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Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
27.06.13, 14:46
Aktualisiert
27.06.13, 14:46
Beschlusstext (Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal
hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 17.06.2013 im Holzkompetenzzentrum des Naturzentrums Eifel, Nettersheim, Urftstr. 2-4 TOP 17.1 Verfahren zur Eintragung der "Ehemaligen Ordensburg Vogelsang und des ehemaligen Truppenübungsplatzes Camp Vogelsang" in die Denkmalliste und als Bodendenkmal hier: Stellungnahme des Kreises Euskirchen Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang sprechen sich nach ausführlicher Beratung für folgende Formulierung in der Stellungnahme de Kreises Euskirchen aus: Der Kreis Euskirchen akzeptiert die geplante Unterschutzstellung der „ehemaligen Ordensburg Vogelsang“ als Bodendenkmal wie vorgelegt. Die Ausweisung des Flächendenkmals in der vorgelegten Form wird abgelehnt. Bezüglich des Flächendenkmals ist man zu einem Kompromiss bereit. Das Flächendenkmal soll sich deckungsgleich mit dem Bodendenkmal von Malakoff bis zum See erstrecken. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) D 72/2012