Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
182 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
09.11.15, 16:01
Aktualisiert
09.11.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Termin: 17.11.2015
152/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Bergs /
Herr Engels
Aktenzeichen:
Abt. 5/
Gebührenkalk.
Abfall 2016
23.10.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
Datum:
Abfallbeseitigung;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Die Richtigkeit der vorgelegten Kalkulation „Abfallbeseitigung“ für das Haushaltsjahr 2016 wird
festgestellt.
2.) Die kalkulierten Gebührensätze lauten:
Restmüll
Gefäßeinheit
Gebühr
60 Liter
120 Liter
240 Liter
1.100 Liter (vierzehntägige Leerung)
1.100 Liter (monatliche Leerung)
134,09 €/Jahr
219,38 €/Jahr
390,12 €/Jahr
1.612,74 €/Jahr
749,11 €/Jahr
Biomüll
Gefäßeinheit
120 Liter
240 Liter
Gebühr
92,74 €/Jahr
145,55 €/Jahr
3.) Die Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der
beiliegenden Fassung beschlossen (Anlage 2).
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Finanzielle Auswirkungen ?
Produkt:
Ja
Erlöse
Kosten
680.077,32 €
680.077,32 €
91111
Sachverhalt:
Als Anlage 1 liegen die Bedarfsberechnungen für das Restmüllgefäß und die Biotonne ab dem
01.01.2016 bei.
Wie im Vorjahr ist eine Kalkulation für die Abholung der Grünabfälle nicht erfolgt. Wegen der
geringen Nachfrage wurde hierauf verzichtet. Sollte dennoch eine Abfuhr gewünscht werden, wird
eine Abrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme des Bauhofes erfolgen.
a) Restmüllgefäß
Der Gemeinderat hat in 2013 für die Kalkulation 2014 auf eine Gebührenerhöhung für Rest- und
Biomüll bewusst verzichtet. Diese sollte im nächsten Kalkulationszeitraum nachgeholt werden.
Die Abrechnung 2014 wird in der Berechnung für das Jahr 2016 vorgetragen. Hiernach ist beim
Restmüll ein Verlust entstanden in Höhe von 36.307,32 €, der gebührenerhöhend berücksichtigt
wird.
Für das Jahr 2015 sind keine gravierenden Einschnitte im Gebührenhaushalt zu erwarten. Es wird
mit einem ausgeglichenen Resultat zum Jahresschluss gerechnet.
Im Jahre 2016 ergeben sich folgende Änderungen:
1. Das Abfuhrentgelt aufgrund der Verträge beläuft sich im Jahre 2016 auf 122.840,23 €
(Vorjahr 120.349,71 €). Es steigt um 2.490,52 €. Dies ist auf den Vertrag mit dem
Abfuhrunternehmen zurückzuführen. Die Entgelte gliedern sich in Leerungsgebühr, Miete,
Transport- und Kraftstoffkosten.
Daneben ist die Zahl der Müllgefäße angestiegen.
2. Bei den Deponiekosten tritt keine Änderung der Gebührensätze ein. Es fallen 9,79 €
Grundbetrag je Einwohner und 187,44 € je Tonne an. Die Abfallmenge wird 1.300 Tonnen
im kommenden Jahr betragen.
3. Die Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag sind aktualisiert worden und
entsprechen in etwa den Veranschlagungen des Vorjahres zzgl. den üblichen Tarifanpassungen
(Vorjahr 37.761,00 € / aktuell 37.858,00 €)
4. Die weiteren Kostenbestandteile (Papierentsorgung, Büro- und Geschäftsbedarf,
Schadstoffmobil) sind nach dem bisherigen Verfahren kalkuliert worden. Einzelheiten
können der beiliegenden Kalkulation nach Anlage 1entnommen werden.
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5. Bei der Sperrmüllabfuhr wurden grundsätzlich die bisherigen Parameter unter
Berücksichtigung des aktuellen Sperrmüllaufkommens zugrunde gelegt. Hier wird
entsprechend der vorliegenden Kalkulation mit Kosten in Höhe von 10,66 € (Vorjahr
10,09 €) je Gefäß gerechnet.
6. Hieraus würden sich folgende Gebührensätze ergeben:
Gefäßeinheit
Kalkulierte Gebühr
134,09 €
219,38 €
390,12 €
1.612,74 €
749,11 €
60 Liter
120 Liter
240 Liter
1.100 Liter (vierzehntägige Leerung)
1.100 Liter (monatliche Leerung)
Vorjahr
124,08 €
209,52 €
380,52 €
1.605,12 €
750,36 €
b) Biotonne
Die Abrechnung 2014 wird in der Berechnung für das Jahr 2016 vorgetragen. Hiernach ist beim
Biomüll ein Verlust entstanden in Höhe von 2.927,83 €, der gebührenerhöhend berücksichtigt wird.
Die Kosten für die Abfuhr der Biotonne liegen im Jahre 2016 bei 26.535,52 €
(Vorjahr 25.353,19 €). Sie steigen um 1.182,33 €. Die Zahl der Biomüllgefäße ist stabil geblieben.
Die Deponiekosten sind mit insgesamt 32.562,00 € (Vorjahr 28.944,00 €) ermittelt.
Die anderen Kosten sind entsprechend den bisherigen Aufwendungen kalkuliert worden.
Nach der Anlage 1 ergeben sich bei der Biotonne Kosten in Höhe von 76.733,22 € (Vorjahr
69.504,89 €). Gegenüber dem Vorjahr steigen sie um 7.228,33 €.
Die Gebühren lauten hiernach wie folgt:
Gefäßeinheit
Kalkulierte Gebühr
92,74 €
145,55 €
120 Liter
240 Liter
Vorjahr
80,76 €
126,98 €
Die Gebührensätze müssen geändert werden. Die neue Gebührensatzung ist beigefügt.
c) Abholung von Grünabfällen
Wie bereits im vergangenen Jahr, soll auch im kommenden Jahr die Abholung von Grünabfällen
nach dem tatsächlich vorhandenen Aufwand abgerechnet werden. Eine entsprechende
Berücksichtigung in der Gebührensatzung ist daher notwendig.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da die Gebühren vollständig die Kosten
decken.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
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-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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