Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Erstellt
12.06.15, 16:01
Aktualisiert
12.06.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 25.06.2015
öffentlich
TOP- Nr.:
69/2015
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Herr Graß
Aktenzeichen:
Datum:
062.3
02.06.2015
2. Sitzung des Wahlausschusses am 30.07.2015
Beschlussvorschlag:
Ohne, da Mitteilungsvorlage.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
902510 - Wahlen
Sachverhalt:
Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Gemeinde
Hürtgenwald sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) bis
spätestens zum 27.07.2015 um 18.00 Uhr beim Wahlleiter der Gemeinde Hürtgenwald
einzureichen. Diese Einreichungsfrist ist eine Ausschlussfrist, ein evtl. verspätet eingereichter
Wahlvorschlag ist unheilbar ungültig und muss vom Wahlausschuss zurückgewiesen werden.
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 25.02.2015 wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen für
die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Gemeinde Hürtgenwald form- und
fristgerecht aufgefordert.
Der Wahlausschuss hat spätestens am 05.08.2015 (siehe § 18 Abs. 3 KWahlG) in öffentlicher
Sitzung über die Zulassung bzw. Zurückweisung von eingereichten Wahlvorschlägen zu
entscheiden. Zu der Sitzung sind unter anderem die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge zu
laden.
- Seite 1 von 2 -
Die 2. Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Hürtgenwald über die Zulassung der
Wahlvorschläge ist für
Donnerstag, den 30.07.2015, Beginn 17.30 Uhr,
großer Sitzungssaal des Rathauses,
terminiert. Da aufgrund der gesetzlichen vorgegebenen Terminfestlegung dieses Datum in den
Sommerferien NRW liegt, erlaubt sich die Verwaltung diesen ausdrücklichen Hinweis und der Bitte
um Beachtung. Eine Verteilerliste über die Mitglieder und persönlichen Stellvertreter des
Wahlausschusses ist dieser Mitteilungsvorlage nochmals beigefügt.
Nach § 2 (3) KWahlG entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Hierzu hat
jedermann Zutritt. Um die Entscheidungsfähigkeit des Wahlausschusses in jedem Falle zu
erhalten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Wahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl
der erschienen Beisitzer beschlussfähig ist.
Die Einladung für die 2. Sitzung des Wahlausschusses wird voraussichtlich Mitte Juli d.J. erfolgen.
Hinweise:
Durch die Nominierung von Herrn Bürgermeister Buch als Bewerber für das Amt des
Bürgermeisters am 04.05.2015 durch die CDU Hürtgenwald ist gem. § 2 Abs. 2 KWahlG die
Funktion des Wahlleiters auf seinen Vertreter im Amt, Herrn GOAR Stefan Grießhaber,
übergegangen.
Ähnliches gilt für Herrn Rainer Polzenberg in seiner Funktion als Beisitzer des Wahlausschusses.
Da er Bewerber für das Amt des Bürgermeisters ist, kann er nicht gleichzeitig Mitglied des
Wahlausschusses sein, siehe hierzu § 2 Abs. 7 Satz 2 KWahlG.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ohne, da Mitteilungsvorlage.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -