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Beschlusstext (Antrag des Vereins "Wirkstatt e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
126 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
18.09.14, 12:03
Aktualisiert
18.09.14, 12:03
Beschlusstext (Antrag des Vereins "Wirkstatt e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.09.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Antrag des Vereins "Wirkstatt e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Jugendhilfeausschuss 04.09.2014 Auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden werden die Tagesordnungspunkte 10 und 11 gemeinsam beraten und beschlossen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Wirkstatt e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 58/2014 Z1