Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen nach dem Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
18.09.14, 12:03
Aktualisiert
18.09.14, 12:03
Beschlusstext (Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen nach dem Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz))

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.09.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen nach dem Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Jugendhilfeausschuss 04.09.2014 Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sachdarstellung und Begründung vorgestellten Kriterien und die entsprechende Anerkennung der benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a des Getzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) bzw. als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b für die Dauer von 2 Jahren. Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21 a bzw. § 21 b zu gewähren. Die Anerkennung gilt zunächst befristet für einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/16. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Einrichtung einen intensiven Qualitätsdialog zu führen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) D 3/2014 Z1