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Mitteilungsvorlage (Kunstflieger im Bereich Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
89 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
08.01.16, 12:01
Aktualisiert
08.01.16, 12:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 21.01.2016 öffentlich TOP- Nr.: 1/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 04.01.2016 Kunstflieger im Bereich Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 902110 € Sachverhalt: Im Rahmen der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 03.12.2015 wurde unter TOP 20 Mitteilungen, Buchstabe b; von Frau Volk eine Frage zu den Kunstflugaktivitäten über dem Hürtgenwald gestellt. Die Frage wurde zum Anlass genommen, bei der Bezirksregierung in Düsseldorf im zuständigen Dezernat Erkundigungen einzuholen. Von dort wurde folgendes mitgeteilt: Die Überwachung von durchgeführten Flugaktivitäten erfolgt von der Deutschen Flugsicherung. Der Luftraum ist in (imaginäre) Quader/Würfel aufgeteilt, die für die verschiedenen Flugaktivitäten zur Verfügung stehen. Auch Kunstflugaktivitäten werden demzufolge bestimmten Bereichen zugeordnet. So auch der über dem Hürtgenwald aktive Kunstflieger. Dieser meldet seinen Flug entsprechend an und bekommt einen Bereich durch die Deutsche Flugsicherung zugeteilt. - Seite 1 von 2 - Die Bezirksregierung in Düsseldorf kann hierauf keinen Einfluss nehmen. Dort ist aber bekannt, dass der angesprochene Kunstflieger bereits mehrfach überprüft wurde und es keinen Grund zu Beanstandungen gab, da keine Verstöße gegen Luftfahrtrecht festgestellt werden konnten. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -