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Beschlussvorlage (Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Beschlussvorlage (Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)) Beschlussvorlage (Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG))

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 03.12.2015 öffentlich TOP- Nr.: 179/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Graß Aktenzeichen: Datum: 062.3 27.11.2015 Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 gemäß § 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 KWahlG Beschlussvorschlag: Aufgrund der Tatsache, dass keine Einsprüche vorliegen und auch sonst keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl bestehen, ist vom Gemeinderat auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz für gültig zu erklären. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € Produkt: Sachverhalt: Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hat sich in seiner Sitzung am 26.11.2015 die Gültigkeit der am 13.09.2015 erfolgten Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald vorgeprüft. Nach § 66 Kommunalwahlordnung legt hierzu der Wahlleiter die bei ihm eingegangenen Einsprüche sowie die sonstigen Unterlagen über die amtliche Vorprüfung des Wahlergebnisses vor. Nach Ablauf der Einspruchsfrist am 26.10.2015 sind keine Einsprüche eingelegt worden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: - Seite 1 von 2 - Da keine Einsprüche beim Wahlleiter eingegangen sind, ist die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 für gültig zu erklären. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -