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Beschlusstext (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
7,4 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Beschlusstext (Gebührenhaushalt  "Abwasserbeseitigung")

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Inhalt der Datei

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2004 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 GFG 2004/2005 eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben. SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn erklärt, seine Fraktion werde zwar dem Beschlussvorschlag zustimmen, dies bedeute aber nicht, dass man mit allen Einzelansätzen einverstanden sei. Auf konkrete Nachfragen erklärte Gemeindeoberverwaltungsrat Stoff, dass für die kalkulatorische Verzinsung der vorgesehene Zinssatz von 6 % nicht unterschritten werden sollte, weil a) dieser Zinssatz noch in etwa dem Zinssatz vieler in Vorjahren aufgenommener Kommunalkrediten entspricht b) bei zinsbegünstigten Krediten der KfW oder IB-Bank eine Tilgung von 4 % erbracht werden muss, obwohl durch die AfA in der Regel nur 1,5 % erwirtschaftet werden c) die Gemeinde Kall nicht vom Wiederbeschaffungszeitwert, sondern vom Herstellungswert abschreibt, und zudem bei Kanälen nicht mit 2 %, sondern nur mit 1,5 % d) rechtlich sogar ein kalkulatorscher Zinssatz von 8 % zulässig ist.