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Beschlusstext (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

Daten

Kommune
Kall
Größe
7,5 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Beschlusstext (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

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Inhalt der Datei

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, a) gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 Euro bei der HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken) 5.000,00 Euro HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen) 5.000,00 Euro b) gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 25.000,00 Euro bei der HHSt. 2.910.9770 (außerordentliche Tilgungen und Umschuldungen) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 2.630.9630 (Ausbau der Straße „Klein-Köln“), da diese Maßnahme in 2004 neu veranschlagt wird. c) den Beschluss vom 18.03.2003 über die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Rückzahlung von Schlüsselzuweisungen dahingehend zu ändern, dass die Deckung aus Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0030 (Gewerbesteuer) erfolgt.