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Beschlussvorlage (Niederschrift über die 10. Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2015; hier: Korrektur)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Beschlussvorlage (Niederschrift über die 10. Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2015;
hier: Korrektur) Beschlussvorlage (Niederschrift über die 10. Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2015;
hier: Korrektur)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 20.08.2015 öffentlich TOP- Nr.: 99/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Frau Leisten Aktenzeichen: Datum: Lei 22.07.2015 Niederschrift über die 10. Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2015; hier: Korrektur zu Tagesordnungspunkt 4 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald stellt fest, dass in der Niederschrift der 10. Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2015 unter TOP 4 „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes NordrheinWestfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald“ im letzten Satz das protokollierte Datum 01.07.2016 falsch ist und der entsprechende Satz wie folgt heißen muss: Ebenso sollen die anderen Erhöhungen in zwei Teilschritten am 01.01.2016 und am 01.07.2017 je zur Hälfte erfolgen. € Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 901111 Politische Gremien Sachverhalt: In der Niederschrift über die 10. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 25.06.2015 wurde unter TOP 4 folgendes protokolliert: - Seite 1 von 2 - Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald Beschluss: In der Satzung über die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) für Straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hürtgenwald sind folgende Prozentsätze festzulegen: KAG Beiträge Zum 01.01.2016 = 65 % Zum 01.07.2017 = 80 % Ebenso sollen die anderen Erhöhungen in zwei Teilschritten am 01.01.2016 und am 01.07.2016 je zur Hälfte erfolgen. Einstimmig, 0 Enthaltungen Einem aufmerksamen Leser ist aufgefallen, dass im letzten Satz die falsche Jahreszahl beim zweiten Datum (01.07.2016) protokolliert worden ist. Richtigerweise muss es dort wie folgt lauten: Ebenso sollen die anderen Erhöhungen in zwei Teilschritten am 01.01.2016 und am 01.07.2017 je zur Hälfte erfolgen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der offensichtliche Rechtschreibfehler ist zu korrigieren. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -