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Beschlusstext (Abstufung der Kreisstr. K 45 in der Ortsdurchfahrt LiblarZur Stadtstraße und Aufstufung der Gemeindeverbindungsstr. GV 9 Zwischen Bliesheim und Friesheim zur Kreisstr. K 45)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Beschlusstext (Abstufung der Kreisstr. K 45 in der Ortsdurchfahrt LiblarZur Stadtstraße  und Aufstufung der Gemeindeverbindungsstr. GV 9 Zwischen Bliesheim und Friesheim zur Kreisstr. K 45)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 21.09.2016 21 Abstufung K 45 (Ortsdurchfahrt Erftstadt-Liblar) zwischen der K 44 und dem Kreisverkehrsplatz „Am Giezenbach“ (Anschlussohr B 265n) sowie Aufstufung der GV 9, Merowinger Straße, zwischen der L 33 südwestlich Friesheimer Busch und der L 163 (Erftstadt-Bliesheim) 414/2016 Auf Grund der Befürchtung, dass bei einer Aufstufung der GV 9 zur Kreisstraße der Schwerlastverkehr durch Bliesheim geleitet wird, beauftragt der Ausschuss die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 25.10.2016 abzuklären, inwieweit bei einer eventuellen Aufstufung das bisher bestehende Schwerlast- Durchfahrtsverbot weiterhin bestehen bleiben kann. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)