Daten
Kommune
Kall
Größe
7,5 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat,
a)
gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 Euro
bei der HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei
HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken)
5.000,00 Euro
HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen)
5.000,00 Euro
b)
gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 25.000,00
Euro bei der HHSt. 2.910.9770 (außerordentliche Tilgungen und
Umschuldungen) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben
bei HHSt. 2.630.9630 (Ausbau der Straße „Klein-Köln“), da diese Maßnahme
in 2004 neu veranschlagt wird.
c)
den Beschluss vom 18.03.2003 über die Genehmigung einer
außerplanmäßigen Ausgabe für die Rückzahlung von Schlüsselzuweisungen
dahingehend zu ändern, dass die Deckung aus Mehreinnahmen bei HHSt.
1.900.0030 (Gewerbesteuer) erfolgt.