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Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016) Beschlussvorlage (Schmutz- und Niederschlagswasser;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 03.12.2015 164/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Herr Bergs / Herr Engels Aktenzeichen: Abt. 5/ Gebührenkalk. Schmutz- u. Niederschlagswaser 2016 18.11.2015 öffentlich TOP- Nr.: Datum: Schmutz- und Niederschlagswasser; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2016 Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: 1) Die vorgelegte Gebührenkalkulation „Schmutz- und Niederschlagswasser“ für das Haushaltsjahr 2016 wird zur Kenntnis genommen. 2) Die kalkulierten Gebühren lauten: a) die Grundgebühr je Hausanschluss beträgt beim Schmutzwasser 108,00 €, b) die Schmutzwasserverbrauchsgebühr beträgt 3,48 € je m³, c) die Grundgebühr beträgt beim Niederschlagswasser 0,21 € je m² versiegelte Fläche, d) die Flächengebühr beim Niederschlagswasser beträgt 1,05 € je m², e) die Zwischenzählergebühr beträgt 32,20 € pro Jahr. f) der anteilige Fixkostenanteil wird auf 26 % festgelegt. 3) Die Gebührensatzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der beiliegenden Fassung beschlossen. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91121 Unter Zugrundelegung der Anlagen 1 bis 3 ergeben sich für die Festlegung der Schmutzund Niederschlagswassergebühr: Kosten: Erlöse: 2.802.515,17 € 2.802.515,17 € Sachverhalt: Es wird auf die Beratungen zu Beschlussvorlage Nr. 150/2015 im Haupt- und Finanzausschuss vom 17.11.2015 verwiesen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: -.- Abwägung und Entscheidungsvorschlag: -.- Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -