Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 03.12.2015
164/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Herr Bergs /
Herr Engels
Aktenzeichen:
Abt. 5/
Gebührenkalk.
Schmutz- u.
Niederschlagswaser
2016
18.11.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
Datum:
Schmutz- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 fasst der Rat der
Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss:
1) Die vorgelegte Gebührenkalkulation „Schmutz- und Niederschlagswasser“ für das
Haushaltsjahr 2016 wird zur Kenntnis genommen.
2) Die kalkulierten Gebühren lauten:
a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 108,00 €,
b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,48 € je m³,
c) die Grundgebühr beträgt beim Niederschlagswasser 0,21 € je m² versiegelte Fläche,
d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 1,05 € je m²,
e) die Zwischenzählergebühr beträgt 32,20 € pro Jahr.
f) der anteilige Fixkostenanteil wird auf 26 % festgelegt.
3) Die Gebührensatzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde
Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91121
Unter Zugrundelegung der Anlagen 1 bis 3 ergeben sich für die Festlegung der Schmutzund Niederschlagswassergebühr:
Kosten:
Erlöse:
2.802.515,17 €
2.802.515,17 €
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratungen zu Beschlussvorlage Nr. 150/2015 im Haupt- und Finanzausschuss
vom 17.11.2015 verwiesen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
-.-
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
-.-
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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