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Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
182 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016) Beschlussvorlage (Abfallbeseitigung;
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 17.11.2015 152/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs / Herr Engels Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Abfall 2016 23.10.2015 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Abfallbeseitigung; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1.) Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulation „Abfallbeseitigung“ für das Haushaltsjahr 2016 wird festgestellt. 2.) Die kalkulierten Gebührensätze lauten: Restmüll Gefäßeinheit Gebühr 60 Liter 120 Liter 240 Liter 1.100 Liter (vierzehntägige Leerung) 1.100 Liter (monatliche Leerung) 134,09 €/Jahr 219,38 €/Jahr 390,12 €/Jahr 1.612,74 €/Jahr 749,11 €/Jahr Biomüll Gefäßeinheit 120 Liter 240 Liter Gebühr 92,74 €/Jahr 145,55 €/Jahr 3.) Die Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen (Anlage 2). - Seite 1 von 4 - Finanzielle Auswirkungen ? Produkt: Ja Erlöse Kosten 680.077,32 € 680.077,32 € 91111 Sachverhalt: Als Anlage 1 liegen die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem 01.01.2016 bei. Wie im Vorjahr ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, wird eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erfolgen. a) Restmüllgefäß Der Gemeinderat hat in 2013 für die Kalkulation 2014 auf eine Gebührenerhöhung für Rest- und Biomüll bewusst verzichtet. Diese sollte im nächsten Kalkulationszeitraum nachgeholt werden. Die Abrechnung 2014 wird in der Berechnung für das Jahr 2016 vorgetragen. Hiernach ist beim Restmüll ein Verlust entstanden in Höhe von 36.307,32 €, der gebührenerhöhend berücksichtigt wird. Für das Jahr 2015 sind keine gravierenden Einschnitte im Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird mit einem ausgeglichenen Resultat zum Jahresschluss gerechnet. Im Jahre 2016 ergeben sich folgende Änderungen: 1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2016 auf 122.840,23 € (Vorjahr 120.349,71 €). Es steigt um 2.490,52 €. Dies ist auf den Vertrag mit dem Abfuhrunternehmen zurückzuführen. Die Entgelte gliedern sich in Leerungsgebühr, Miete, Transport- und Kraftstoffkosten. Daneben ist die Zahl der Müllgefäße angestiegen. 2. Bei den Deponiekosten tritt keine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 9,79 € Grundbetrag je Einwohner und 187,44 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.300 Tonnen im kommenden Jahr betragen. 3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und entsprechen in etwa den Veranschlagungen des Vorjahres zzgl. den üblichen Tarifanpassungen (Vorjahr 37.761,00 € / aktuell 37.858,00 €) 4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf, Schadstoffmobil) sind nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1entnommen werden. - Seite 2 von 4 - 5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 10,66 € (Vorjahr 10,09 €) je Gefäß gerechnet. 6. Hieraus würden sich folgende Gebührensätze ergeben: Gefäßeinheit Kalkulierte Gebühr 134,09 € 219,38 € 390,12 € 1.612,74 € 749,11 € 60 Liter 120 Liter 240 Liter 1.100 Liter (vierzehntägige Leerung) 1.100 Liter (monatliche Leerung) Vorjahr 124,08 € 209,52 € 380,52 € 1.605,12 € 750,36 € b) Biotonne Die Abrechnung 2014 wird in der Berechnung für das Jahr 2016 vorgetragen. Hiernach ist beim Biomüll ein Verlust entstanden in Höhe von 2.927,83 €, der gebührenerhöhend berücksichtigt wird. Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2016 bei 26.535,52 € (Vorjahr 25.353,19 €). Sie steigen um 1.182,33 €. Die Zahl der Biomüllgefäße ist stabil geblieben. Die Deponiekosten sind mit insgesamt 32.562,00 € (Vorjahr 28.944,00 €) ermittelt. Die anderen Kosten sind entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden. Nach der Anlage 1 ergeben sich bei der Biotonne Kosten in Höhe von 76.733,22 € (Vorjahr 69.504,89 €). Gegenüber dem Vorjahr steigen sie um 7.228,33 €. Die Gebühren lauten hiernach wie folgt: Gefäßeinheit Kalkulierte Gebühr 92,74 € 145,55 € 120 Liter 240 Liter Vorjahr 80,76 € 126,98 € Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt. c) Abholung von Grünabfällen Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten decken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: - Seite 3 von 4 - -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -