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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 184, E.- Liblar, Dechant-Linden-Weg; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
16.12.16, 15:03
Aktualisiert
16.12.16, 15:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 184, E.- Liblar, Dechant-Linden-Weg;
Aufstellungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 30.08.2016 23 Bebauungsplan Nr. 184, E.- Liblar, Dechant-Linden-Weg; Aufstellungsbeschluss 373/2016 I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 184, E. – Liblar, Dechant-Linden-Weg. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Konzept für die Entwicklung des Plangebietes zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Die V 373/2016 wird durch den Ausschuss Stadtentwicklung- u. Wirtschaftsförderung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)