Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
81 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
16.12.16, 15:03
Aktualisiert
16.12.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
30.08.2016
8
Denkmalbereichsatzung Altstadt Lechenich
I. Beschluss über die Bedenken und Anregungen
II. Satzungsbeschluss 358/2016
I. Über die während der Offenlage in der Zeit vom 01.06.2016 bis 30.06.2106 vorgebrachten Anregungen und Bedenken (siehe Begründung I.) wird gem. § 6 (2) DSchG NRW entsprechend der
Wertungsvorschläge der Verwaltung wie folgt entschieden:
1. (schriftlicher) Widerspruch vom 26.05.2016
Der Anregung, das Objekt nicht zum Gegenstand der Satzung zu machen oder die Satzung insgesamt fallen zu lassen, damit das der Altersvorsorge dienende Objekt nicht durch Auflagen bei Umbau oder Verkauf beeinträchtig wird, wird nicht entsprochen.
2. Vortrag vom 16.06.2016
Der Anregung, das in der Örtlichkeit nicht mehr vorhandene Denkmal DL Nr. A 370 aus dem Text
der
Satzung
und
aus
der
Anlagekarte
zu
entfernen,
wird
entsprochen.
3. Bedenken vom 22.06.2016
Den Bedenken hinsichtlich des Fehlens von Traufhöhenfestsetzungen wird nicht gefolgt
4. (schriftliche) Stellungnahme vom 29.06.2016
Den Rügen, nicht alle der im Gesetz aufgeführten möglichen Anlagen seien dem Satzungsentwurf
beigefügt, bauordnungsrechtliche Festsetzungen der Satzung seien nicht zweckdienlich und den
Zweifeln, dass die Denkmalbereichssatzung der Erhaltung des Gebietes dient sowie dem Vorwurf
eines Verstoßes der Satzung gegen das Übermaßgebot wird nicht entsprochen.
II. Gemäß §§ 2 und 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) vom 11.03.1980 (GV NRW S. 226 ber. S.
716), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2013 (GV NRW S. 488) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496)
wird die Denkmalbereichssatzung für die Altstadt Lechenich nebst Anlagen und Begründung beschlossen.
Die V358/2016 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich
gemäß §§ 5 und 6 DSchG NRW zusammen mit den nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken zur Genehmigung der Oberen Denkmalbehörde vorzulegen, die Genehmigung ortsüblich
bekannt zu machen und die Satzung öffentlich auszulegen.
Die V358/2016 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 30.08.2016
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