.10.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
115/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4 /Kru
Herr Krudewig
Aktenzeichen:
Datum:
029.353
21.08.2015
Erstellung des neuen Frauenförderplanes für die Jahre 2015 - 2018
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt gemäß § 5a Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz
(LGG) den Frauenförderplan 2015-2018 der Gemeinde Hürtgenwald.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
901410 „Personalverwaltung“
Sachverhalt:
Gem. § 5 a Landesgleichstellungsgesetz ist jede Dienststelle mit mehr als 20
Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Frauenförderplan zu erstellen.
Der neue Frauenförderplan ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald
und § 17 LGG nunmehr in Zusammenarbeit zwischen der Gleichstellungsbeauftragten
und dem Personalamt erarbeitet worden.
Stichtag für die Datenerhebung war der 01.05.2015.
Der Frauenförderplan wurde für den Zeitraum 2015 – 2018 erstellt.
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Nach erfolgter Zustimmung durch den Personalrat, ist der neue Frauenförderplan gem.
Abs. 4 des vorgenannten Paragrafen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der Frauenförderplan unterstützt die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei dem
Arbeitgeber Gemeinde Hürtgenwald. Nachteile, die dafür sprechen könnten, den Frauenförderplan nicht zu verabschieden, sind nicht ersichtlich.
Sowohl die Gleichstellungsbeauftragte wie auch der Personalrat der Gemeinde Hürtgenwald haben bereits zugestimmt.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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