Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (2. Sitzung des Wahlausschusses am 30.07.2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Erstellt
12.06.15, 16:01
Aktualisiert
12.06.15, 16:01
Mitteilungsvorlage (2. Sitzung des Wahlausschusses am 30.07.2015) Mitteilungsvorlage (2. Sitzung des Wahlausschusses am 30.07.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 25.06.2015 öffentlich TOP- Nr.: 69/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Herr Graß Aktenzeichen: Datum: 062.3 02.06.2015 2. Sitzung des Wahlausschusses am 30.07.2015 Beschlussvorschlag: Ohne, da Mitteilungsvorlage. € Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 902510 - Wahlen Sachverhalt: Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Gemeinde Hürtgenwald sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) bis spätestens zum 27.07.2015 um 18.00 Uhr beim Wahlleiter der Gemeinde Hürtgenwald einzureichen. Diese Einreichungsfrist ist eine Ausschlussfrist, ein evtl. verspätet eingereichter Wahlvorschlag ist unheilbar ungültig und muss vom Wahlausschuss zurückgewiesen werden. Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 25.02.2015 wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Gemeinde Hürtgenwald form- und fristgerecht aufgefordert. Der Wahlausschuss hat spätestens am 05.08.2015 (siehe § 18 Abs. 3 KWahlG) in öffentlicher Sitzung über die Zulassung bzw. Zurückweisung von eingereichten Wahlvorschlägen zu entscheiden. Zu der Sitzung sind unter anderem die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge zu laden. - Seite 1 von 2 - Die 2. Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Hürtgenwald über die Zulassung der Wahlvorschläge ist für Donnerstag, den 30.07.2015, Beginn 17.30 Uhr, großer Sitzungssaal des Rathauses, terminiert. Da aufgrund der gesetzlichen vorgegebenen Terminfestlegung dieses Datum in den Sommerferien NRW liegt, erlaubt sich die Verwaltung diesen ausdrücklichen Hinweis und der Bitte um Beachtung. Eine Verteilerliste über die Mitglieder und persönlichen Stellvertreter des Wahlausschusses ist dieser Mitteilungsvorlage nochmals beigefügt. Nach § 2 (3) KWahlG entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Hierzu hat jedermann Zutritt. Um die Entscheidungsfähigkeit des Wahlausschusses in jedem Falle zu erhalten, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Wahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Beisitzer beschlussfähig ist. Die Einladung für die 2. Sitzung des Wahlausschusses wird voraussichtlich Mitte Juli d.J. erfolgen. Hinweise: Durch die Nominierung von Herrn Bürgermeister Buch als Bewerber für das Amt des Bürgermeisters am 04.05.2015 durch die CDU Hürtgenwald ist gem. § 2 Abs. 2 KWahlG die Funktion des Wahlleiters auf seinen Vertreter im Amt, Herrn GOAR Stefan Grießhaber, übergegangen. Ähnliches gilt für Herrn Rainer Polzenberg in seiner Funktion als Beisitzer des Wahlausschusses. Da er Bewerber für das Amt des Bürgermeisters ist, kann er nicht gleichzeitig Mitglied des Wahlausschusses sein, siehe hierzu § 2 Abs. 7 Satz 2 KWahlG. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ohne, da Mitteilungsvorlage. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -