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Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
182 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016) Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2015 150/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs / Herr Engels Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Schmutz- u. Niederschlagswaser 2016 23.10.2015 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Schmutz- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1) Die Richtigkeit der vorgelegten Gebührenkalkulation „Schmutz- und Niederschlagswasser“ für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt. 2) Die kalkulierten Gebühren lauten: a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 108,00 €/Jahr, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,48 € je m³, c) die Grundgebühr beträgt beim Niederschlagswasser 0,21 € je m² versieg. Fläche, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 1,05 € je m², e) die Zwischenzählergebühr beträgt 32,20 € pro Jahr, f) der anteilige Fixkostenanteil wird auf 26 % festgelegt. 3) Die Gebührensatzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. - Seite 1 von 3 - Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91121 Unter Zugrundelegung der Anlagen 1 bis 3 ergeben sich für die Festlegung der Schmutzund Niederschlagswassergebühr: Kosten: Erlöse: 2.802.515,17 € 2.802.515,17 € Sachverhalt: Auf der Grundlage der für das Jahr 2016 geplanten Haushaltsansätze ist die Neuberechnung der Gebühren für den Bereich "Entwässerung und Abwasserbeseitigung" erfolgt (Anlage 2) Die Kosten im Abwasserbereich setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:       Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Die veranschlagten Personalkosten aus dem Vorjahr in Höhe von 69.031,00 € sind geringfügig auf 68.178,00 € gesunken. Diese leichte Veränderung ist mit geringfügigen Anpassungen bei den Stellenanteilen zu begründen. Beim Verwaltungskostenbeitrag wurden die Werte aus dem KGStGutachten (Kosten eines Arbeitsplatzes 2014/2015) berücksichtigt. In den Bereichen der „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ und „Sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ haben sich aus statistischen Gründen Kontenverschiebungen ergeben, sodass hier die Werte nur in der Gesamtheit vergleichbar sind. Insgesamt steigen die Aufwendungen hier um 6.202,00 €. Zu begründen ist dies mit der Anpassung der Dienstleistungsvereinbarung mit dem Wasserwerk Perlenbach. Im Bereich der kalkulatorischen Kosten sind u. a. durch die Fortschreibung der Wiederbeschaffungszeitwerte keine nennenswerten höheren Kosten bei den Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung anzusetzen. Bei den „Tansferaufwendungen“ ist in Summe die Erhöhung im Wesentlichen mit einer weiteren Preissteigerung des Wasserverbandsbeitrages in Höhe von 23.000,00 € (von 1.600.000,00 € auf 1.623.000,00 €) zu begründen. Bereits im Vorjahr ist der Beitrag des WVER um 65.000,00 € gestiegen, sodass sich innerhalb von 2 Jahren die Transferaufwendungen um 88.000,00 € erhöht haben. Bei der Abrechnung für das Jahr 2014 (Anlage 3) hat sich ein Verlust in Höhe von 98.211,69 € ergeben. Dieser Betrag kann nicht mehr der Gebührenausgleichsrücklage entnommen werden und erhöht dadurch zusätzlich den Gebührenbedarf, der sich somit insgesamt auf 2.802.515,17 € beläuft. - Seite 2 von 3 - Als Erlöse für 2016 ist mit Erstattungen durch den WVER in Höhe von 10.000,00 € sowie der Abwasserabgabe in Höhe von 10.000,00 € zu rechnen. Die Zwischenzählergebühr wurde gemäß Anlage 1 mit 32,20 € je Zähler ab 2016 für den Zeitraum von 6 Jahren kalkuliert. Der Zähler selbst, der Einbau und die Verplombung durch den Wasserversorgungsträger ist ebenso wie die jährliche Ablese- und Verwaltungsgebühr in der Zwischenzählergebühr enthalten. Um den Arbeitspreis beim Schmutzwasser und die Flächengebühr beim Niederschlagswasser trotz gestiegener Aufwendungen stabil zu halten oder geringfügig senken zu können, sollte die Grundgebühr beim Schmutzwasser auf 9,00 € je Monat (108,00 € im Jahr) und beim Niederschlagswasser auf 0,21 € je m² angepasst werden. Hierzu ist es erforderlich, dass der Fixkostenanteil von bisher 22 % zukünftig auf 26 % erhöht wird. Diese durchaus zulässige Vorgehensweise ergibt sich aus § 6 Abs. 3 KAG NRW i.V. mit § 5 Abs. 1 WHG (Wasserhaushaltsgesetz). Das dient dem Zweck, eine höhere Beteiligung aller Gebührenzahler an den sowieso anfallenden Vorhaltekosten zu erreichen. Nach der als Anlage 1 beiliegenden Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze: Niederschlagswasser Schmutzwasser Grundgebühr 2016 (Vorjahr 0,17 €) Flächengeb. 2016 (Vorjahr 1,07 €) Grundgebühr 2016 (Vorjahr 97,80 €) Verbrauchsgeb. 2016 (Vorjahr 3,59 €) 0,21 € je m² versieg. Fläche 1,05 € 108,00 € 3,48 € zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -