Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
27.06.13, 14:46
Aktualisiert
27.06.13, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 17.06.2013 im Holzkompetenzzentrum des Naturzentrums Eifel,
Nettersheim, Urftstr. 2-4
TOP 6
Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
V 30/2013
hier: 1. Änderung der Vertragsentwürfe
a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und
der RWE Deutschland AG
b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie RurErft Verwaltungs-GmbH
c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie
Nordeifel Beteiligungs-GmbH
2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG und deren
Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
Die Verwaltung berichtet, dass seit der Beschlussfassung zur D
62/2012 am 28.08.2012 weitere Gespräche mit einigen
Kommunen stattgefunden haben. Hieraus ergaben sich
notwendige bzw. sinnvolle Änderungen, die im Vertragswerk
gemäß der Anlagen A bis E zur Vorlage V 30/2013 dargestellt
sind. Die einzelnen Sachverhalte werden kurz von der
Verwaltung vorgestellt.
Auf Nachfrage der UWV-Fraktion erläutert die Verwaltung, dass
es nach ihrer Ansicht für ggf. notwendige Kapitalerhöhungen
aufgrund der Übernahme von neuen Geschäftsfeldern keine
Vorfestlegung im Hinblick auf die Beteiligung des Kreises geben
sollte. Die Drittelparität müsse zwar nicht zwingend gehalten
werden, technisch könnten Lösungen aber insbesondere auch
durch Gesellschaftsgründungen gemeinsam mit den
betroffenen Städten und Gemeinden unterhalb der ene
gefunden werden. Es sei dabei zudem zu beachten, dass
Beteiligungserhöhungen wirtschaftlich sein müssten.
Auf Nachfrage der FDP-Fraktion zur Verwendung der
Veräußerungserlöse erläutert die Verwaltung, dass der
ursprüngliche Plan, Erträge aus der Veräußerung der eneAnteile zur Senkung der ÖPNV-Umlage zu verwenden, durch
das im September 2012 vom Landtag beschlossene NKFWG
zunächst zunichte gemacht worden ist. Sollte sich der
Verordnungsgeber in der im 2. Halbjahr anstehenden
Evaluation zu einer Änderung der jetzt bestehenden
verpflichtenden Regelung, Erträge aus Veräußerungserlösen
gegen die allgemeine Rücklage zu buchen, entschließen, wird
die Verwaltung dem Kreistag die Rückkehr zur ursprünglich
angedachten Handhabung vorschlagen.
Die CDU-Fraktion verdeutlicht das nach wie vor bestehende
Ziel einer kreisweit einheitlichen Energieversorgung. Man sei
daher für eine Beteiligung der Stadt Euskirchen, die man im
ersten Schritt ggf. auch über eine Cross-Beteiligung
herbeiführen könne. Zum Vorschlag der Stadt Mechernich zur
Reduktion der Kreisanteile sei man nicht der Meinung, dass
sich der Kreis nach und nach aus der ene verabschieden solle.
Der Kreis wolle sich im Übrigen nicht an neuen
Geschäftsfeldern bereichern, weshalb ggf. über die von der
Verwaltung skizzierten gesellschaftsrechtlichen Wege
Lösungen zu suchen seien, die einen Großteil des Benefits den
betroffenen Städten und Gemeinden zukommen lassen.
Die SPD-Fraktion spricht sich ebenfalls für eine Beteiligung der
Stadt Euskirchen aus. Die Herleitung des neuen Kaufpreises
sei aus ihrer Sicht akzeptabel.
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt den Änderungen im mit der D 62/2012 am
28.08.2012 beschlossenen Vertragswerk gemäß den Anlagen A
bis E zu dieser Vorlage zu.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Der Beschluss vom 28.08.2012 über die Veräußerung der
Kommanditanteile bzw. Geschäftsanteile bleibt mit der
Maßgabe bestehen, dass die Veräußerung an die in der neu
gefassten Anlage 3 zum Konsortialvertrag aufgeführten Städte
und Gemeinden geschieht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig