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Beschlusstext (Zusammenlegung der beiden Standorte der Martinus-Förderschule in Kerpen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
08.05.17, 15:01
Aktualisiert
08.05.17, 15:01
Beschlusstext (Zusammenlegung der beiden Standorte der Martinus-Förderschule in Kerpen)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Schulausschusses am 16.03.2017 13 Zusammenlegung der beiden Standorte der Martinus-Förderschule in Kerpen 120/2017 1. Der Absicht der Kolpingstadt Kerpen, die beiden derzeitigen Standorte der Martinus-Schule in Kerpen und Erftstadt-Friesheim, am Standtort Kerpen zu Beginn des Schuljahrs 2017/18 zusammenzulegen, stimmt die Stadt Erftstadt gem. § 7 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt, zu. Die Abstimmung der Umsetzung dieses Vorhabens mit der Bezirksregierung Köln kann in Angriff genommen werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kolpingstadt Kerpen abzustimmen, in welchem finanziellen Umfang sich die Stadt Erftstadt an der zukünftigen Beschulung von Erftstädter Schülerinnen und Schülern in Kerpen beteiligen wird. Entsprechende Regelungen dazu sollen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegt werden. 3. Zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Stadt Erftstadt besteht Einvernehmen darüber, dass die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung auch ohne formale Kündigung zum Schuljahresende 2016/17 endet. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)