Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
236 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
18.09.14, 12:03
Aktualisiert
01.10.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 05.09.2014
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
04.09.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
17:45 Uhr
Anwesend sind
a) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich vertritt Herrn Bernd Kolvenbach
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Schmitz, Dominik, Euskirchen
SPD
Kunz, Emmanuel, Kall vertritt Herrn Markus Ramers
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
FDP
Schorn, Frederik, Weilerswist
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Daniel, Susanne, Euskirchen
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder
Buß, Melanie, Euskirchen
Esch-Redlin, Therese, Euskirchen
Gerdemann, Rita, Zülpich
Günther, Nadine, Euskirchen vertritt Herrn Rolf Schneider
Spilles, Bert, Kall
Werner, Horst, Euskirchen
Beratende Mitglieder
Bayer-Birkenheuer, Mathilde, Euskirchen
Bierdel, Erdmann, Euskirchen
Bormer, Doris, Hellenthal
Busch, Hildegard, Köln
Drolshagen, Britta, Euskirchen
Klöcker, Rolf, Euskirchen
Ostrzinski-Sachs, Siglinde, Weilerswist
Poth, Manfred, Euskirchen
Pursian, Michaela, Euskirchen
Puschmann, Helmut, Kall
-2Uelpenich, Peter, Schleiden
b) von der Verwaltung
Firmenich, Jörg GBIII / 51
Hück, Michaela GB III / 51 als Protokollführerin
Entschuldigt fehlen:
CDU
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
SPD
Ramers, Markus, Blankenheim
Sonstige stimmberechtigte Mitglieder
Schneider, Rolf, Kall
Beratende Mitglieder
Dickopp, Toni, Euskirchen
Diel, Stefanie, Euskichen
Saleh-Witzler, Pia, Euskirchen
Öffentliche Sitzung
TOP 1
Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Landrat
Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, eröffnet die
Sitzung und begrüßt die Erschienenen. Er wünscht dem
Ausschuss für die Wahlperiode eine erfolgreiche Arbeit.
TOP 2
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Allgemeine Vertreter stellt fest, dass zu der Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig
ist.
Gegen diese Feststellung werden keine Einwendungen erhoben.
TOP 3
Feststellung der Tagesordnung
Mit Zustimmung des Ausschusses wird auf Vorschlag des
Allgemeinen Vertreters die Tagesordnung wie folgt erweitert:
Neuer Tagesordnungspunkt 18 wird:
Kindergartenzuschüsse gemäß Kinderbildungsgesetz NRW
(F 3/2014)
Hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN
Der alte Tagesordnungspunkt 18 wird zu Tagesordnungspunkt
19 erklärt:
-3TOP 19
Mitteilungen der Verwaltung
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Jugendhilfeausschuss stellt die Tagesordnung in der
vorliegenden Fassung einstimmig fest.
TOP 4
Benennung eines Schriftführers/einer Schriftführerin und
eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin
Die Verwaltung schlägt
Frau Michaela Hück
als Schriftführerin und zu ihrer Vertreterin
Frau Nicole Schmitz
vor.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
TOP 5
Feststellung der/des Altersvorsitzenden und Übergabe der
Sitzungsleitung
Der Allgemeine Vertreter stellt fest, dass das Mitglied Ursula Beul
Altersvorsitzende ist, und übergibt die Sitzungsleitung.
TOP 6
Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden
Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Das Mitglied Dr. Dirhold schlägt als Vorsitzenden Herrn Bernd
Kolvenbach vor.
Weitere Vorschläge werden nicht genannt.
Das Mitglied Kunz schlägt als Vertreter Herrn Thilo Waasem vor.
Der Jugendhilfeausschuss wählt
a) zu seinem Vorsitzenden
Herrn Bernd Kolvenbach.
b) zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden
Herrn Thilo Waasem
Abstimmungsergebnisse:
jeweils einstimmig,
bei 0 Enthaltung(en)
Die Altersvorsitzende übergibt die Sitzungsleitung an den
stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Waasem.
TOP 7
Verpflichtung der stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses (ausgenommen Mitglieder der
Vertretungskörperschaft)
V 36/2014
-4Der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet die anwesenden
stimmberechtigten und beratenden Mitglieder.
TOP 8
Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII
sowie der Arbeitsgemeinschaft der Pflegeeltern im Kreis
Euskirchen
V 34/2014
Der Jugendhilfeausschuss beschließt für die laufende
Wahlperiode die Bildung folgender Arbeitsgemeinschaften gem. §
78 SGB VIII:
- Stationäre Erziehungshilfe und teilstationäre Hilfen zur
Erziehung
- Ambulante Einrichtungen der Jugendhilfe
- Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz
Der Jugendhilfeausschuss beschließt weiterhin die Einrichtung
der Arbeitsgemeinschaft der Pflegeeltern im Kreis Euskirchen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
TOP 9
Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und
Sprachfördereinrichtungen nach dem Gesetz zur Änderung
des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
D 3/2014
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sachdarstellung
und Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende
Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als
plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a
des Getzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
bzw. als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16 b in Verbindung
mit § 21 b für die Dauer von 2 Jahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten
Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach §
21 a bzw. § 21 b zu gewähren.
Die Anerkennung gilt zunächst befristet für einen Zeitraum von
zwei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/16.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Einrichtung
einen intensiven Qualitätsdialog zu führen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
TOP 10
Antrag des Vereins "Wirkstatt e.V.“ auf Anerkennung als
Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden werden die
Tagesordnungspunkte 10 und 11 gemeinsam beraten und
beschlossen.
V 58/2014
-5Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Wirkstatt e.V.“
als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
TOP 11
Antrag des Vereins "Betreute Schulen Kreis Euskirchen e.V." V 57/2014
auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §
75 SGB VIII
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Betreute
Schulen Kreis Euskirchen e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe
gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
TOP 12
Antrag der profinos gem. GmbH Kath.
V 2/2014
Kindertageseinrichtungen auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der
Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I und einer
Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der
Kinder-tageseinrichtung in 53937 Schleiden, Sturmiusstraße
4
Auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden werden die
Tagesordnungspunkte 12 bis 16 gemeinsam beraten und
beschlossen.
Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der profinos gem. GmbH
Kath. Kindertageseinrichtungen zu den Kosten des Umbaus und
der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I und einer
Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in 53937 Schleiden, Sturmiusstraße 4,
einen Zuschuss in Höhe von 132.000,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
-6TOP 13
Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses V 3/2014
zu den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer
Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Scheven, Zum
Beestental 8
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Kall zu den
Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des
Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Scheven, Zum Beestental
8, einen Zuschuss in Höhe von 62.254,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
TOP 14
Antrag der Gemeinde Dahlem auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung einer Gruppe
des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der
Kindertageseinrichtung in 53949 Dahlem-Berk,
Wilhelmstraße 15
V 6/2014
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Dahlem zu
den Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für
unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53949
Dahlem-Berk, Wilhelmstraße 15, einen Zuschuss in Höhe von
4.800,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
TOP 15
Antrag der Gemeinde Dahlem auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Umbaus und der
Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter
dreijährige
Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53949 Dahlem,
Teichweg 26
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Dahlem zu
den Kosten des Umbaus und der Ausstattung einer Gruppe des
Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53949 Dahlem, Teichweg 26, einen Zuschuss in
Höhe von 41.136,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
V 7/2014
-7TOP 16
Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband
Euskirchen e. V., auf Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I
für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53879 Euskirchen, Mühlenstraße 13
V 35/2014
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen
Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen e. V.,zu den Kosten
der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter
dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879
Euskirchen, Mühlenstraße 13, einen Zuschuss in Höhe von
9.598,00 € zu gewähren.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
TOP 17
Familien-Unterstützungs-Netzwerk im Kreis Euskirchen
(EU-FUN)
hier: Aktueller Sachstand
Info 21/2014
Die Verwaltung erläutert die Info 21/2014 und beantwortet offen
stehende Fragen der Fraktionen.
Auf Wunsch der Mitglieder sind Informationen zum
Bindungstraining für Alleinerziehende „wir2“ der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Der Ausschuss nimmt die Info zustimmend zur Kenntnis.
TOP 18
Kindergartenzuschüsse gemäß Kinderbildungsgesetz NRW
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Die Verwaltung beantwortet ausführlich die Fragen der F3/2014
im Hinblick auf die Kindergartenzuschüsse gemäß
Kinderbildungsgesetz NRW.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Beantwortung der
Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE
GRÜNEN zur Kenntnis.
F 3/2014
-8TOP 19
Mitteilungen der Verwaltung
Seitens der Verwaltung liegen keine Mitteilungen vor.
Der stellvertretende Vorsitzende schließt um 17:45 Uhr die Sitzung und bedankt sich für die
Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Waasem
stellvertretender Vorsitzender
Gesehen:
gez. i.V. Poth
Landrat
gez. Hück
Schriftführerin