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Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
27.06.13, 14:46
Aktualisiert
27.06.13, 14:46
Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe 
a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren     Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH) Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:1. Änderung der Vertragsentwürfe 
a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren     Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 17.06.2013 im Holzkompetenzzentrum des Naturzentrums Eifel, Nettersheim, Urftstr. 2-4 TOP 6 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen V 30/2013 hier: 1. Änderung der Vertragsentwürfe a) Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG b) Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und Energie RurErft Verwaltungs-GmbH c) Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 2. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH Die Verwaltung berichtet, dass seit der Beschlussfassung zur D 62/2012 am 28.08.2012 weitere Gespräche mit einigen Kommunen stattgefunden haben. Hieraus ergaben sich notwendige bzw. sinnvolle Änderungen, die im Vertragswerk gemäß der Anlagen A bis E zur Vorlage V 30/2013 dargestellt sind. Die einzelnen Sachverhalte werden kurz von der Verwaltung vorgestellt. Auf Nachfrage der UWV-Fraktion erläutert die Verwaltung, dass es nach ihrer Ansicht für ggf. notwendige Kapitalerhöhungen aufgrund der Übernahme von neuen Geschäftsfeldern keine Vorfestlegung im Hinblick auf die Beteiligung des Kreises geben sollte. Die Drittelparität müsse zwar nicht zwingend gehalten werden, technisch könnten Lösungen aber insbesondere auch durch Gesellschaftsgründungen gemeinsam mit den betroffenen Städten und Gemeinden unterhalb der ene gefunden werden. Es sei dabei zudem zu beachten, dass Beteiligungserhöhungen wirtschaftlich sein müssten. Auf Nachfrage der FDP-Fraktion zur Verwendung der Veräußerungserlöse erläutert die Verwaltung, dass der ursprüngliche Plan, Erträge aus der Veräußerung der eneAnteile zur Senkung der ÖPNV-Umlage zu verwenden, durch das im September 2012 vom Landtag beschlossene NKFWG zunächst zunichte gemacht worden ist. Sollte sich der Verordnungsgeber in der im 2. Halbjahr anstehenden Evaluation zu einer Änderung der jetzt bestehenden verpflichtenden Regelung, Erträge aus Veräußerungserlösen gegen die allgemeine Rücklage zu buchen, entschließen, wird die Verwaltung dem Kreistag die Rückkehr zur ursprünglich angedachten Handhabung vorschlagen. Die CDU-Fraktion verdeutlicht das nach wie vor bestehende Ziel einer kreisweit einheitlichen Energieversorgung. Man sei daher für eine Beteiligung der Stadt Euskirchen, die man im ersten Schritt ggf. auch über eine Cross-Beteiligung herbeiführen könne. Zum Vorschlag der Stadt Mechernich zur Reduktion der Kreisanteile sei man nicht der Meinung, dass sich der Kreis nach und nach aus der ene verabschieden solle. Der Kreis wolle sich im Übrigen nicht an neuen Geschäftsfeldern bereichern, weshalb ggf. über die von der Verwaltung skizzierten gesellschaftsrechtlichen Wege Lösungen zu suchen seien, die einen Großteil des Benefits den betroffenen Städten und Gemeinden zukommen lassen. Die SPD-Fraktion spricht sich ebenfalls für eine Beteiligung der Stadt Euskirchen aus. Die Herleitung des neuen Kaufpreises sei aus ihrer Sicht akzeptabel. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt den Änderungen im mit der D 62/2012 am 28.08.2012 beschlossenen Vertragswerk gemäß den Anlagen A bis E zu dieser Vorlage zu. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. Der Beschluss vom 28.08.2012 über die Veräußerung der Kommanditanteile bzw. Geschäftsanteile bleibt mit der Maßgabe bestehen, dass die Veräußerung an die in der neu gefassten Anlage 3 zum Konsortialvertrag aufgeführten Städte und Gemeinden geschieht. Abstimmungsergebnis: einstimmig