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Beschlussvorlage (Ausbau des Restteilstückes der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack von Haus-Nr. 20 bis zur Einmündung der Straße "Im Unterdorf")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
150 kB
Erstellt
07.08.15, 16:01
Aktualisiert
07.08.15, 16:01
Beschlussvorlage (Ausbau des Restteilstückes der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack von Haus-Nr. 20 bis zur Einmündung der Straße "Im Unterdorf") Beschlussvorlage (Ausbau des Restteilstückes der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack von Haus-Nr. 20 bis zur Einmündung der Straße "Im Unterdorf")

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 20.08.2015 öffentlich TOP- Nr.: 112/2015 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 31.07.2015 Ausbau des Restteilstückes der Gemeindestraße "Zum Schnepfenflug" im Ortsteil Vossenack von Haus-Nr. 20 bis zur Einmündung der Straße "Im Unterdorf" Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Erneuerung des Restteilstückes der Gemeindestraße „Zum Schnepfenflug“ im Ortsteil Vossenack von Haus-Nr. 20 bis zur Einmündung der Landstraße „Im Unterdorf“. Der Ausbau des Straßenteilstückes erfolgt im Trennsystem (Fahrbahn mit einseitigem Gehweg). Die Abrechnung erfolgt nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG). Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche für den Ausbau zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 Baukosten: 335.000,00 € Beiträge: 170.000,00 € Sachverhalt: In der Gemeinderatssitzung am 25.06.2015 wurde beschlossen, dass das vorgenannte Teilstück der Gemeindestraße „Zum Schnepfenflug“ zusammen mit dem Teilstück von Haus-Nr. 39 bis Haus-Nr. 22 ausgebaut werden soll. Der Ausbau erfolgt in Form einer 4,75 m breiten Fahrbahn mit einem einseitigen Gehweg. Dabei wird der Gehweg an der der Kirche zugewandten Fahrbahnseite angelegt. - Seite 1 von 2 - Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Erneuerung der Straße, so dass die Abrechnung der Kosten nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) erfolgt. Herr Nork vom Ing.-Büro Nork & Berger wird den Ausbauplan für das besagte Teilstück in der Sitzung vorstellen. Zur Information ist der Ausbaubereich in dem beiliegenden Lageplan noch einmal dargestellt. 1 Anlage Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -