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Öffentliche Niederschrift (Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
236 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
18.09.14, 12:03
Aktualisiert
01.10.14, 12:02

Inhalt der Datei

Euskirchen, 05.09.2014 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.09.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:45 Uhr Anwesend sind a) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich vertritt Herrn Bernd Kolvenbach Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Schmitz, Dominik, Euskirchen SPD Kunz, Emmanuel, Kall vertritt Herrn Markus Ramers Waasem, Thilo, Bad Münstereifel FDP Schorn, Frederik, Weilerswist Bündnis 90/DIE GRÜNEN Mende, Ellen, Euskirchen UWV Daniel, Susanne, Euskirchen Sonstige stimmberechtigte Mitglieder Buß, Melanie, Euskirchen Esch-Redlin, Therese, Euskirchen Gerdemann, Rita, Zülpich Günther, Nadine, Euskirchen vertritt Herrn Rolf Schneider Spilles, Bert, Kall Werner, Horst, Euskirchen Beratende Mitglieder Bayer-Birkenheuer, Mathilde, Euskirchen Bierdel, Erdmann, Euskirchen Bormer, Doris, Hellenthal Busch, Hildegard, Köln Drolshagen, Britta, Euskirchen Klöcker, Rolf, Euskirchen Ostrzinski-Sachs, Siglinde, Weilerswist Poth, Manfred, Euskirchen Pursian, Michaela, Euskirchen Puschmann, Helmut, Kall -2Uelpenich, Peter, Schleiden b) von der Verwaltung Firmenich, Jörg GBIII / 51 Hück, Michaela GB III / 51 als Protokollführerin Entschuldigt fehlen: CDU Kolvenbach, Bernd, Euskirchen SPD Ramers, Markus, Blankenheim Sonstige stimmberechtigte Mitglieder Schneider, Rolf, Kall Beratende Mitglieder Dickopp, Toni, Euskirchen Diel, Stefanie, Euskichen Saleh-Witzler, Pia, Euskirchen Öffentliche Sitzung TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Landrat Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Erschienenen. Er wünscht dem Ausschuss für die Wahlperiode eine erfolgreiche Arbeit. TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Allgemeine Vertreter stellt fest, dass zu der Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen diese Feststellung werden keine Einwendungen erhoben. TOP 3 Feststellung der Tagesordnung Mit Zustimmung des Ausschusses wird auf Vorschlag des Allgemeinen Vertreters die Tagesordnung wie folgt erweitert: Neuer Tagesordnungspunkt 18 wird: Kindergartenzuschüsse gemäß Kinderbildungsgesetz NRW (F 3/2014) Hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Der alte Tagesordnungspunkt 18 wird zu Tagesordnungspunkt 19 erklärt: -3TOP 19 Mitteilungen der Verwaltung Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Jugendhilfeausschuss stellt die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung einstimmig fest. TOP 4 Benennung eines Schriftführers/einer Schriftführerin und eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin Die Verwaltung schlägt Frau Michaela Hück als Schriftführerin und zu ihrer Vertreterin Frau Nicole Schmitz vor. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. TOP 5 Feststellung der/des Altersvorsitzenden und Übergabe der Sitzungsleitung Der Allgemeine Vertreter stellt fest, dass das Mitglied Ursula Beul Altersvorsitzende ist, und übergibt die Sitzungsleitung. TOP 6 Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Das Mitglied Dr. Dirhold schlägt als Vorsitzenden Herrn Bernd Kolvenbach vor. Weitere Vorschläge werden nicht genannt. Das Mitglied Kunz schlägt als Vertreter Herrn Thilo Waasem vor. Der Jugendhilfeausschuss wählt a) zu seinem Vorsitzenden Herrn Bernd Kolvenbach. b) zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Thilo Waasem Abstimmungsergebnisse: jeweils einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) Die Altersvorsitzende übergibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Waasem. TOP 7 Verpflichtung der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (ausgenommen Mitglieder der Vertretungskörperschaft) V 36/2014 -4Der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet die anwesenden stimmberechtigten und beratenden Mitglieder. TOP 8 Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII sowie der Arbeitsgemeinschaft der Pflegeeltern im Kreis Euskirchen V 34/2014 Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die laufende Wahlperiode die Bildung folgender Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII: - Stationäre Erziehungshilfe und teilstationäre Hilfen zur Erziehung - Ambulante Einrichtungen der Jugendhilfe - Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Der Jugendhilfeausschuss beschließt weiterhin die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Pflegeeltern im Kreis Euskirchen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) TOP 9 Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen nach dem Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) D 3/2014 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sachdarstellung und Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a des Getzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bzw. als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b für die Dauer von 2 Jahren. Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21 a bzw. § 21 b zu gewähren. Die Anerkennung gilt zunächst befristet für einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/16. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Einrichtung einen intensiven Qualitätsdialog zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) TOP 10 Antrag des Vereins "Wirkstatt e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden werden die Tagesordnungspunkte 10 und 11 gemeinsam beraten und beschlossen. V 58/2014 -5Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Wirkstatt e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) TOP 11 Antrag des Vereins "Betreute Schulen Kreis Euskirchen e.V." V 57/2014 auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Betreute Schulen Kreis Euskirchen e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) TOP 12 Antrag der profinos gem. GmbH Kath. V 2/2014 Kindertageseinrichtungen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kinder-tageseinrichtung in 53937 Schleiden, Sturmiusstraße 4 Auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden werden die Tagesordnungspunkte 12 bis 16 gemeinsam beraten und beschlossen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der profinos gem. GmbH Kath. Kindertageseinrichtungen zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53937 Schleiden, Sturmiusstraße 4, einen Zuschuss in Höhe von 132.000,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) -6TOP 13 Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses V 3/2014 zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Scheven, Zum Beestental 8 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Kall zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Scheven, Zum Beestental 8, einen Zuschuss in Höhe von 62.254,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) TOP 14 Antrag der Gemeinde Dahlem auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53949 Dahlem-Berk, Wilhelmstraße 15 V 6/2014 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Dahlem zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53949 Dahlem-Berk, Wilhelmstraße 15, einen Zuschuss in Höhe von 4.800,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) TOP 15 Antrag der Gemeinde Dahlem auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53949 Dahlem, Teichweg 26 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Dahlem zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53949 Dahlem, Teichweg 26, einen Zuschuss in Höhe von 41.136,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 7/2014 -7TOP 16 Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e. V., auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Mühlenstraße 13 V 35/2014 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen e. V.,zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Mühlenstraße 13, einen Zuschuss in Höhe von 9.598,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) TOP 17 Familien-Unterstützungs-Netzwerk im Kreis Euskirchen (EU-FUN) hier: Aktueller Sachstand Info 21/2014 Die Verwaltung erläutert die Info 21/2014 und beantwortet offen stehende Fragen der Fraktionen. Auf Wunsch der Mitglieder sind Informationen zum Bindungstraining für Alleinerziehende „wir2“ der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Ausschuss nimmt die Info zustimmend zur Kenntnis. TOP 18 Kindergartenzuschüsse gemäß Kinderbildungsgesetz NRW hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Die Verwaltung beantwortet ausführlich die Fragen der F3/2014 im Hinblick auf die Kindergartenzuschüsse gemäß Kinderbildungsgesetz NRW. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Beantwortung der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Kenntnis. F 3/2014 -8TOP 19 Mitteilungen der Verwaltung Seitens der Verwaltung liegen keine Mitteilungen vor. Der stellvertretende Vorsitzende schließt um 17:45 Uhr die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Waasem stellvertretender Vorsitzender Gesehen: gez. i.V. Poth Landrat gez. Hück Schriftführerin