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Beschlußtext (KAG-Beitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
01.12.14, 21:16
Aktualisiert
01.12.14, 21:16
Beschlußtext (KAG-Beitragssatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 2. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020) am 12.11.2014: 5. KAG-Beitragssatzung Nach kurzer Diskussion über evtl. Änderungen der vorliegenden KAG-Beitragssatzung sind sich letztendlich alle Fraktionen einig, den Anliegerbeitrag von 80% auf 70% im Bereich der Anliegerstraßen in der Satzung zu reduzieren. Der Empfehlung des Bürgermeisters, sich sonst an die Mustersatzung zu halten, wird gefolgt. Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NordrheinWestfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe (KAG-Beitragssatzung) dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Einziger Änderungspunkt gegenüber der Verwaltungsvorlage ist die Reduzierung des Anliegerbeitrages von 80% auf 70% für den Bereich der Anliegerstraßen. Beratungsergebnis: - einstimmig -