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Mitteilungsvorlage (Befreiung von den Abgasbestimmungen für bestimmte Fahrzeuge der Klasse N der Feuerwehr, der Polizei und des Katastrophenschutzes gem. § 70 Abs. 4 StVZO)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
86 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
12.10.15, 19:11
Aktualisiert
12.10.15, 19:11
Mitteilungsvorlage (Befreiung von den Abgasbestimmungen für bestimmte Fahrzeuge der Klasse N der Feuerwehr, der Polizei und des Katastrophenschutzes gem. § 70 Abs. 4 StVZO) Mitteilungsvorlage (Befreiung von den Abgasbestimmungen für bestimmte Fahrzeuge der Klasse N der Feuerwehr, der Polizei und des Katastrophenschutzes gem. § 70 Abs. 4 StVZO)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 22.10.2015 öffentlich TOP- Nr.: 125/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 22.09.2015 Befreiung von den Abgasbestimmungen für bestimmte Fahrzeuge der Klasse N der Feuerwehr, der Polizei und des Katastrophenschutzes gem. § 70 Abs. 4 StVZO Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Allgemeinverfügung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 902210 € Sachverhalt: In verschiedenen Gemeinderatssitzungen, insbesondere in Zusammenhang mit der Anschaffung des LF 20 für die Löschgruppe Gey, wurde die Thematik besprochen. Nunmehr hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) die vielerorts geforderte generelle Befreiung von der Abgasnorm Euro VI u. a. für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr erteilt. Auf die Anlage wird verwiesen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. - Seite 1 von 2 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -