Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
381 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
14.12.15, 12:00
Aktualisiert
14.12.15, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren
August-Scholl-Str. 5 - 52393 Hürtgenwald
Tel.:
02429/309-59 Fax: 309-70
E-Mail: buergermeister@huertgenwald.de
Hürtgenwald, den 11.12.2015
Herrn Landrat
Wolfgang Spelthahn
Kreis Düren
52348 Düren
Stellungnahme im Rahmen Herstellung des Benehmens
nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage
für das Haushaltsjahr 2016
Sehr geehrter Herr Landrat Spelthahn,
für Ihr Schreiben vom 2. November 2015, mit dem Sie das Benehmen nach § 55 KrO
NRW zur Festsetzung der allgemeinen Kreisumlage und der differenziert erhobenen
Umlage für das Jugendamt des Kreises einleiten, möchten sich die Bürgermeisterin und
die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zunächst bedanken.
Bereits in diesem Schreiben, aber auch im Rahmen der am 18. November 2015
stattgefundenen Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz haben Sie deutlich gemacht, dass
derzeit das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur „Benehmensherstellung“ lediglich auf
der Basis der aktuell prognostizierbaren Entwicklungen sowohl auf der Ertrags- als auch
auf der Aufwandsseite des Kreishaushalts 2016 eingeleitet werden kann. Sowohl für den
Zeitraum bis zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs am 16. Dezember 2015 und
vermutlich erst recht bis zur möglichen Beschlussfassung des Kreistags über den
Haushalt am 21. April 2016 sind daher Änderungen wesentlicher Positionen der der
aktuellen
Planung
zugrundeliegenden
Finanzpositionen
des
Kreishaushalts
wahrscheinlich.
Diese Zeit sollte auch genutzt werden, um im Laufe der kommenden Monate ggf. zu
erkennende Potenziale mit dem Ziel einer reduzierten Belastung der im Kreis Düren
lebenden Menschen, die in erster Linie bekanntlich die Bürgerinnen und Bürger der 15
kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind, zu heben. Die zunehmende Belastung der
Haushalte unserer Kommunen zur Deckung des Finanzbedarfs der Umlageverbände
erreicht mittlerweile noch vor wenigen Jahren nicht für möglich gehaltene und kaum
mehr
finanzierbar
erscheinende
Dimensionen.
Auch
wenn
durch
die
Bürgermeisterkonferenz selbstverständlich anerkannt wird, dass die in Ihrem Schreiben
dargestellten Entwicklungen der „GFG-abhängigen Daten“ durch den Kreis Düren selbst
nicht beeinflussbar sind, gestatten Sie bitte zunächst folgende grundsätzliche Hinweise
zur „innerkommunalen Verteilungsstruktur“ der für das kommende Jahr zu erwartenden
Umlagebelastung und einen drohenden Ausblick für die danach folgenden
Haushaltsjahre:
1
Sie führen aus, dass sich der Umlagebedarf bei der allgemeinen Kreisumlage um rund
16,10 Mio. Euro1 und bei der differenziert erhobenen Jugendamtsumlage um 0,53
Mio. Euro erhöht, insgesamt also um rund 16,63 Mio. Euro. Über eine dem Grunde
und der Höhe nach atypischen und insofern außerordentlichen Steuernachzahlung
eines Einzelunternehmens nur an die Gemeinde Niederzier und die GFG-immanente
Berücksichtigung dieses einmaligen Steuerkrafteffekts wird der erhöhte Umlagebedarf
des Kreises Düren für das Jahr 2016 fast ausschließlich durch diese Gemeinde
getragen (rund 13,61 Mio. Euro). Hiervon „profitieren“ die anderen Städte und
Gemeinden insoweit, als dass der erhöhte Finanzbedarf des Kreises für die 14
anderen kreisangehörigen Kommunen in der Summe „lediglich“ mit einem Volumen
von rund drei Mio. Euro durchschlägt.
Ähnliche
außerordentliche
Nachzahlungseffekte
einzelner
oder
mehrerer
Kommunensind nach jetzigem Erkenntnisstand für die kommenden Haushaltsjahre
nicht zu erwarten. So sehr also die selbstverständlich zu berücksichtigende
Steuerkraft einer Kommune, konkret der Gemeinde Niederzier, die umlagebedingten
Umlageerhöhungen in den anderen Städten und Gemeinden für den kommenden
Kreishaushalt 2016 einmalig abmildert: In den Haushaltsjahren 2017 ff. ist der
erhöhte Finanzbedarf des Kreises deutlich mehr als 2016 durch die Gesamtheit aller
Kommunen zu erbringen.
Um die für die kommenden Jahre zu erwartenden Auswirkungen auf die Hebesätze
sowohl der allgemeinen Kreisumlage als auch der differenziert erhobenen
Jugendamtsumlage näherungsweise zu ermitteln, wird daher nachfolgend der
Finanzbedarf des Kreises für das Haushaltsjahr 2016 mit den Umlagegrundlagen für
den Kreishaushalt 2015 (dem letzten Jahr vor der zu berücksichtigenden
Steuernachzahlung insbesondere der Gemeinde Niederzier gegenüber) in Relation
gebracht und die sich hieraus möglich erscheinenden Umlagesätze ermittelt:
Merkmal
Umlagebedarf des Kreises (2016)
Umlagegrundlagen (2015)
(fiktive) Umlagesätze (2017 ff.)
(kumulierte) Umlagesätze (2017 ff.)
- nicht relevant für die Stadt Düren -
Kreisumlage
168,87 Mio. Euro
328,60 Mio. Euro
51,39 v.H.
Jugendamtsumlage
50,36 Mio. Euro
186,05 Mio. Euro
27,07 v.H.
78,46 v.H.
Bei sich weiter erhöhendem Umlagebedarf ist also realistisch zu befürchten, dass der
„kumulierte Hebesatz“ in der Summe der allgemeinen Kreisumlage und der
differenziert erhobenen Jugendamtsumlage bereits in den allernächsten Jahren eine
Größenordnung von 80 Hebesatzpunkten erreichen bzw. überschreiten wird.
Vor diesem Hintergrund fragen sich derzeit verschiedene Bürgermeister aus den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden, ob dem Grunde nach sinnvolle und für die
Regionalentwicklung
erforderliche
Projekte,
z.B.
interkommunal
angelegte
Gewerbegebietsentwicklungen, noch intensiv vorangetrieben werden sollen, wenn
daraus – infolge der auch durch den Kreis nur bedingt beeinflussbaren Auswirkungen
1
Nur ergänzend sei an dieser Stelle erwähnt, dass sich der Umlagebedarf der allgemeinen Kreisumlage um
mehr als den erwähnten Betrag von rund 16,10 Mio. Euro erhöht hätte, wenn nicht über die Ausgliederung
der bisher im Kreishaushalt dargestellten Förderschulen in eigener Trägerschaft des Kreises in den neuen
Zweckverband eine in diesem Punkt „entlastende“ Wirkung stattgefunden hätte. Unter Einbeziehung auch
des nun aus dem Kreishaushalt herausgefallenen Zuschussbedarfs des bisherigen Produkts 03.221.01
(Förderschulen; geplanter Zuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2015: rund 3,25 Mio. Euro (unter
Berücksichtigung auch der internen Leistungsverrechnungen)) erhöht sich der Umlagebedarf des Kreises
Düren für das Haushaltsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr noch erheblich deutlicher.
2
des GFG – lediglich fast zu vernachlässigende monetäre Effekte für die jeweiligen
kommunalen Haushalte zu erzielen sind.
Bekanntlich hat das Bundesverwaltungsgericht am 31. Januar 2013 entschieden, dass
eine Kreisumlage, die der Landkreis von seinen kreisangehörigen Gemeinden erhebt,
nicht dazu führen darf, dass den Gemeinden keine finanzielle Mindestausstattung zur
Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben sowie von freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben
mehr bleibt. Zwar würden landesrechtliche Vorschriften, die die Kreise zur
Umlageerhebung ermächtigen, bezüglich der Höhe der Umlage keine ausdrückliche
Begrenzung enthalten. Diese folge jedoch aus Art. 28 Abs. 2 GG, der die kommunale
Selbstverwaltung institutionell garantiere und den Kommunen im „Kern“ eine
finanzielle Mindestausstattung sichere, die unantastbar sei.
Zwar sind derzeit keine Klagevorbereitungen kreisangehöriger Städte und Gemeinden
gegen zukünftige Umlagebescheide des Kreises Düren bekannt. Allerdings kann nicht
kategorisch ausgeschlossen werden, zukünftige Festsetzungen verwaltungsgerichtlich
zu überprüfen – dabei wohl wissend und hier auch betonend, dass selbstverständlich
anerkannt wird, dass sich zahlreiche der in Ihrem Benehmensschreiben dargestellten
und den Umlagebedarf enorm beeinflussenden Effekte einer unmittelbaren
Steuerungsmöglichkeit durch den Kreis Düren entziehen.
Dies vorausschickend, gibt die Bürgermeisterkonferenz – unter vorsorglicher
Verweigerung des Benehmens – diese (erste) Stellungnahme im Sinne des § 55 KrO ab.
Weitere Stellungnahmen sind wahrscheinlich, insbesondere dann, wenn über die bereits
per Mail am 24. November 2015 mitgeteilten – und in der Wirkung die kommunalen
Haushalte nicht wesentlich entlastenden – Effekte hinaus weitere und im Detail auch
prüf- und bewertbare Inhalte des aufzustellenden Kreishaushalts bekannt sind:
Bereits im Rahmen der schon erwähnten Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten
am 18. November 2015 wurde deutlich gemacht, dass – über die im Wesentlichen die
im Benehmensschreiben geschilderten haushaltsschwächenden Faktoren aus der
Steuerverbundsystematik
heraus
–
konkretere
Informationen
über
Einzelentwicklungen in den einzelnen Produkten benötigt werden, die erst eine
inhaltliche Bewertung ermöglichen. Daher ist die Bürgermeisterkonferenz sehr
gespannt auf weitere Informationen, die selbstverständlich im Detail erst der
Haushaltsplanentwurf selbst liefern kann. Konkret erwartet wird in diesem Kontext
eine nachvollziehbare Bedarfsberechnung, ausgehend von der bisherigen
Finanzplanung und darauf aufbauend alle berücksichtigten Belastungen und
Entlastungen. Hierbei ist z.B. auch zu erläutern, wie der Kreis Düren die sich aus der
so
genannten
„Übergangsmilliarde“
ergebenden
Haushaltsverbesserungen
umlagerelevant einsetzt; bekanntlich profitiert der Kreis in zweifacher Hinsicht,
nämlich einmal über die gestiegene Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft
und andererseits über die höheren Umsatzsteueranteile der kreisangehörenden
Kommunen, die die Umlagegrundlage erhöhen.
Angedeutet wurde im Rahmen der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten, dass die
Ertragserwartung aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Düren gegenüber dem
Zeitpunkt des Benehmensschreibens höher ausfallen wird. Hierzu werden im Vorfeld
einer weiteren Stellungnahme weitere Informationen erwartet.
Inhaltlich wird grundsätzlich auch Bezug auf bisherige Benehmensschreiben in der
Vergangenheit genommen und zusätzlich auf das Schreiben der Bürgermeisterin und
der Bürgermeister an die Mitglieder des (damaligen) Kreistags vom 1. Juni 2013, in
dem die Notwendigkeit verstärkter Konsolidierungsbemühungen des Kreises Düren
dargelegt wurde. In diesem Zusammenhang begrüßt die Bürgermeisterkonferenz
sehr, dass Sie im Rahmen der jetzt bereits mehrfach erwähnten Konferenz der
3
Hauptverwaltungsbeamten am 18. November 2015 für das kommende Jahr einen
kreisverwaltungsweit angelegten Konsolidierungsprozess angekündigt haben und
beabsichtigen, aus der Konferenz der Bürgermeister mehrere Vertreter in die
Lenkungs- bzw. Steuerungsgruppe dieses Prozesses einzubeziehen.
Vorbehaltlich der weiteren im Prozess noch abzugebenden Stellungnahmen wird bereits
zu diesem frühen Zeitpunkt auf folgende Gesichtspunkte hingewiesen:
Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
Im
Benehmensschreiben
wird
die
Absicht
dargestellt,
gegenüber
dem
Haushaltsansatz 2015 im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen im
Jahr 2016 eine Steigerung von rd. 7,1 Mio. € und im Stellenplan einen neuerlichen
Aufwuchs von 25,5 Stellen einzuplanen. Die Steigerung der Personal- und
Versorgungsaufwendungen liegt somit im zweistelligen Prozentbereich (ca. 12 %) und
übersteigt die Zielwerte nach dem Orientierungsdatenerlass bei Weitem. Hieran
ändert auch Ihre Argumentation der „Bruttobetrachtung“ wenig.
Eine Steigerung der Personalaufwendungen und des Stellenplans in diesem Ausmaß
ist seitens der kreisangehörigen Kommunen nicht hinnehmbar!
Haushaltskonsolidierung und Haushaltssanierung in der kommunalen Familie kann
nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten an den gleichen Standards messen lassen.
Das
heißt,
dass
auch
der
Kreis
Düren
entsprechende
ernsthafte
Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten und umzusetzen hat. Das gilt insbesondere
für ein Personalkonsolidierungsprogramm, das seinem Namen gerecht werden will.
Wesentlicher Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssicherungskonzepte sind
langfristige Personalabbaukonzepte, deren Fortschreibung jährlich aktualisiert wird.
Während die Kommunen also zur Einhaltung ihrer Sparziele penibel jede noch so
notwendige Neueinstellung überdenken, beabsichtigt der Kreis Düren im Bereich des
Sozialamtes, der Jugendhilfe sowie der job-com einen erneuten zweistelligen
Stellenzuwachs. Die Korrelation zum bestehenden Personalkonsolidierungsprogramm
des Kreises wird in keinster Weise dargestellt, auch nicht, ob, wie in den Kommunen
praktiziert, befristete Einstellungen in Betracht gezogen werden. Der Mehraufwand
fließt in die Kreisumlage ein und ist durch die kreisangehörigen Kommunen zu
finanzieren. Es fehlen mithin jegliche Darstellung eines versuchten Beitrages zur
Ergebnisverbesserung im Bereich der Personalaufwendungen sowie z.B. auch eine
Bewertung der kosteneinsparenden Ergebnisse der Stellenausweitung infolge des
Gutachtens von Rödl & Partner im Bereich der Jugendhilfe.
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erwarten vom Kreis Düren die Erstellung
und Umsetzung eines langfristigen Personalabbaukonzeptes. Durch Aufgabenzuwachs
notwendig werdende Neueinstellungen sind dabei durch Personalreduktion an anderer
Stelle und Aufgabenverlagerung zu kompensieren. Durch Festlegung von
Posterioritäten und Prioritäten in der Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung sind
dabei ablauforganisatorisch entsprechende Synergien zu erzielen. Personal- und
Versorgungsaufwendungen dürfen die Zielmarken nach Orientierungsdatenerlass
nicht übersteigen, sollten diese vielmehr möglichst unterschreiten.
Es wird erwartet, dass auch aus dem Personalbereich heraus ein deutlich erkennbarer
Beitrag zur Konsolidierung des Kreishaushaltes erbracht wird.
Abseits dessen ist bisher nicht transparent, welche zusätzlichen Personalkosten
aufgrund der Flüchtlingsproblematik eingeplant wurden – im Benehmensschreiben ist
lediglich von „anteilig“ die Rede. Die Stellen dürften grundsätzlich nur für einen eher
kurzen Zeitraum des Jahres 2016 berücksichtigt werden, weil die Fallzahlen infolge
der nach wie vor langen Bearbeitungszeiten seitens des Bundesamts für Migration
4
und Flüchtlinge (BAMF) erst allmählich steigen dürften
Personalbeschaffung auch Zeit in Anspruch nehmen dürfte.
und
zudem
die
Entwicklung der Landschaftsumlage:
Der Kreis Düren erwartet ausweislich des Benehmensschreibens vom 2. November
2015, dass der Landschaftsverband Rheinland auf der Basis des bereits
beschlossenen Doppelhaushalts 2015/16 und unter zusätzlicher Berücksichtigung der
geänderten Umlagegrundlagen rund 63,2 Mio. Euro höhere Umlagezahlungen
erwarten kann und zusätzlich im Rahmen eigener Schlüsselzuweisungen weitere
Mehrerträge in einer Höhe von rund 30,5 Mio. Euro zu verzeichnen hat. Insgesamt
also verbessert sich die Ertragslage des Landschaftsverbands Rheinland demnach für
2016 um ca. 93,7 Mio. Euro gegenüber der Planung des Doppelhaushalts 2015/16.
Gleichwohl erhöht sich die durch den Kreis Düren zu entrichtende Landschaftsumlage
um rund 4,9 Mio. Euro.
Zwar konstatieren Sie im Benehmensschreiben, dass der Landschaftsverband
Rheinland ebenso wie die gesamte kommunale Familie stark durch die Aufwendungen
im Transferbereich belastet wird. Gleichwohl sollte im Verbund mit den anderen
Kreisen sowie den ebenfalls umlagepflichtigen kreisfreien Städten vor dem
Hintergrund der erkennbaren Ertragsbesserungen beim Landschaftsverband um den
erwähnten Betrag von ca. 93,7 Mio. Euro zielführende Gespräche mit dem Ziel einer
deutlichen Senkung der Landschaftsumlage geführt werden.
Bau- bzw. Dezentralisierungsprojekte im Kreisgebiet:
Angesichts der zu befürchtenden Umlageentwicklung in den kommenden Jahren wird
erwartet, dass für Bau- bzw. Dezentralisierungsprojekte im Kreisgebiet, die entweder
unmittelbar durch oder in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung (oder
alternativ über Gesellschaften des Kreises) projektiert bzw. vorangetrieben werden,
das Gebot der Umlageneutralität ernsthaft beachtet wird. Dies gilt beispielsweise für
die Nachfolgebebauung des bisherigen Stadthallengeländes in der Stadt Düren (hier
die ggf. langfristig wirkende Mietbindung dort entstehender Sitzungs- und
Konferenzbereiche) und die Entwicklung eines „kleinen Kreishauses“ in Jülich. Ganz
grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang auch auf den in zahlreichen Stadt- bzw.
Gemeindeverwaltungen verringerten Raumbedarf, z.B. durch die Aufgabe von
Außenstellen bzw. Gemeindebüros insbesondere in Flächengemeinden, und die sich
daraus resultierende Reduzierung von Standards und Flächen für Büroarbeitsplätze im
Zuge breit angelegter Stellenreduzierungen im kreisangehörigen Raum hingewiesen.
Beitragsfreiheit der Kindertagesstätten im Einzugsbereich des Kreisjugendamts:
Wie auch in den vergangenen Jahren, wird auch aktuell wieder auf die in den
vergangenen Jahren bereits mehrfach angesprochene und nicht zur Finanzkraft der
kreisangehörenden
Städte
und
Gemeinden
passende
Beitragsfreiheit
der
Kindertagesstätten im Einzugsbereich des Kreisjugendamts hingewiesen. Die damit
verbundene finanzielle Belastung der betroffenen Kommunen ist nicht zu
rechtfertigen und auch nicht mit einem vermeintlichen Standortvorteil zu begründen,
wenn angesichts ansonsten nicht mehr erkennbarer Einsparpotenziale in den
kommunalen Haushalten als Residualposition weitestgehend nur noch die
Grundsteuer B – und diese über erhöhte Hebesätze – in Betracht kommt.
In diesem Zusammenhang wird Ihre grundsätzliche – im Rahmen der Konferenz der
Hauptverwaltungsbeamten am 18. November 2015 geäußerte – Bereitschaft begrüßt,
sich bei sich weiter verschärfender Umlagesituation im Laufe des Jahres 2016
gegenüber den haushaltstragenden Fraktionen des Kreistags für eine Einschränkung
bzw. den Wegfall der Beitragsfreiheit ab dem Haushaltsjahr 2017 einzusetzen.
Angesichts der dramatischen Situation, in der sich zahlreiche Haushalt der
kreisangehörenden Kommunen befinden, halten die Bürgermeisterin und die
Bürgermeister der Städte und Gemeinden es jedoch für erforderlich, einen Wegfall
5
der Beitragsfreiheit haushaltswirksam nicht bis in das Jahr 2017 zu verschieben,
sondern die entsprechenden Einspareffekte bereits für das kommende Haushaltsjahr
2016 zu heben.
Nur ergänzend wird auf den Effekt hingewiesen, dass aufgrund der Beitragsfreiheit
durch die Eltern oft eine personal- und kostenintensivere 45 Stunden-Betreuung
gewählt wird – dies geschähe vermutlich nicht, würden Beiträge erhoben. Dem
Grunde nach hat eine auf Wunsch der Bürgermeisterkonferenz vorgenommene
Erhebung des Kreisjugendamts eine deutlich erhöhte Betreuungsquote im 45Stunden-Bereich im Vergleich zu anderen Kreisen ergeben. Insofern wird
angenommen, dass ein Verzicht auf die Betragsfreiheit nicht nur zu Erträgen, sondern
darüber hinaus auch zu geringeren Aufwendungen führen würde und insoweit eine
über die reinen Beitragseffekte hinausgehende Entlastung der kommunalen Haushalte
die Folge wäre.
Förderschulzweckverband im Kreis Düren bzw. Ausstattung der Schulen des Kreises:
Im Zuge der vorbereitenden Gespräche vor der sehr sinnvollen Gründung eines
Förderschulzweckverbands im Kreis Düren (und den seither über eine separate
Zweckverbandsumlage zu deckenden Finanzbedarf der Förderschulen) wurde die
damit einhergehende Entlastung der Kreisumlage thematisiert und über
Modellrechnungen auch näherungsweise ermittelt. Die Ausführungen in Ihrem
Benehmensschreiben lassen die sich insoweit reduzierten Aufwendungen im
kommenden Kreishaushalt nicht erkennen.
Unbeschadet dessen wird die Prüfung angeregt, in welchem Umfang der sächliche
Betriebsaufwand und der für die IT-Betreuung der Schulen des Kreises verringert,
ggf. gestreckt, werden kann.
Aufwendungen im Bereich der Daseinsvorsorge und Kultur
In der Vergangenheit haben Dividendenerträge die Beteiligungsgesellschaft des
Kreises Düren mbH (BTG) in die Lage versetzt, verschiedene Aufwendungen im
Bereich der Daseinsvorsorge, exemplarisch seien hier das Freizeitbad in Kreuzau und
die Dürener Kreisbahn (DKB) erwähnt, „quer zu subventionieren“. Ausweislich des
Gesamtabschlusses aus 2012 musste seinerzeit z.B. ein Betrag von gut 1,34 Mio.
Euro zur Verlustabdeckung der Freizeitbad Kreuzau GmbH bzw. ein Betrag von über
2,9 Mio. Euro zur Verlustabdeckung der DKB eingesetzt werden. Weitere unmittelbare
Beteiligungen weisen regelmäßig Jahresfehlbeträge aus.
Bekanntlich sind die in der Vergangenheit zur Finanzierung entsprechender
Verlustabdeckungen herangezogenen Dividendenerträge, insbesondere durch die
Entwicklung des RWE-Konzerns, in den letzten Jahren im Wesentlichen ausgeblieben,
so dass ein potenzielles Risiko für den Kernhaushalt des Kreises Düren zu erkennen
ist. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wird eine vermehrte Einbeziehung der
unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen in zukünftige Konsolidierungskonzepte
und -bemühungen des Kreises Düren erwartet.
Zusammenfassung und Fazit
Bekanntlich haben sämtliche Kommunen im Kreis Düren in der Vergangenheit – teilweise
seit Jahrzehnten – erhebliche und oft schmerzhafte Anstrengungen unternommen, um
ihre Haushalte auszugleichen, genehmigungsfähige Haushaltssicherungskonzepte oder
Sanierungspläne im Stärkungspakt zu erreichen. Mit den in den kommenden Jahren zu
erwartenden zusätzlichen Belastungen aus der allgemeinen Kreis- bzw. der differenziert
erhobenen Jugendamtsumlage drohen diese Anstrengungen ad absurdum geführt zu
werden.
Gleichwohl erscheinen verschiedene Positionen des noch nicht eingebrachten Entwurfs
des Kreishaushalts 2016 noch offen; mit dieser (ersten) Stellungnahme sind
6
verschiedene Ansätze und entsprechende Erwartungshaltungen aus der Sichtweise der
Bürgermeisterin und der Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Kreises Düren
angerissen worden. Unbeschadet dessen wird die Bereitschaft zur engen und
vertrauensvollen Zusammenarbeit der Bürgermeisterkonferenz mit der Kreisverwaltung
betont – dies schließt die Bereitschaft zur aktiven Entwicklung von Haushalts- bzw.
Personalkostenkonsolidierungskonzepten mit ein – soweit diese, im Gegensatz zu wenig
fachkundig angelegten Sparrunden der Vergangenheit (erinnert sei hier an das
dilettantisch erstellte „Gutachten“ der PwC), einen wirklich ernstzunehmenden Ansatz
verfolgen.
Es wird gebeten, diese erste Stellungnahme sowie ggf. noch folgende an die Mitglieder
des Kreistags weiterzuleiten. Der Kreistag selbst wird gebeten, eine begründete
Stellungnahme i.S.v. § 55 Abs. 2 KrO NW zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
(Axel Buch)
Bürgermeister der
Gemeinde Hürtgenwald
(Dr. Timo Czech)
Bürgermeister der
Gemeinde Nörvenich
(Axel Fuchs)
Bürgermeister der
Stadt Jülich
(Ralf Claßen)
Bürgermeister der
Gemeinde Aldenhoven
(Ingo Eßer)
Bürgermeister der
Gemeinde Kreuzau
(Georg Gelhausen)
Bürgermeister der
Gemeinde Merzenich
(Peter Cremer)
Bürgermeister der
Stadt Heimbach
(Jürgen Frantzen)
Bürgermeister der
Gemeinde Titz
(Heinrich Göbbels)
Bürgermeister der
Gemeinde Langerwehe
(Hermann Heuser)
Bürgermeister der
Gemeinde Niederzier
(Joachim Kunth)
Bürgermeister der
Gemeinde Vettweiß
(Jörn Langefeld)
Bürgermeister der
Gemeinde Inden
(Paul Larue)
Bürgermeister der
Stadt Düren
(Marco Schmunkamp)
Bürgermeister der
Stadt Nideggen
(Marion Schunck-Zenker)
Bürgermeisterin der
Stadt Linnich
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