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Beschlussvorlage (Lehrschwimmbecken am Grundschulgebäude Vossenack; hier: Altersbedingte Mängel an der Filtertechnik)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
148 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
20.11.15, 12:01
Aktualisiert
20.11.15, 12:01
Beschlussvorlage (Lehrschwimmbecken am Grundschulgebäude Vossenack;
hier: Altersbedingte Mängel an der Filtertechnik) Beschlussvorlage (Lehrschwimmbecken am Grundschulgebäude Vossenack;
hier: Altersbedingte Mängel an der Filtertechnik)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 03.12.2015 173/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Weyer, Herr Graß Aktenzeichen: Datum: 220.0 10.11.2015 öffentlich TOP- Nr.: Lehrschwimmbecken am Grundschulgebäude Vossenack; hier: Altersbedingte Mängel an der Filtertechnik Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses, die notwendigen Sanierungskosten für die Filtertechnik am Lehrschwimmbecken Vossenack in den Haushalt 2016 einzustellen und ermächtigt den Bürgermeister, das Erforderliche (Vorbereiten der Ausschreibungsunterlagen usw.) zu veranlassen, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. ca. 25.000 € Reparatur Filtertechnik Finanzielle Auswirkungen ? Ja, Produkt: 903113 - Grundschule Vossenack Sachverhalt: In der Sitzung des Schulausschusses am 05.11.2015 wurde ausführlich über die Angelegenheit und die technische Notwendigkeit beraten. Inhaltlich wird auf die Beschlußvorlage 138/2015 sowie die Niederschrift des Ausschusses verwiesen. Der Schulausschuss hat sich bei einer Enthaltung dafür ausgesprochen, dem Rat zu empfehlen, die notwendigen Sanierungskosten für das Lehrschwimmbecken Vossenack in Höhe von ca. 25.000 € in den kommunalen Haushalt 2016 einzustellen. - Seite 1 von 2 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Ja, ca. 25.000 € für die Erneuerung der Filtertechnik in 2016 und jährliche Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 30.000 € pro Jahr für das Lehrschwimmbecken. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es ist abzuwägen zwischen der Bereitstellung der Sanierungskosten in Höhe von ca. 25.000 € sowie den jährlichen Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 30.000 € um den Betrieb des Lehrschwimmbeckens zu gewährleisten einerseits und den sich hieraus finanziellen Belastungen für den kommunalen Haushalt andererseits. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -