Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
18.09.14, 12:03
Aktualisiert
18.09.14, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
04.09.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und
Sprachfördereinrichtungen nach dem Gesetz zur Änderung
des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Jugendhilfeausschuss
04.09.2014
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sachdarstellung
und Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende
Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als
plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a
des Getzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
bzw. als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16 b in Verbindung
mit § 21 b für die Dauer von 2 Jahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten
Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach §
21 a bzw. § 21 b zu gewähren.
Die Anerkennung gilt zunächst befristet für einen Zeitraum von
zwei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/16.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Einrichtung
einen intensiven Qualitätsdialog zu führen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
D 3/2014
Z1