Daten
Kommune
Kall
Größe
7,4 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2004
für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine
Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Falle der Gewährung
einer Landeszuweisung nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 GFG 2004/2005 eine um diese
Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben.
SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn erklärt, seine Fraktion werde zwar dem
Beschlussvorschlag zustimmen, dies bedeute aber nicht, dass man mit allen
Einzelansätzen einverstanden sei.
Auf konkrete Nachfragen erklärte Gemeindeoberverwaltungsrat Stoff, dass für die
kalkulatorische Verzinsung der vorgesehene Zinssatz von 6 % nicht unterschritten
werden sollte, weil
a)
dieser Zinssatz noch in etwa dem Zinssatz vieler in Vorjahren aufgenommener
Kommunalkrediten entspricht
b)
bei zinsbegünstigten Krediten der KfW oder IB-Bank eine Tilgung von 4 %
erbracht werden muss, obwohl durch die AfA in der Regel nur 1,5 %
erwirtschaftet werden
c)
die Gemeinde Kall nicht vom Wiederbeschaffungszeitwert, sondern vom
Herstellungswert abschreibt, und zudem bei Kanälen nicht mit 2 %, sondern
nur mit 1,5 %
d)
rechtlich sogar ein kalkulatorscher Zinssatz von 8 % zulässig ist.