Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,0 MB
Datum
26.11.2015
Erstellt
13.11.15, 12:01
Aktualisiert
13.11.15, 12:01
Stichworte
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ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH
Am Wassermann 36 • D-50829 Köln
Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
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D-50829 Köln
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wp
Datum
9. November 2015
B-Plan F4 „Nahversorgungszentrum Kleinhau“ in 52393 Hürtgenwald
Modernisierung des Lidl Markts
Stellungnahme zu den Geräusch- und Geruchsimmissionen
Unsere Projekt-Nr.: B1510145-01(1)_ver9Nov2015
A) Situation und Aufgabenstellung
Die Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG plant den auf dem Grundstück „Zum
Steinbruch 2“ im 52393 Hürtgenwald bestehenden Discounter-Markt zu modernisieren.
Der Markt soll im Rahmen dieses Vorhabens auf eine Netto-Verkaufsfläche von 1200
m2 erweitert werden und der derzeit im Gebäude befindliche Imbiss soll in ein leerstehendes Gebäude im B-Plan F4 „Nahversorgungszentrum Kleinhau“ verlagert werden.
Im Bereich des Kundenparkplatzes finden ebenfalls Umstrukturierungen statt (siehe
Abbildung 1 auf der folgenden Seite).
In diesem Zusammenhang wurden die ADU cologne GmbH von der Lidl
Immobilienbüro West GmbH Co. KG beauftragt, eine Stellungnahme zu den künftigen
Geräuschimmissionen (Lidl Markt) und den Geruchsimmissionen (Imbiss) anzufertigen.
ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH
Geschäftsführer Dr. Werner Pook
Amtsgericht Köln HRB 30126 Sitz Köln, Steuer-Nr. 223/5801/9287, USt.-IDNr.: DE193833998
Bankverbindung: Deutsche Bank PGK AG Köln 103 2267 (BLZ 370 700 24)
IBAN: DE0737070024 / 0103226700
SWIFT-BIC: DEUTDEDBKOE
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Abbildung 1: Lageplan (ohne Maßstab, nicht genordet) /1/
Geplante Erweiterung Lidl-Markt
B) Geräusche
B.1 Berechnung der Emissionen lärmrelevanter Quellen, Fahrzeuge und
Vorgänge
Es wird ein auf die schalltechnischen Belange ausgerichtetes, digitales 3.dim.
Gelände-, Hindernis- und Emittenten-Modell des Planungsgebietes und der relevanten
Umgebung erstellt und die Geräuschimmissionen analog der TA Lärm berechnet und
beurteilt.
Lärmrelevant sind alle Fahrzeuge, Pkw der Kunden sowie Anlieferverkehr, die das
Marktgelände befahren, sowie die damit verbundenen Vorgänge (Lkw entladen, Türen-
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schlagen, Motor starten, etc.). Darüber hinaus sind die Geräusche der Abfall- bzw.
Papierpresse und des Klimaaggregats in der Regel relevant.
Für die Ausbreitungsrechnung wird grundsätzlich unterschieden zwischen beweglichen
Quellen (Fahrzeugbewegungen) und ortsgebundenen Quellen (Papierpresse, Haustechnikaggregate, etc.).
Wir unterscheiden im Weiteren folgende relevante Geräuschemittenten:
Parkplatzbewegungen B-Plan F4 (96 Kundenstellplätze Lidl)
Für Discounter beträgt gemäß Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie /4/ die Bewegungshäufigkeit N = 0,17 Bewegungen pro Stunde und Bezugsgröße (=Netto-Verkaufsfläche
in m²). Daraus ergibt sich mit einer Netto-Verkaufsfläche von 1200 m2 für den Kundenparkplatz: B*N = 1200 * 0,17 = 204 Bewegungen pro Stunde bezogen auf die Parkplatzfläche Lidl und bei 96 Stellplätzen rund 2,1 Bewegungen pro Stellplatz pro h.
Gemäß
der
Parkplatzlärmstudie
werden
bei
der
Berechnung
der
abgestrahlten Schallleistung des Kundenparkplatzes werktags folgende Parameter
angesetzt:
Lw0
=
Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h
Lw0 = 63,0 dB(A)
KPA
=
Zuschlag für Parkplatzart (hier 3 dB) Standardeinkaufswagen auf
Pflaster
KStrO
=
Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier 0 dB)
KD
=
Durchfahranteil in dB (hier 5,2 dB)
KI
=
Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB (hier 4 dB)
N
=
Anzahl der Bewegungen/h pro Einheit der Bezugsgröße (B0 = 1m²)
B
=
Bezugsgröße = Verkaufsfläche / 1m2 (hier B =1200)
Die Gleichung für die insgesamt abgestrahlte gesamte Schallleistung lautet:
Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N)
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Im Einzelnen liegen der weiteren Berechnung folgende Eingangsdaten zugrunden:
Tabelle 1: Eingangsdaten Parkplatz Lidl
Lw0
KPA
KI
KD
B*N
dB
tags
S*1
Parkplatz
dB(A)
dB
dB
63,0
5
4
Supermarkt
(96 Stellplätze)
5,2
m²
204
3556
*1 Gesamtfläche des Parkplatzes in m² (Stellflächen einschließlich Fahrgassen)
Auf
der
Grundlage
der
aufgeführten
Eingangsdaten
errechnet
sich
eine abgestrahlte flächenbezogene Schallleistung von Lw“ = 68,2 dB(A) pro m² für die
Pkw - Parkvorgänge (inkl. Parksuchverkehr) auf dem Lidl-Parkplatz. Die Gesamtschallleistung des Lidl-Parkplatzes ist in der folgenden Tabelle angegeben:
Tabelle 2: Abgestrahlte Schallleistung durch den Pkw- Parkplatz (Lidl)
Bezeichnung
Supermarkt
LWA in dB(A)
Tag
Nacht
98,3
-*
*Der Markt wird ausschließlich im Tagzeitraum betrieben.
Parkplatzbewegungen B-Plan F4 (restliche Kundenstellplätze aus Bestand)
Als Abschätzung zum ungünstigen Fall wird die gleiche flächenbezogene Schallleistung
von Lw“ = 68,2 dB(A) pro m² wie zuvor für den Lidl-Kundenparkplatz berechnet auch für
die ca. 1068 m² große restliche Kundenstellplatzfläche aus dem Bestand angesetzt.
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Lkw-Anlieferung / Lkw-Papiercontainer
Üblicherweise ist hier ungünsitgenfalls mit täglichen Lkw-Anlieferungen von:
2 mal in der Ruhezeit von 06:00 – 07:00 Uhr
1 mal außerhalb der Ruhezeit
zu rechnen.
Eine Anlieferung in der Nachtzeit ist auszuschließen.
Die einzelnen Emissionsansätze sind in Anlehnung an den technischen Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren,
Auslieferungslagern und Speditionen /3/ gewählt. Analog o.g. Studie gehen wir für eine
Lkw-Bewegung (Sattelschlepper) von einer auf 1m längenbezogenen Schallleistung
bezogen auf eine Stunde in Höhe von
L’W,1h = 65 dB(A)
aus.
Der Entladevorgang inklusive Rangieren wird pessimal mit:
LW = 93 dB(A)
berücksichtigt. Die Dauer beträgt 60 Minuten innerhalb der Ruhezeit.
Die Anlieferungen zu den übrigen Nutzungen im B-Plan F4 erfolgen mit Pkw oder
Sprinter und sind mit den o.g. Ansätzen abgedeckt.
Haustechnik
Die Klimaanlage befindet sich auf dem Dach des Lebensmittelmarkts:
Wir gehen davon aus, dass die Anlage kontinuierlich über 24 h betrieben werden kann
(pessimaler Ansatz).
LW = 72 dB(A)
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Papier- bzw. Abfallpresse
Bei der Papier- bzw. Abfallpresse gehen wir von einer modernen Abfallpresse mit
angekoppeltem Sammelbehälter und Schneckenverdichter ausgerüstet mit einem
Wandanschlusstrichter aus. So kann die Verfüllung nur vom Gebäudeinnern aus erfolgen. Nach außen hin ist die Presse vollkommen geschlossen. Die Presse ist ebenfalls
im Anlieferungsbereich aufgestellt. Für die Schallleistung der Presse haben wir einen
pessimalen Wert von
LW = 80 dB(A)
angesetzt und zugrunde gelegt, dass die Presse in der Tagzeit ca. 1 Stunde betrieben
wird.
Abbildung 2: Lage der Quellen (o.M., genordet)
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Maximalpegel
Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen können Schallleistungen von
•
Lkw- Hydraulikbremse, LWA = 108 dB (Anlieferungsbereich, Ein- und Ausfahrt)
•
Pkw- Türen- und Kofferraumschlagen auf dem Parkplatz, LWA = 99,5 dB
auftreten.
B.2 Ermittlung und Beurteilung der Immission
Ausgehend von den angesetzten Lärmemissionen wurden unter Berücksichtigung der
aktuellen Planung, der Hindernisse und Reflektoren und der übrigen relevanten Ausbreitungsparameter die resultierenden Lärmimmissionen mit der Spezialsoftware „CadnaA“ (Version 4.5.152) berechnet und gemäß TA Lärm beurteilt.
Die Berechnungen erfolgen punktuell für neun Immissionsorte IO 1 bis IO 9, die analog
zu der uns von der Gemeinde Hürtgenwald zur Verfügung gestellten schalltechnischen
Untersuchung für die Erweiterung eines Verbrauchermarktes, Kreuzstr. Ecke
Niedeggener Str (REWE) aus dem Jahr 2010 gewählt wurden (/2/). Die Lage der Immissionsorte ist der folgenden Abbildung 3 zu entnehmen.
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Abbildung 3: Lage der Immissionsorte (o.M., genordet)
Die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an den Immissionsorten sind der Tabelle 3
zu entnehmen.
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Tabelle 3: Immissionsorte und Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
Immissionsrichtwerte
Immissionsort
Tag
Nacht
IO 1, Kreuzstraße 57
55
40
IO 2, Kreuzstraße 66
55
40
IO 3, Kreuzstraße 64
55
40
IO 4, Kreuzstraße 62
55
40
IO 5, Kreuzstraße 53
55
40
IO 6, Kreuzstraße 53 Hinten
60
45
IO 7, Kreuzstraße 49
60
45
IO 8, Rinnebachstraße 10
60
45
IO 9, Rinnebachstraße 18
60
45
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B.3 Ergebnisse der Berechnungen
Ausgehend von den unter Pkt. 2 aufgeführten Eingangsdaten und dem vorhandenen
auf
die
schalltechnischen
Belange
ausgerichteten
digitalen
3D-
Schallausbreitungsmodells errechnen sich folgende Beurteilungspegel gemäß TA Lärm
an den repräsentativen Immissionsorten.
Tabelle 4: Zusatzbelastung B-Plan F4 werktags zur Tagzeit
Beurteilungspegel Lz
Immissionsort
Tag
IO 1, Kreuzstraße 57
EG / 1.OG
41 / 41
IO 2, Kreuzstraße 66
EG / 1.OG
36 / 36
IO 3, Kreuzstraße 64
EG / 1.OG
29 / 30
IO 4, Kreuzstraße 62
EG / 1.OG
27 / 29
IO 5, Kreuzstraße 53
EG / 1.OG
27 / 29
IO 6, Kreuzstraße 53 Hinten EG / 1.OG
29 / 30
IO 7, Kreuzstraße 49
31 / 32
EG / 1.OG
IO 8, Rinnebachstraße 10 EG / 1.OG
34 / 34
IO 9, Rinnebachstraße 18 EG / 1.OG
36 / 37
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Tabelle 5: Gesamtbelastung werktags zur Tagzeit
(B-Plan F4 und Vorbelastung durch REWE)
Immissionsort
Beurteilungspegel Lges
Richtwert
in dB(A)
in dB(A)
Tag
Tag
IO 1, Kreuzstraße 57
EG / 1.OG
50 / 50
55
IO 2, Kreuzstraße 66
EG / 1.OG
47 / 47
55
IO 3, Kreuzstraße 64
EG / 1.OG
50 / 50
55
IO 4, Kreuzstraße 62
EG / 1.OG
48 / 48
55
IO 5, Kreuzstraße 53
EG / 1.OG
50 / 54
55
IO 6, Kreuzstraße 53 Hinten EG / 1.OG
50 / 52
60
IO 7, Kreuzstraße 49
48 / 48
60
IO 8, Rinnebachstraße 10 EG / 1.OG
48 / 48
60
IO 9, Rinnebachstraße 18 EG / 1.OG
45 / 48
60
EG / 1.OG
B.4 Fazit Geräusche
Die Ergebnisse zeigen, dass zur Tagzeit (6-22 Uhr) an allen Immissionsorten der
jeweils zulässige Immissionsrichtwert eingehalten wird.
Die Maximalpegel durch kurzzeitige Pegelspitzen liegen ebenfalls im zulässigen Bereich gemäß TA Lärm
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C) Gerüche durch den Imbiss
C.1 Situation
Im nordöstlichen Bereich des Nahversorgungszentrums in Kleinhau ist durch die Modernisierung des Lidl-Markt die Verlagerung eines bestehenden Imbisses in eine noch
herzurichtenden Teilfläche innerhalb eines leerstehenden Gewerbegebäudes geplant
(siehe roten Eintrag in der Abb.1 auf der Seite 2). Die Räume und die technischen
Installationen inkl. Abluftkamin müssen neu erstellt werden. Während der Küchenzeiten bzw. Betriebszeiten ist mit Geruchsemissionen und -immissionen in der Umgebung zu rechnen. Die nächste beurteilungsrelevante Wohnbebauung (Rinnebachstr.
18) liegt ca. 80 m nordöstlich des geplanten Standorts. Da die Hauptwindrichtung in
Kleinhau um Südwest liegt, liegt die Verbindungsachse Imbissbetrieb - nächste
Wohnbebauung ca. in Hauptwindrichtung und wird daher bezogen auf die jährliche
Windrichtungsstatistik ("Windrose") maximal mit potentiell geruchstofftragenden Windrichtungen beaufschlagt.
Zur Beurteilung der Geruchsimmissionen wird die Geruchsimmissions-Richtlinie
(GIRL; siehe Anhang) herangezogen. Im Nahbereich des geplanten Imbiss liegt in
Hauptwindrichtung Wohnbebauung, für die die Gesamtbelastung für Gerüche den
Immissions(grenz)wert für Wohn- und Mischgebiete nicht überschreiten sollte. Auf die
Ermittlung der Vorbelastung (vorhandene Biogasanlage) kann gemäß GIRL verzichtet
werden, wenn gewährleistet ist, dass die Zusatzbelastung der geplanten Anlage (Imbiss) die Irrelevanzschwelle von 2% Jahresgeruchsstunden auf keiner Beurteilungsfläche überschreiten wird. Bei Einhaltung der Irrelevanzschwelle ist davon auszugehen,
dass die Anlage die belästigende Wirkung einer etwaigen vorhandenen Belastung
nicht relevant erhöht.
Dies kann durch folgende Maßnahmen im Zuge der Neuerrichtung des Imbisses erreicht werden.
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C.1 Maßnahmen
1. Ableitung der Geruchsemissionen
Eine gefasste Ableitung der Geruchstoffe kann über einen Schornstein erfolgen. In
Anlehnung an die TA Luft ist dabei zu gewährleisten, dass die Geruchsstoffströme in
die freie Luftströmung abgeleitet werden. Dies kann durch einen ausreichend hohen
Schornstein gewährleistet werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Geruchsstoffe der Abluft über Aktivkohlefilter zu
beseitigen. In einer Fallbeschreibung der Gewerbeaufsicht des Landesumweltamtes
Baden-Württemberg aus dem Jahr 2002/2003 (siehe Jahresbericht, Seite 37f ) wird
ausgeführt:
(Zitat Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart: ) "[...] Bei nahezu neuem Aktivkohlefilter konnten im Umfeld keine Gerüche mehr aus dem Imbissbetrieb festgestellt werden. Um
diesen Abscheidegrad auch längerfristig gewährleisten zu können, wurden [...] ein
mindestens viermaliger Austausch der Aktivkohlefilterpatronen im Jahr sowie eine regelmäßige Reinigung der Fettabfangfilter, mindestens alle zwei Wochen, aufgenommen. Die Aktivkohlefilteranlage arbeitet seit mehr als neun Monaten störungsfrei. Beschwerden aus der Nachbarschaft liegen nicht vor. Hier hat sich gezeigt, dass Aktivkohlefilter bei Imbissbetrieben zur Geruchsbeseitigung, insbesondere im innerörtlichen
Bereich, als brauchbare Alternative zu hohen Schornsteinen eingesetzt werden können."
2. Diffuse Emissionen
Beim Betrieb der Anlage ist zu gewährleisten, dass keine Geruchsstoff tragende Abluft
diffus und ungefiltert in die Umgebung entlassen wird. Dazu sind Raumöffnungen,
über die Gerüche diffus ins Freie gelangen könnten (z.B. Dachfenster), während des
Betriebes der Anlage geschlossen zu halten.
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C.3 Fazit Gerüche
Mit den oben beschriebenen Maßnahmen ist unseres Erachtens für den geplanten
Imbissbetrieb sicher zu gewährleisten, dass die Geruchszusatzbelastung durch den
Betrieb auch in der unmittelbaren Umgebung des Emittenten dauerhaft unterhalb der
Irrelevanzschwelle der GIRL von 2% der Jahresstunden (= 175 Jahresstunden) gehalten werden kann. Dabei ist der sichere Betrieb der Abluft- und Filteranlagen regelmäßig zu kontrollieren und die Anlage ist nach Stand der Technik zu warten und ggf. zu
modernisieren bzw. nachzurüsten.
Köln, 10. November 2015
ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH
(Dr. W. Pook)
Verwendete Unterlagen:
/1/
Lageplan M 1: 500 Erweiterung der Verkaufsfläche mit Backvorbereitung,
Abbruch Backshop, Neubau Pfandlager. Verfasser: H.D. Nattmann Dipl.- Ing.
Architekt BDB, Stand: 30.09.2015.
/2/
Gutachten 2010 1304 zu den Auswirkungen von Gewerbelärm durch die Erweiterung eines Verbrauchermarktes, Kreuzstr. Ecke Niedeggener Str. in
Hürtgenwald - Kleinhau auf die benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen.
Dr.- Ing. Szymanski & Partner, Datum: 10.03.2010.
/3/
Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern,
Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche
insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt
und Geologie, Heft 3
/4/
Parkplatzlärmstudie: Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen,
Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. Auflage 2007