Daten
Kommune
Kall
Größe
6,9 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Geschäftsordnung für den
Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall vom 21.10.1999 mit sofortiger Wirkung
wie folgt zu ändern:
1.
§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Die
schriftlichen Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen
(Vorlagen) alternativ: sollen beigegeben werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die
Niederschrift der letzten Sitzung spätestens vorzulegen!
2.
§ 2 Abs. 1 erhielt folgende Fassung:
„Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens 10 volle Tage vor dem
Sitzungstag, den Tag der Zustellung nicht mitgerechnet, zugehen.“