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Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
145 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung zum 01.01.2016)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 03.12.2015 öffentlich TOP- Nr.: 158/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Schümmer Aktenzeichen: Datum: 963-10/12 18.11.2015 Hebesatzsatzung; hier: Erlass einer neuen Hebesatzsatzung zum 01.01.2016 Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Hebesatzsatzung 2016 mit den Hebesätzen bei Grundsteuer A von 735 v. H., Grundsteuer B von 495 v. H. und Gewerbesteuer von 465 v. H. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrertrag von insgesamt 99.000,00 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen zu Vorlage Nr. 156/2015 im Haupt- und Finanzausschuss vom 17.11.2015 verwiesen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Bei der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ist mit einem Mehrertrag bei der Grundsteuer A in höhe von 9.000,00 €, bei der Grundsteuer B in Höhe von 60.000,00 € und bei der Gewerbesteuer von 30.000,00 € zu rechnen. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -