Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 03.12.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
179/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
062.3
27.11.2015
Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald am
13.09.2015 gemäß § 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in Verbindung mit § 40 Abs. 1
KWahlG
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Tatsache, dass keine Einsprüche vorliegen und auch sonst keine Zweifel an der
ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl bestehen, ist vom Gemeinderat auf Empfehlung des
Wahlprüfungsausschusses die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hürtgenwald am
13.09.2015 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz für gültig zu erklären.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
Produkt:
Sachverhalt:
Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hat sich in seiner Sitzung am
26.11.2015 die Gültigkeit der am 13.09.2015 erfolgten Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde
Hürtgenwald vorgeprüft.
Nach § 66 Kommunalwahlordnung legt hierzu der Wahlleiter die bei ihm eingegangenen
Einsprüche sowie die sonstigen Unterlagen über die amtliche Vorprüfung des Wahlergebnisses
vor. Nach Ablauf der Einspruchsfrist am 26.10.2015 sind keine Einsprüche eingelegt worden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
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Da keine Einsprüche beim Wahlleiter eingegangen sind, ist die Wahl des Bürgermeisters der
Gemeinde Hürtgenwald am 13.09.2015 für gültig zu erklären.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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