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Beschlussvorlage (Anlage 3 zu Vorlage 172/2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,0 MB
Datum
26.11.2015
Erstellt
13.11.15, 12:01
Aktualisiert
13.11.15, 12:01

Inhalt der Datei

ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH Am Wassermann 36 • D-50829 Köln Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Hauptsitz Köln Am Wassermann 36 D-50829 Köln Telefon Telefax (0221) 943811 - 0 (0221) 94395 – 48 E-Mail Internet info@adu-cologne.de www.adu-cologne.de Telefon-Durchwahl wp Datum 9. November 2015 B-Plan F4 „Nahversorgungszentrum Kleinhau“ in 52393 Hürtgenwald Modernisierung des Lidl Markts Stellungnahme zu den Geräusch- und Geruchsimmissionen Unsere Projekt-Nr.: B1510145-01(1)_ver9Nov2015 A) Situation und Aufgabenstellung Die Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG plant den auf dem Grundstück „Zum Steinbruch 2“ im 52393 Hürtgenwald bestehenden Discounter-Markt zu modernisieren. Der Markt soll im Rahmen dieses Vorhabens auf eine Netto-Verkaufsfläche von 1200 m2 erweitert werden und der derzeit im Gebäude befindliche Imbiss soll in ein leerstehendes Gebäude im B-Plan F4 „Nahversorgungszentrum Kleinhau“ verlagert werden. Im Bereich des Kundenparkplatzes finden ebenfalls Umstrukturierungen statt (siehe Abbildung 1 auf der folgenden Seite). In diesem Zusammenhang wurden die ADU cologne GmbH von der Lidl Immobilienbüro West GmbH Co. KG beauftragt, eine Stellungnahme zu den künftigen Geräuschimmissionen (Lidl Markt) und den Geruchsimmissionen (Imbiss) anzufertigen. ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH Geschäftsführer Dr. Werner Pook Amtsgericht Köln HRB 30126 Sitz Köln, Steuer-Nr. 223/5801/9287, USt.-IDNr.: DE193833998 Bankverbindung: Deutsche Bank PGK AG Köln 103 2267 (BLZ 370 700 24) IBAN: DE0737070024 / 0103226700 SWIFT-BIC: DEUTDEDBKOE Seite 2 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Abbildung 1: Lageplan (ohne Maßstab, nicht genordet) /1/ Geplante Erweiterung Lidl-Markt B) Geräusche B.1 Berechnung der Emissionen lärmrelevanter Quellen, Fahrzeuge und Vorgänge Es wird ein auf die schalltechnischen Belange ausgerichtetes, digitales 3.dim. Gelände-, Hindernis- und Emittenten-Modell des Planungsgebietes und der relevanten Umgebung erstellt und die Geräuschimmissionen analog der TA Lärm berechnet und beurteilt. Lärmrelevant sind alle Fahrzeuge, Pkw der Kunden sowie Anlieferverkehr, die das Marktgelände befahren, sowie die damit verbundenen Vorgänge (Lkw entladen, Türen- Seite 3 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG schlagen, Motor starten, etc.). Darüber hinaus sind die Geräusche der Abfall- bzw. Papierpresse und des Klimaaggregats in der Regel relevant. Für die Ausbreitungsrechnung wird grundsätzlich unterschieden zwischen beweglichen Quellen (Fahrzeugbewegungen) und ortsgebundenen Quellen (Papierpresse, Haustechnikaggregate, etc.). Wir unterscheiden im Weiteren folgende relevante Geräuschemittenten: Parkplatzbewegungen B-Plan F4 (96 Kundenstellplätze Lidl) Für Discounter beträgt gemäß Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie /4/ die Bewegungshäufigkeit N = 0,17 Bewegungen pro Stunde und Bezugsgröße (=Netto-Verkaufsfläche in m²). Daraus ergibt sich mit einer Netto-Verkaufsfläche von 1200 m2 für den Kundenparkplatz: B*N = 1200 * 0,17 = 204 Bewegungen pro Stunde bezogen auf die Parkplatzfläche Lidl und bei 96 Stellplätzen rund 2,1 Bewegungen pro Stellplatz pro h. Gemäß der Parkplatzlärmstudie werden bei der Berechnung der abgestrahlten Schallleistung des Kundenparkplatzes werktags folgende Parameter angesetzt: Lw0 = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h Lw0 = 63,0 dB(A) KPA = Zuschlag für Parkplatzart (hier 3 dB) Standardeinkaufswagen auf Pflaster KStrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier 0 dB) KD = Durchfahranteil in dB (hier 5,2 dB) KI = Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB (hier 4 dB) N = Anzahl der Bewegungen/h pro Einheit der Bezugsgröße (B0 = 1m²) B = Bezugsgröße = Verkaufsfläche / 1m2 (hier B =1200) Die Gleichung für die insgesamt abgestrahlte gesamte Schallleistung lautet: Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N) Seite 4 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Im Einzelnen liegen der weiteren Berechnung folgende Eingangsdaten zugrunden: Tabelle 1: Eingangsdaten Parkplatz Lidl Lw0 KPA KI KD B*N dB tags S*1 Parkplatz dB(A) dB dB 63,0 5 4 Supermarkt (96 Stellplätze) 5,2 m² 204 3556 *1 Gesamtfläche des Parkplatzes in m² (Stellflächen einschließlich Fahrgassen) Auf der Grundlage der aufgeführten Eingangsdaten errechnet sich eine abgestrahlte flächenbezogene Schallleistung von Lw“ = 68,2 dB(A) pro m² für die Pkw - Parkvorgänge (inkl. Parksuchverkehr) auf dem Lidl-Parkplatz. Die Gesamtschallleistung des Lidl-Parkplatzes ist in der folgenden Tabelle angegeben: Tabelle 2: Abgestrahlte Schallleistung durch den Pkw- Parkplatz (Lidl) Bezeichnung Supermarkt LWA in dB(A) Tag Nacht 98,3 -* *Der Markt wird ausschließlich im Tagzeitraum betrieben. Parkplatzbewegungen B-Plan F4 (restliche Kundenstellplätze aus Bestand) Als Abschätzung zum ungünstigen Fall wird die gleiche flächenbezogene Schallleistung von Lw“ = 68,2 dB(A) pro m² wie zuvor für den Lidl-Kundenparkplatz berechnet auch für die ca. 1068 m² große restliche Kundenstellplatzfläche aus dem Bestand angesetzt. Seite 5 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Lkw-Anlieferung / Lkw-Papiercontainer Üblicherweise ist hier ungünsitgenfalls mit täglichen Lkw-Anlieferungen von: 2 mal in der Ruhezeit von 06:00 – 07:00 Uhr 1 mal außerhalb der Ruhezeit zu rechnen. Eine Anlieferung in der Nachtzeit ist auszuschließen. Die einzelnen Emissionsansätze sind in Anlehnung an den technischen Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen /3/ gewählt. Analog o.g. Studie gehen wir für eine Lkw-Bewegung (Sattelschlepper) von einer auf 1m längenbezogenen Schallleistung bezogen auf eine Stunde in Höhe von L’W,1h = 65 dB(A) aus. Der Entladevorgang inklusive Rangieren wird pessimal mit: LW = 93 dB(A) berücksichtigt. Die Dauer beträgt 60 Minuten innerhalb der Ruhezeit. Die Anlieferungen zu den übrigen Nutzungen im B-Plan F4 erfolgen mit Pkw oder Sprinter und sind mit den o.g. Ansätzen abgedeckt. Haustechnik Die Klimaanlage befindet sich auf dem Dach des Lebensmittelmarkts: Wir gehen davon aus, dass die Anlage kontinuierlich über 24 h betrieben werden kann (pessimaler Ansatz). LW = 72 dB(A) Seite 6 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Papier- bzw. Abfallpresse Bei der Papier- bzw. Abfallpresse gehen wir von einer modernen Abfallpresse mit angekoppeltem Sammelbehälter und Schneckenverdichter ausgerüstet mit einem Wandanschlusstrichter aus. So kann die Verfüllung nur vom Gebäudeinnern aus erfolgen. Nach außen hin ist die Presse vollkommen geschlossen. Die Presse ist ebenfalls im Anlieferungsbereich aufgestellt. Für die Schallleistung der Presse haben wir einen pessimalen Wert von LW = 80 dB(A) angesetzt und zugrunde gelegt, dass die Presse in der Tagzeit ca. 1 Stunde betrieben wird. Abbildung 2: Lage der Quellen (o.M., genordet) Seite 7 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Maximalpegel Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen können Schallleistungen von • Lkw- Hydraulikbremse, LWA = 108 dB (Anlieferungsbereich, Ein- und Ausfahrt) • Pkw- Türen- und Kofferraumschlagen auf dem Parkplatz, LWA = 99,5 dB auftreten. B.2 Ermittlung und Beurteilung der Immission Ausgehend von den angesetzten Lärmemissionen wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Planung, der Hindernisse und Reflektoren und der übrigen relevanten Ausbreitungsparameter die resultierenden Lärmimmissionen mit der Spezialsoftware „CadnaA“ (Version 4.5.152) berechnet und gemäß TA Lärm beurteilt. Die Berechnungen erfolgen punktuell für neun Immissionsorte IO 1 bis IO 9, die analog zu der uns von der Gemeinde Hürtgenwald zur Verfügung gestellten schalltechnischen Untersuchung für die Erweiterung eines Verbrauchermarktes, Kreuzstr. Ecke Niedeggener Str (REWE) aus dem Jahr 2010 gewählt wurden (/2/). Die Lage der Immissionsorte ist der folgenden Abbildung 3 zu entnehmen. Seite 8 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Abbildung 3: Lage der Immissionsorte (o.M., genordet) Die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm an den Immissionsorten sind der Tabelle 3 zu entnehmen. Seite 9 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Tabelle 3: Immissionsorte und Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm Immissionsrichtwerte Immissionsort Tag Nacht IO 1, Kreuzstraße 57 55 40 IO 2, Kreuzstraße 66 55 40 IO 3, Kreuzstraße 64 55 40 IO 4, Kreuzstraße 62 55 40 IO 5, Kreuzstraße 53 55 40 IO 6, Kreuzstraße 53 Hinten 60 45 IO 7, Kreuzstraße 49 60 45 IO 8, Rinnebachstraße 10 60 45 IO 9, Rinnebachstraße 18 60 45 Seite 10 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG B.3 Ergebnisse der Berechnungen Ausgehend von den unter Pkt. 2 aufgeführten Eingangsdaten und dem vorhandenen auf die schalltechnischen Belange ausgerichteten digitalen 3D- Schallausbreitungsmodells errechnen sich folgende Beurteilungspegel gemäß TA Lärm an den repräsentativen Immissionsorten. Tabelle 4: Zusatzbelastung B-Plan F4 werktags zur Tagzeit Beurteilungspegel Lz Immissionsort Tag IO 1, Kreuzstraße 57 EG / 1.OG 41 / 41 IO 2, Kreuzstraße 66 EG / 1.OG 36 / 36 IO 3, Kreuzstraße 64 EG / 1.OG 29 / 30 IO 4, Kreuzstraße 62 EG / 1.OG 27 / 29 IO 5, Kreuzstraße 53 EG / 1.OG 27 / 29 IO 6, Kreuzstraße 53 Hinten EG / 1.OG 29 / 30 IO 7, Kreuzstraße 49 31 / 32 EG / 1.OG IO 8, Rinnebachstraße 10 EG / 1.OG 34 / 34 IO 9, Rinnebachstraße 18 EG / 1.OG 36 / 37 Seite 11 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG Tabelle 5: Gesamtbelastung werktags zur Tagzeit (B-Plan F4 und Vorbelastung durch REWE) Immissionsort Beurteilungspegel Lges Richtwert in dB(A) in dB(A) Tag Tag IO 1, Kreuzstraße 57 EG / 1.OG 50 / 50 55 IO 2, Kreuzstraße 66 EG / 1.OG 47 / 47 55 IO 3, Kreuzstraße 64 EG / 1.OG 50 / 50 55 IO 4, Kreuzstraße 62 EG / 1.OG 48 / 48 55 IO 5, Kreuzstraße 53 EG / 1.OG 50 / 54 55 IO 6, Kreuzstraße 53 Hinten EG / 1.OG 50 / 52 60 IO 7, Kreuzstraße 49 48 / 48 60 IO 8, Rinnebachstraße 10 EG / 1.OG 48 / 48 60 IO 9, Rinnebachstraße 18 EG / 1.OG 45 / 48 60 EG / 1.OG B.4 Fazit Geräusche Die Ergebnisse zeigen, dass zur Tagzeit (6-22 Uhr) an allen Immissionsorten der jeweils zulässige Immissionsrichtwert eingehalten wird. Die Maximalpegel durch kurzzeitige Pegelspitzen liegen ebenfalls im zulässigen Bereich gemäß TA Lärm Seite 12 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG C) Gerüche durch den Imbiss C.1 Situation Im nordöstlichen Bereich des Nahversorgungszentrums in Kleinhau ist durch die Modernisierung des Lidl-Markt die Verlagerung eines bestehenden Imbisses in eine noch herzurichtenden Teilfläche innerhalb eines leerstehenden Gewerbegebäudes geplant (siehe roten Eintrag in der Abb.1 auf der Seite 2). Die Räume und die technischen Installationen inkl. Abluftkamin müssen neu erstellt werden. Während der Küchenzeiten bzw. Betriebszeiten ist mit Geruchsemissionen und -immissionen in der Umgebung zu rechnen. Die nächste beurteilungsrelevante Wohnbebauung (Rinnebachstr. 18) liegt ca. 80 m nordöstlich des geplanten Standorts. Da die Hauptwindrichtung in Kleinhau um Südwest liegt, liegt die Verbindungsachse Imbissbetrieb - nächste Wohnbebauung ca. in Hauptwindrichtung und wird daher bezogen auf die jährliche Windrichtungsstatistik ("Windrose") maximal mit potentiell geruchstofftragenden Windrichtungen beaufschlagt. Zur Beurteilung der Geruchsimmissionen wird die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL; siehe Anhang) herangezogen. Im Nahbereich des geplanten Imbiss liegt in Hauptwindrichtung Wohnbebauung, für die die Gesamtbelastung für Gerüche den Immissions(grenz)wert für Wohn- und Mischgebiete nicht überschreiten sollte. Auf die Ermittlung der Vorbelastung (vorhandene Biogasanlage) kann gemäß GIRL verzichtet werden, wenn gewährleistet ist, dass die Zusatzbelastung der geplanten Anlage (Imbiss) die Irrelevanzschwelle von 2% Jahresgeruchsstunden auf keiner Beurteilungsfläche überschreiten wird. Bei Einhaltung der Irrelevanzschwelle ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung einer etwaigen vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht. Dies kann durch folgende Maßnahmen im Zuge der Neuerrichtung des Imbisses erreicht werden. Seite 13 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG C.1 Maßnahmen 1. Ableitung der Geruchsemissionen Eine gefasste Ableitung der Geruchstoffe kann über einen Schornstein erfolgen. In Anlehnung an die TA Luft ist dabei zu gewährleisten, dass die Geruchsstoffströme in die freie Luftströmung abgeleitet werden. Dies kann durch einen ausreichend hohen Schornstein gewährleistet werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Geruchsstoffe der Abluft über Aktivkohlefilter zu beseitigen. In einer Fallbeschreibung der Gewerbeaufsicht des Landesumweltamtes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2002/2003 (siehe Jahresbericht, Seite 37f ) wird ausgeführt: (Zitat Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart: ) "[...] Bei nahezu neuem Aktivkohlefilter konnten im Umfeld keine Gerüche mehr aus dem Imbissbetrieb festgestellt werden. Um diesen Abscheidegrad auch längerfristig gewährleisten zu können, wurden [...] ein mindestens viermaliger Austausch der Aktivkohlefilterpatronen im Jahr sowie eine regelmäßige Reinigung der Fettabfangfilter, mindestens alle zwei Wochen, aufgenommen. Die Aktivkohlefilteranlage arbeitet seit mehr als neun Monaten störungsfrei. Beschwerden aus der Nachbarschaft liegen nicht vor. Hier hat sich gezeigt, dass Aktivkohlefilter bei Imbissbetrieben zur Geruchsbeseitigung, insbesondere im innerörtlichen Bereich, als brauchbare Alternative zu hohen Schornsteinen eingesetzt werden können." 2. Diffuse Emissionen Beim Betrieb der Anlage ist zu gewährleisten, dass keine Geruchsstoff tragende Abluft diffus und ungefiltert in die Umgebung entlassen wird. Dazu sind Raumöffnungen, über die Gerüche diffus ins Freie gelangen könnten (z.B. Dachfenster), während des Betriebes der Anlage geschlossen zu halten. Seite 14 des Schreibens B1510145-01(1)_ver10Nov2015 an Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG C.3 Fazit Gerüche Mit den oben beschriebenen Maßnahmen ist unseres Erachtens für den geplanten Imbissbetrieb sicher zu gewährleisten, dass die Geruchszusatzbelastung durch den Betrieb auch in der unmittelbaren Umgebung des Emittenten dauerhaft unterhalb der Irrelevanzschwelle der GIRL von 2% der Jahresstunden (= 175 Jahresstunden) gehalten werden kann. Dabei ist der sichere Betrieb der Abluft- und Filteranlagen regelmäßig zu kontrollieren und die Anlage ist nach Stand der Technik zu warten und ggf. zu modernisieren bzw. nachzurüsten. Köln, 10. November 2015 ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH (Dr. W. Pook) Verwendete Unterlagen: /1/ Lageplan M 1: 500 Erweiterung der Verkaufsfläche mit Backvorbereitung, Abbruch Backshop, Neubau Pfandlager. Verfasser: H.D. Nattmann Dipl.- Ing. Architekt BDB, Stand: 30.09.2015. /2/ Gutachten 2010 1304 zu den Auswirkungen von Gewerbelärm durch die Erweiterung eines Verbrauchermarktes, Kreuzstr. Ecke Niedeggener Str. in Hürtgenwald - Kleinhau auf die benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen. Dr.- Ing. Szymanski & Partner, Datum: 10.03.2010. /3/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3 /4/ Parkplatzlärmstudie: Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. Auflage 2007