Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 20.08.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
99/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Leisten
Aktenzeichen:
Datum:
Lei
22.07.2015
Niederschrift über die 10. Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2015;
hier: Korrektur zu Tagesordnungspunkt 4
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stellt fest, dass in der Niederschrift der 10. Sitzung
des Gemeinderates vom 25.06.2015 unter TOP 4 „Neufassung der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes NordrheinWestfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald“ im
letzten Satz das protokollierte Datum 01.07.2016 falsch ist und der entsprechende Satz
wie folgt heißen muss:
Ebenso sollen die anderen Erhöhungen in zwei Teilschritten am 01.01.2016 und am
01.07.2017 je zur Hälfte erfolgen.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
901111 Politische Gremien
Sachverhalt:
In der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am
25.06.2015 wurde unter TOP 4 folgendes protokolliert:
- Seite 1 von 2 -
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen
Abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen in der
Gemeinde Hürtgenwald
Beschluss:
In der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen Abgabegesetzes
(KAG) für Straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald sind folgende Prozentsätze
festzulegen:
KAG Beiträge
Zum 01.01.2016 = 65 %
Zum 01.07.2017 = 80 %
Ebenso sollen die anderen Erhöhungen in zwei Teilschritten am 01.01.2016 und am 01.07.2016 je
zur Hälfte erfolgen.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Einem aufmerksamen Leser ist aufgefallen, dass im letzten Satz die falsche Jahreszahl
beim zweiten Datum (01.07.2016) protokolliert worden ist.
Richtigerweise muss es dort wie folgt lauten:
Ebenso sollen die anderen Erhöhungen in zwei Teilschritten am 01.01.2016 und am
01.07.2017 je zur Hälfte erfolgen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der offensichtliche Rechtschreibfehler ist zu korrigieren.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -