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Beschlussvorlage (Erstellung des neuen Frauenförderplanes für die Jahre 2015 - 2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
147 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
12.10.15, 19:11
Aktualisiert
12.10.15, 19:11
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 22.10.2015 öffentlich TOP- Nr.: 115/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 /Kru Herr Krudewig Aktenzeichen: Datum: 029.353 21.08.2015 Erstellung des neuen Frauenförderplanes für die Jahre 2015 - 2018 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt gemäß § 5a Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) den Frauenförderplan 2015-2018 der Gemeinde Hürtgenwald. € Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 901410 „Personalverwaltung“ Sachverhalt: Gem. § 5 a Landesgleichstellungsgesetz ist jede Dienststelle mit mehr als 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Frauenförderplan zu erstellen. Der neue Frauenförderplan ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald und § 17 LGG nunmehr in Zusammenarbeit zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalamt erarbeitet worden. Stichtag für die Datenerhebung war der 01.05.2015. Der Frauenförderplan wurde für den Zeitraum 2015 – 2018 erstellt. - Seite 1 von 2 - Nach erfolgter Zustimmung durch den Personalrat, ist der neue Frauenförderplan gem. Abs. 4 des vorgenannten Paragrafen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der Frauenförderplan unterstützt die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei dem Arbeitgeber Gemeinde Hürtgenwald. Nachteile, die dafür sprechen könnten, den Frauenförderplan nicht zu verabschieden, sind nicht ersichtlich. Sowohl die Gleichstellungsbeauftragte wie auch der Personalrat der Gemeinde Hürtgenwald haben bereits zugestimmt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -