Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,3 kB
Datum
12.11.2014
Erstellt
01.12.14, 21:16
Aktualisiert
01.12.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 2. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020)
am 12.11.2014:
5.
KAG-Beitragssatzung
Nach kurzer Diskussion über evtl. Änderungen der vorliegenden KAG-Beitragssatzung sind sich
letztendlich alle Fraktionen einig, den Anliegerbeitrag von 80% auf 70% im Bereich der Anliegerstraßen
in der Satzung zu reduzieren. Der Empfehlung des Bürgermeisters, sich sonst an die Mustersatzung zu
halten, wird gefolgt.
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, den Entwurf der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach §8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land NordrheinWestfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe (KAG-Beitragssatzung) dem
Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Einziger Änderungspunkt gegenüber der Verwaltungsvorlage ist die Reduzierung des Anliegerbeitrages
von 80% auf 70% für den Bereich der Anliegerstraßen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -