Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 03.12.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
178/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Frank Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 665-11
11.11.2015
Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und
zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (DSchG NW);
hier: DN 204 Feldstellungen, Unterstand
Beschlussvorschlag:
Ohne.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
910210
€
Sachverhalt:
Auf Initiative des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (Anlage 1 – Schreiben vom
26.10.2015) wurde im Bereich Hürtgen der Gemeinde Hürtgenwald der Vorschlag unterbreitet,
Feldstellungen und Unterstände im Bereich der Gemarkung Hürtgen, Flur 17, Nr. 73, als
Bodendenkmal auszuweisen und in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald einzutragen.
Da es sich bei den betroffenen Liegenschaften um landeseigene Grundstücke handelt, wird das
Unterschutzstellungsverfahren nach Erstellung der Unterlagen durch das Rheinische Amt für
Denkmalpflege von der Bezirksregierung Köln (Anlage 2 – Schreiben vom 03.11.2015)
durchgeführt.
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Das Unterschutzstellungsverfahren wird zurzeit betrieben. Der entsprechende Bescheid gem. § 3
DSchG NW wird in diesem Fall von landeseigenen Denkmälern durch die Bezirksregierung erteilt
und im Regierungsamtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Nach Eintragung in die Denkmalliste, ist sowohl die Bezirksregierung Köln als auch das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege von mir entsprechend zu unterrichten.
Hiermit informiere ich Sie über die beabsichtigte Unterschutzstellung und Eintragung in die
Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald.
Das Denkmal wird die laufende Nummer 36 erhalten.
Dieser Antrag auf Unterschutzstellung wurde zum Anlass genommen, mit dem Initiator beim Amt
für Bodendenkmalpflege Rücksprache zu halten. Er wurde befragt, in welcher Häufigkeit die
Gemeinde Hürtgenwald von weiteren Unterschutzstellungen noch ausgehen müsse. Da es eine
Reihe von Unterschutzstellungen in den letzten Jahren gegeben habe und sicherlich noch viele
vergleichbare kriegshistorische Bereiche einer Unterschutzstellung zugänglich seien stelle sich
hier die Frage, welches (Gesamt-) Ziel seitens des dortigen Amtes bei den einzelnen
Unterschutzstellungen verfolgt werde.
Der dortige Sachbearbeiter gab an, dass neben der aktuellen Unterschutzstellung noch zwei
weitere Unterschutzstellungen im Bereich des Rennweges bei Großhau und im Bereich des
Fernmeldeturmes Großhau, Haus Heidüchel, geplant seien. Anhand der dann vorliegenden
Denkmäler in der Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald könne exemplarisch ein Großteil der
Kriegsgeschehnisse am erhaltenen Objekt erläutert und nachvollzogen werden. Aus seiner Sicht
sei dies als eine ausreichende Unterschutzstellung zu Dokumentationszwecken zu bezeichnen.
Weitere Unterschutzstellungen seien diesbezüglich nicht geplant.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es sollte seitens Rat und Verwaltung darüber nachgedacht werden, dem Amt für
Bodendenkmalpflege mitzuteilen, dass eine „inflationäre“ Unterschutzstellung von
Bodendenkmälern des Zweiten Weltkrieges seitens der Gemeinde Hürtgenwald nicht gewünscht
sei. So denn mit den in Aussicht gestellten Eintragungen eine Abrundung der Dokumentation des
Zweiten Weltkrieges gesehen werde, sei die Gemeinde Hürtgenwald bereit diese mitzutragen.
Darüber hinausgehende weitere Unterschutzstellungen zu diesem Themenkomplex werden
kritisch betrachtet und nach Prüfung der Rechtslage auch eventuell abgelehnt.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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