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Tischvorlage (Stellungnahme Kreishaushalt 2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
381 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
14.12.15, 12:00
Aktualisiert
14.12.15, 12:00

Inhalt der Datei

Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren August-Scholl-Str. 5 - 52393 Hürtgenwald Tel.: 02429/309-59 Fax: 309-70 E-Mail: buergermeister@huertgenwald.de Hürtgenwald, den 11.12.2015 Herrn Landrat Wolfgang Spelthahn Kreis Düren 52348 Düren Stellungnahme im Rahmen Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2016 Sehr geehrter Herr Landrat Spelthahn, für Ihr Schreiben vom 2. November 2015, mit dem Sie das Benehmen nach § 55 KrO NRW zur Festsetzung der allgemeinen Kreisumlage und der differenziert erhobenen Umlage für das Jugendamt des Kreises einleiten, möchten sich die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zunächst bedanken. Bereits in diesem Schreiben, aber auch im Rahmen der am 18. November 2015 stattgefundenen Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz haben Sie deutlich gemacht, dass derzeit das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur „Benehmensherstellung“ lediglich auf der Basis der aktuell prognostizierbaren Entwicklungen sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite des Kreishaushalts 2016 eingeleitet werden kann. Sowohl für den Zeitraum bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs am 16. Dezember 2015 und vermutlich erst recht bis zur möglichen Beschlussfassung des Kreistags über den Haushalt am 21. April 2016 sind daher Änderungen wesentlicher Positionen der der aktuellen Planung zugrundeliegenden Finanzpositionen des Kreishaushalts wahrscheinlich. Diese Zeit sollte auch genutzt werden, um im Laufe der kommenden Monate ggf. zu erkennende Potenziale mit dem Ziel einer reduzierten Belastung der im Kreis Düren lebenden Menschen, die in erster Linie bekanntlich die Bürgerinnen und Bürger der 15 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind, zu heben. Die zunehmende Belastung der Haushalte unserer Kommunen zur Deckung des Finanzbedarfs der Umlageverbände erreicht mittlerweile noch vor wenigen Jahren nicht für möglich gehaltene und kaum mehr finanzierbar erscheinende Dimensionen. Auch wenn durch die Bürgermeisterkonferenz selbstverständlich anerkannt wird, dass die in Ihrem Schreiben dargestellten Entwicklungen der „GFG-abhängigen Daten“ durch den Kreis Düren selbst nicht beeinflussbar sind, gestatten Sie bitte zunächst folgende grundsätzliche Hinweise zur „innerkommunalen Verteilungsstruktur“ der für das kommende Jahr zu erwartenden Umlagebelastung und einen drohenden Ausblick für die danach folgenden Haushaltsjahre: 1  Sie führen aus, dass sich der Umlagebedarf bei der allgemeinen Kreisumlage um rund 16,10 Mio. Euro1 und bei der differenziert erhobenen Jugendamtsumlage um 0,53 Mio. Euro erhöht, insgesamt also um rund 16,63 Mio. Euro. Über eine dem Grunde und der Höhe nach atypischen und insofern außerordentlichen Steuernachzahlung eines Einzelunternehmens nur an die Gemeinde Niederzier und die GFG-immanente Berücksichtigung dieses einmaligen Steuerkrafteffekts wird der erhöhte Umlagebedarf des Kreises Düren für das Jahr 2016 fast ausschließlich durch diese Gemeinde getragen (rund 13,61 Mio. Euro). Hiervon „profitieren“ die anderen Städte und Gemeinden insoweit, als dass der erhöhte Finanzbedarf des Kreises für die 14 anderen kreisangehörigen Kommunen in der Summe „lediglich“ mit einem Volumen von rund drei Mio. Euro durchschlägt.  Ähnliche außerordentliche Nachzahlungseffekte einzelner oder mehrerer Kommunensind nach jetzigem Erkenntnisstand für die kommenden Haushaltsjahre nicht zu erwarten. So sehr also die selbstverständlich zu berücksichtigende Steuerkraft einer Kommune, konkret der Gemeinde Niederzier, die umlagebedingten Umlageerhöhungen in den anderen Städten und Gemeinden für den kommenden Kreishaushalt 2016 einmalig abmildert: In den Haushaltsjahren 2017 ff. ist der erhöhte Finanzbedarf des Kreises deutlich mehr als 2016 durch die Gesamtheit aller Kommunen zu erbringen. Um die für die kommenden Jahre zu erwartenden Auswirkungen auf die Hebesätze sowohl der allgemeinen Kreisumlage als auch der differenziert erhobenen Jugendamtsumlage näherungsweise zu ermitteln, wird daher nachfolgend der Finanzbedarf des Kreises für das Haushaltsjahr 2016 mit den Umlagegrundlagen für den Kreishaushalt 2015 (dem letzten Jahr vor der zu berücksichtigenden Steuernachzahlung insbesondere der Gemeinde Niederzier gegenüber) in Relation gebracht und die sich hieraus möglich erscheinenden Umlagesätze ermittelt: Merkmal Umlagebedarf des Kreises (2016) Umlagegrundlagen (2015) (fiktive) Umlagesätze (2017 ff.) (kumulierte) Umlagesätze (2017 ff.) - nicht relevant für die Stadt Düren - Kreisumlage 168,87 Mio. Euro 328,60 Mio. Euro 51,39 v.H. Jugendamtsumlage 50,36 Mio. Euro 186,05 Mio. Euro 27,07 v.H. 78,46 v.H. Bei sich weiter erhöhendem Umlagebedarf ist also realistisch zu befürchten, dass der „kumulierte Hebesatz“ in der Summe der allgemeinen Kreisumlage und der differenziert erhobenen Jugendamtsumlage bereits in den allernächsten Jahren eine Größenordnung von 80 Hebesatzpunkten erreichen bzw. überschreiten wird. Vor diesem Hintergrund fragen sich derzeit verschiedene Bürgermeister aus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, ob dem Grunde nach sinnvolle und für die Regionalentwicklung erforderliche Projekte, z.B. interkommunal angelegte Gewerbegebietsentwicklungen, noch intensiv vorangetrieben werden sollen, wenn daraus – infolge der auch durch den Kreis nur bedingt beeinflussbaren Auswirkungen 1 Nur ergänzend sei an dieser Stelle erwähnt, dass sich der Umlagebedarf der allgemeinen Kreisumlage um mehr als den erwähnten Betrag von rund 16,10 Mio. Euro erhöht hätte, wenn nicht über die Ausgliederung der bisher im Kreishaushalt dargestellten Förderschulen in eigener Trägerschaft des Kreises in den neuen Zweckverband eine in diesem Punkt „entlastende“ Wirkung stattgefunden hätte. Unter Einbeziehung auch des nun aus dem Kreishaushalt herausgefallenen Zuschussbedarfs des bisherigen Produkts 03.221.01 (Förderschulen; geplanter Zuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2015: rund 3,25 Mio. Euro (unter Berücksichtigung auch der internen Leistungsverrechnungen)) erhöht sich der Umlagebedarf des Kreises Düren für das Haushaltsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr noch erheblich deutlicher. 2 des GFG – lediglich fast zu vernachlässigende monetäre Effekte für die jeweiligen kommunalen Haushalte zu erzielen sind. Bekanntlich hat das Bundesverwaltungsgericht am 31. Januar 2013 entschieden, dass eine Kreisumlage, die der Landkreis von seinen kreisangehörigen Gemeinden erhebt, nicht dazu führen darf, dass den Gemeinden keine finanzielle Mindestausstattung zur Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben sowie von freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben mehr bleibt. Zwar würden landesrechtliche Vorschriften, die die Kreise zur Umlageerhebung ermächtigen, bezüglich der Höhe der Umlage keine ausdrückliche Begrenzung enthalten. Diese folge jedoch aus Art. 28 Abs. 2 GG, der die kommunale Selbstverwaltung institutionell garantiere und den Kommunen im „Kern“ eine finanzielle Mindestausstattung sichere, die unantastbar sei. Zwar sind derzeit keine Klagevorbereitungen kreisangehöriger Städte und Gemeinden gegen zukünftige Umlagebescheide des Kreises Düren bekannt. Allerdings kann nicht kategorisch ausgeschlossen werden, zukünftige Festsetzungen verwaltungsgerichtlich zu überprüfen – dabei wohl wissend und hier auch betonend, dass selbstverständlich anerkannt wird, dass sich zahlreiche der in Ihrem Benehmensschreiben dargestellten und den Umlagebedarf enorm beeinflussenden Effekte einer unmittelbaren Steuerungsmöglichkeit durch den Kreis Düren entziehen. Dies vorausschickend, gibt die Bürgermeisterkonferenz – unter vorsorglicher Verweigerung des Benehmens – diese (erste) Stellungnahme im Sinne des § 55 KrO ab. Weitere Stellungnahmen sind wahrscheinlich, insbesondere dann, wenn über die bereits per Mail am 24. November 2015 mitgeteilten – und in der Wirkung die kommunalen Haushalte nicht wesentlich entlastenden – Effekte hinaus weitere und im Detail auch prüf- und bewertbare Inhalte des aufzustellenden Kreishaushalts bekannt sind:  Bereits im Rahmen der schon erwähnten Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten am 18. November 2015 wurde deutlich gemacht, dass – über die im Wesentlichen die im Benehmensschreiben geschilderten haushaltsschwächenden Faktoren aus der Steuerverbundsystematik heraus – konkretere Informationen über Einzelentwicklungen in den einzelnen Produkten benötigt werden, die erst eine inhaltliche Bewertung ermöglichen. Daher ist die Bürgermeisterkonferenz sehr gespannt auf weitere Informationen, die selbstverständlich im Detail erst der Haushaltsplanentwurf selbst liefern kann. Konkret erwartet wird in diesem Kontext eine nachvollziehbare Bedarfsberechnung, ausgehend von der bisherigen Finanzplanung und darauf aufbauend alle berücksichtigten Belastungen und Entlastungen. Hierbei ist z.B. auch zu erläutern, wie der Kreis Düren die sich aus der so genannten „Übergangsmilliarde“ ergebenden Haushaltsverbesserungen umlagerelevant einsetzt; bekanntlich profitiert der Kreis in zweifacher Hinsicht, nämlich einmal über die gestiegene Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und andererseits über die höheren Umsatzsteueranteile der kreisangehörenden Kommunen, die die Umlagegrundlage erhöhen.  Angedeutet wurde im Rahmen der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten, dass die Ertragserwartung aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Düren gegenüber dem Zeitpunkt des Benehmensschreibens höher ausfallen wird. Hierzu werden im Vorfeld einer weiteren Stellungnahme weitere Informationen erwartet.  Inhaltlich wird grundsätzlich auch Bezug auf bisherige Benehmensschreiben in der Vergangenheit genommen und zusätzlich auf das Schreiben der Bürgermeisterin und der Bürgermeister an die Mitglieder des (damaligen) Kreistags vom 1. Juni 2013, in dem die Notwendigkeit verstärkter Konsolidierungsbemühungen des Kreises Düren dargelegt wurde. In diesem Zusammenhang begrüßt die Bürgermeisterkonferenz sehr, dass Sie im Rahmen der jetzt bereits mehrfach erwähnten Konferenz der 3 Hauptverwaltungsbeamten am 18. November 2015 für das kommende Jahr einen kreisverwaltungsweit angelegten Konsolidierungsprozess angekündigt haben und beabsichtigen, aus der Konferenz der Bürgermeister mehrere Vertreter in die Lenkungs- bzw. Steuerungsgruppe dieses Prozesses einzubeziehen. Vorbehaltlich der weiteren im Prozess noch abzugebenden Stellungnahmen wird bereits zu diesem frühen Zeitpunkt auf folgende Gesichtspunkte hingewiesen:  Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen Im Benehmensschreiben wird die Absicht dargestellt, gegenüber dem Haushaltsansatz 2015 im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr 2016 eine Steigerung von rd. 7,1 Mio. € und im Stellenplan einen neuerlichen Aufwuchs von 25,5 Stellen einzuplanen. Die Steigerung der Personal- und Versorgungsaufwendungen liegt somit im zweistelligen Prozentbereich (ca. 12 %) und übersteigt die Zielwerte nach dem Orientierungsdatenerlass bei Weitem. Hieran ändert auch Ihre Argumentation der „Bruttobetrachtung“ wenig. Eine Steigerung der Personalaufwendungen und des Stellenplans in diesem Ausmaß ist seitens der kreisangehörigen Kommunen nicht hinnehmbar! Haushaltskonsolidierung und Haushaltssanierung in der kommunalen Familie kann nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten an den gleichen Standards messen lassen. Das heißt, dass auch der Kreis Düren entsprechende ernsthafte Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten und umzusetzen hat. Das gilt insbesondere für ein Personalkonsolidierungsprogramm, das seinem Namen gerecht werden will. Wesentlicher Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssicherungskonzepte sind langfristige Personalabbaukonzepte, deren Fortschreibung jährlich aktualisiert wird. Während die Kommunen also zur Einhaltung ihrer Sparziele penibel jede noch so notwendige Neueinstellung überdenken, beabsichtigt der Kreis Düren im Bereich des Sozialamtes, der Jugendhilfe sowie der job-com einen erneuten zweistelligen Stellenzuwachs. Die Korrelation zum bestehenden Personalkonsolidierungsprogramm des Kreises wird in keinster Weise dargestellt, auch nicht, ob, wie in den Kommunen praktiziert, befristete Einstellungen in Betracht gezogen werden. Der Mehraufwand fließt in die Kreisumlage ein und ist durch die kreisangehörigen Kommunen zu finanzieren. Es fehlen mithin jegliche Darstellung eines versuchten Beitrages zur Ergebnisverbesserung im Bereich der Personalaufwendungen sowie z.B. auch eine Bewertung der kosteneinsparenden Ergebnisse der Stellenausweitung infolge des Gutachtens von Rödl & Partner im Bereich der Jugendhilfe. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erwarten vom Kreis Düren die Erstellung und Umsetzung eines langfristigen Personalabbaukonzeptes. Durch Aufgabenzuwachs notwendig werdende Neueinstellungen sind dabei durch Personalreduktion an anderer Stelle und Aufgabenverlagerung zu kompensieren. Durch Festlegung von Posterioritäten und Prioritäten in der Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung sind dabei ablauforganisatorisch entsprechende Synergien zu erzielen. Personal- und Versorgungsaufwendungen dürfen die Zielmarken nach Orientierungsdatenerlass nicht übersteigen, sollten diese vielmehr möglichst unterschreiten. Es wird erwartet, dass auch aus dem Personalbereich heraus ein deutlich erkennbarer Beitrag zur Konsolidierung des Kreishaushaltes erbracht wird. Abseits dessen ist bisher nicht transparent, welche zusätzlichen Personalkosten aufgrund der Flüchtlingsproblematik eingeplant wurden – im Benehmensschreiben ist lediglich von „anteilig“ die Rede. Die Stellen dürften grundsätzlich nur für einen eher kurzen Zeitraum des Jahres 2016 berücksichtigt werden, weil die Fallzahlen infolge der nach wie vor langen Bearbeitungszeiten seitens des Bundesamts für Migration 4 und Flüchtlinge (BAMF) erst allmählich steigen dürften Personalbeschaffung auch Zeit in Anspruch nehmen dürfte.  und zudem die Entwicklung der Landschaftsumlage: Der Kreis Düren erwartet ausweislich des Benehmensschreibens vom 2. November 2015, dass der Landschaftsverband Rheinland auf der Basis des bereits beschlossenen Doppelhaushalts 2015/16 und unter zusätzlicher Berücksichtigung der geänderten Umlagegrundlagen rund 63,2 Mio. Euro höhere Umlagezahlungen erwarten kann und zusätzlich im Rahmen eigener Schlüsselzuweisungen weitere Mehrerträge in einer Höhe von rund 30,5 Mio. Euro zu verzeichnen hat. Insgesamt also verbessert sich die Ertragslage des Landschaftsverbands Rheinland demnach für 2016 um ca. 93,7 Mio. Euro gegenüber der Planung des Doppelhaushalts 2015/16. Gleichwohl erhöht sich die durch den Kreis Düren zu entrichtende Landschaftsumlage um rund 4,9 Mio. Euro. Zwar konstatieren Sie im Benehmensschreiben, dass der Landschaftsverband Rheinland ebenso wie die gesamte kommunale Familie stark durch die Aufwendungen im Transferbereich belastet wird. Gleichwohl sollte im Verbund mit den anderen Kreisen sowie den ebenfalls umlagepflichtigen kreisfreien Städten vor dem Hintergrund der erkennbaren Ertragsbesserungen beim Landschaftsverband um den erwähnten Betrag von ca. 93,7 Mio. Euro zielführende Gespräche mit dem Ziel einer deutlichen Senkung der Landschaftsumlage geführt werden.  Bau- bzw. Dezentralisierungsprojekte im Kreisgebiet: Angesichts der zu befürchtenden Umlageentwicklung in den kommenden Jahren wird erwartet, dass für Bau- bzw. Dezentralisierungsprojekte im Kreisgebiet, die entweder unmittelbar durch oder in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung (oder alternativ über Gesellschaften des Kreises) projektiert bzw. vorangetrieben werden, das Gebot der Umlageneutralität ernsthaft beachtet wird. Dies gilt beispielsweise für die Nachfolgebebauung des bisherigen Stadthallengeländes in der Stadt Düren (hier die ggf. langfristig wirkende Mietbindung dort entstehender Sitzungs- und Konferenzbereiche) und die Entwicklung eines „kleinen Kreishauses“ in Jülich. Ganz grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang auch auf den in zahlreichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen verringerten Raumbedarf, z.B. durch die Aufgabe von Außenstellen bzw. Gemeindebüros insbesondere in Flächengemeinden, und die sich daraus resultierende Reduzierung von Standards und Flächen für Büroarbeitsplätze im Zuge breit angelegter Stellenreduzierungen im kreisangehörigen Raum hingewiesen.  Beitragsfreiheit der Kindertagesstätten im Einzugsbereich des Kreisjugendamts: Wie auch in den vergangenen Jahren, wird auch aktuell wieder auf die in den vergangenen Jahren bereits mehrfach angesprochene und nicht zur Finanzkraft der kreisangehörenden Städte und Gemeinden passende Beitragsfreiheit der Kindertagesstätten im Einzugsbereich des Kreisjugendamts hingewiesen. Die damit verbundene finanzielle Belastung der betroffenen Kommunen ist nicht zu rechtfertigen und auch nicht mit einem vermeintlichen Standortvorteil zu begründen, wenn angesichts ansonsten nicht mehr erkennbarer Einsparpotenziale in den kommunalen Haushalten als Residualposition weitestgehend nur noch die Grundsteuer B – und diese über erhöhte Hebesätze – in Betracht kommt. In diesem Zusammenhang wird Ihre grundsätzliche – im Rahmen der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten am 18. November 2015 geäußerte – Bereitschaft begrüßt, sich bei sich weiter verschärfender Umlagesituation im Laufe des Jahres 2016 gegenüber den haushaltstragenden Fraktionen des Kreistags für eine Einschränkung bzw. den Wegfall der Beitragsfreiheit ab dem Haushaltsjahr 2017 einzusetzen. Angesichts der dramatischen Situation, in der sich zahlreiche Haushalt der kreisangehörenden Kommunen befinden, halten die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte und Gemeinden es jedoch für erforderlich, einen Wegfall 5 der Beitragsfreiheit haushaltswirksam nicht bis in das Jahr 2017 zu verschieben, sondern die entsprechenden Einspareffekte bereits für das kommende Haushaltsjahr 2016 zu heben. Nur ergänzend wird auf den Effekt hingewiesen, dass aufgrund der Beitragsfreiheit durch die Eltern oft eine personal- und kostenintensivere 45 Stunden-Betreuung gewählt wird – dies geschähe vermutlich nicht, würden Beiträge erhoben. Dem Grunde nach hat eine auf Wunsch der Bürgermeisterkonferenz vorgenommene Erhebung des Kreisjugendamts eine deutlich erhöhte Betreuungsquote im 45Stunden-Bereich im Vergleich zu anderen Kreisen ergeben. Insofern wird angenommen, dass ein Verzicht auf die Betragsfreiheit nicht nur zu Erträgen, sondern darüber hinaus auch zu geringeren Aufwendungen führen würde und insoweit eine über die reinen Beitragseffekte hinausgehende Entlastung der kommunalen Haushalte die Folge wäre.  Förderschulzweckverband im Kreis Düren bzw. Ausstattung der Schulen des Kreises: Im Zuge der vorbereitenden Gespräche vor der sehr sinnvollen Gründung eines Förderschulzweckverbands im Kreis Düren (und den seither über eine separate Zweckverbandsumlage zu deckenden Finanzbedarf der Förderschulen) wurde die damit einhergehende Entlastung der Kreisumlage thematisiert und über Modellrechnungen auch näherungsweise ermittelt. Die Ausführungen in Ihrem Benehmensschreiben lassen die sich insoweit reduzierten Aufwendungen im kommenden Kreishaushalt nicht erkennen. Unbeschadet dessen wird die Prüfung angeregt, in welchem Umfang der sächliche Betriebsaufwand und der für die IT-Betreuung der Schulen des Kreises verringert, ggf. gestreckt, werden kann.  Aufwendungen im Bereich der Daseinsvorsorge und Kultur In der Vergangenheit haben Dividendenerträge die Beteiligungsgesellschaft des Kreises Düren mbH (BTG) in die Lage versetzt, verschiedene Aufwendungen im Bereich der Daseinsvorsorge, exemplarisch seien hier das Freizeitbad in Kreuzau und die Dürener Kreisbahn (DKB) erwähnt, „quer zu subventionieren“. Ausweislich des Gesamtabschlusses aus 2012 musste seinerzeit z.B. ein Betrag von gut 1,34 Mio. Euro zur Verlustabdeckung der Freizeitbad Kreuzau GmbH bzw. ein Betrag von über 2,9 Mio. Euro zur Verlustabdeckung der DKB eingesetzt werden. Weitere unmittelbare Beteiligungen weisen regelmäßig Jahresfehlbeträge aus. Bekanntlich sind die in der Vergangenheit zur Finanzierung entsprechender Verlustabdeckungen herangezogenen Dividendenerträge, insbesondere durch die Entwicklung des RWE-Konzerns, in den letzten Jahren im Wesentlichen ausgeblieben, so dass ein potenzielles Risiko für den Kernhaushalt des Kreises Düren zu erkennen ist. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wird eine vermehrte Einbeziehung der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen in zukünftige Konsolidierungskonzepte und -bemühungen des Kreises Düren erwartet. Zusammenfassung und Fazit Bekanntlich haben sämtliche Kommunen im Kreis Düren in der Vergangenheit – teilweise seit Jahrzehnten – erhebliche und oft schmerzhafte Anstrengungen unternommen, um ihre Haushalte auszugleichen, genehmigungsfähige Haushaltssicherungskonzepte oder Sanierungspläne im Stärkungspakt zu erreichen. Mit den in den kommenden Jahren zu erwartenden zusätzlichen Belastungen aus der allgemeinen Kreis- bzw. der differenziert erhobenen Jugendamtsumlage drohen diese Anstrengungen ad absurdum geführt zu werden. Gleichwohl erscheinen verschiedene Positionen des noch nicht eingebrachten Entwurfs des Kreishaushalts 2016 noch offen; mit dieser (ersten) Stellungnahme sind 6 verschiedene Ansätze und entsprechende Erwartungshaltungen aus der Sichtweise der Bürgermeisterin und der Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Kreises Düren angerissen worden. Unbeschadet dessen wird die Bereitschaft zur engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit der Bürgermeisterkonferenz mit der Kreisverwaltung betont – dies schließt die Bereitschaft zur aktiven Entwicklung von Haushalts- bzw. Personalkostenkonsolidierungskonzepten mit ein – soweit diese, im Gegensatz zu wenig fachkundig angelegten Sparrunden der Vergangenheit (erinnert sei hier an das dilettantisch erstellte „Gutachten“ der PwC), einen wirklich ernstzunehmenden Ansatz verfolgen. Es wird gebeten, diese erste Stellungnahme sowie ggf. noch folgende an die Mitglieder des Kreistags weiterzuleiten. Der Kreistag selbst wird gebeten, eine begründete Stellungnahme i.S.v. § 55 Abs. 2 KrO NW zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen (Axel Buch) Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald (Dr. Timo Czech) Bürgermeister der Gemeinde Nörvenich (Axel Fuchs) Bürgermeister der Stadt Jülich (Ralf Claßen) Bürgermeister der Gemeinde Aldenhoven (Ingo Eßer) Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau (Georg Gelhausen) Bürgermeister der Gemeinde Merzenich (Peter Cremer) Bürgermeister der Stadt Heimbach (Jürgen Frantzen) Bürgermeister der Gemeinde Titz (Heinrich Göbbels) Bürgermeister der Gemeinde Langerwehe (Hermann Heuser) Bürgermeister der Gemeinde Niederzier (Joachim Kunth) Bürgermeister der Gemeinde Vettweiß (Jörn Langefeld) Bürgermeister der Gemeinde Inden (Paul Larue) Bürgermeister der Stadt Düren (Marco Schmunkamp) Bürgermeister der Stadt Nideggen (Marion Schunck-Zenker) Bürgermeisterin der Stadt Linnich 7