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Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (DSchG NW); hier: DN 204 Feldstellungen, Unterstand)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (DSchG NW);
hier: DN 204 Feldstellungen, Unterstand) Beschlussvorlage (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (DSchG NW);
hier: DN 204 Feldstellungen, Unterstand)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 03.12.2015 öffentlich TOP- Nr.: 178/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Frank Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 665-11 11.11.2015 Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (DSchG NW); hier: DN 204 Feldstellungen, Unterstand Beschlussvorschlag: Ohne. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 910210 € Sachverhalt: Auf Initiative des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (Anlage 1 – Schreiben vom 26.10.2015) wurde im Bereich Hürtgen der Gemeinde Hürtgenwald der Vorschlag unterbreitet, Feldstellungen und Unterstände im Bereich der Gemarkung Hürtgen, Flur 17, Nr. 73, als Bodendenkmal auszuweisen und in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald einzutragen. Da es sich bei den betroffenen Liegenschaften um landeseigene Grundstücke handelt, wird das Unterschutzstellungsverfahren nach Erstellung der Unterlagen durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege von der Bezirksregierung Köln (Anlage 2 – Schreiben vom 03.11.2015) durchgeführt. - Seite 1 von 2 - Das Unterschutzstellungsverfahren wird zurzeit betrieben. Der entsprechende Bescheid gem. § 3 DSchG NW wird in diesem Fall von landeseigenen Denkmälern durch die Bezirksregierung erteilt und im Regierungsamtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Nach Eintragung in die Denkmalliste, ist sowohl die Bezirksregierung Köln als auch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege von mir entsprechend zu unterrichten. Hiermit informiere ich Sie über die beabsichtigte Unterschutzstellung und Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald. Das Denkmal wird die laufende Nummer 36 erhalten. Dieser Antrag auf Unterschutzstellung wurde zum Anlass genommen, mit dem Initiator beim Amt für Bodendenkmalpflege Rücksprache zu halten. Er wurde befragt, in welcher Häufigkeit die Gemeinde Hürtgenwald von weiteren Unterschutzstellungen noch ausgehen müsse. Da es eine Reihe von Unterschutzstellungen in den letzten Jahren gegeben habe und sicherlich noch viele vergleichbare kriegshistorische Bereiche einer Unterschutzstellung zugänglich seien stelle sich hier die Frage, welches (Gesamt-) Ziel seitens des dortigen Amtes bei den einzelnen Unterschutzstellungen verfolgt werde. Der dortige Sachbearbeiter gab an, dass neben der aktuellen Unterschutzstellung noch zwei weitere Unterschutzstellungen im Bereich des Rennweges bei Großhau und im Bereich des Fernmeldeturmes Großhau, Haus Heidüchel, geplant seien. Anhand der dann vorliegenden Denkmäler in der Denkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald könne exemplarisch ein Großteil der Kriegsgeschehnisse am erhaltenen Objekt erläutert und nachvollzogen werden. Aus seiner Sicht sei dies als eine ausreichende Unterschutzstellung zu Dokumentationszwecken zu bezeichnen. Weitere Unterschutzstellungen seien diesbezüglich nicht geplant. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es sollte seitens Rat und Verwaltung darüber nachgedacht werden, dem Amt für Bodendenkmalpflege mitzuteilen, dass eine „inflationäre“ Unterschutzstellung von Bodendenkmälern des Zweiten Weltkrieges seitens der Gemeinde Hürtgenwald nicht gewünscht sei. So denn mit den in Aussicht gestellten Eintragungen eine Abrundung der Dokumentation des Zweiten Weltkrieges gesehen werde, sei die Gemeinde Hürtgenwald bereit diese mitzutragen. Darüber hinausgehende weitere Unterschutzstellungen zu diesem Themenkomplex werden kritisch betrachtet und nach Prüfung der Rechtslage auch eventuell abgelehnt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -