Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
08.05.17, 15:01
Aktualisiert
08.05.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Schulausschusses am 16.03.2017
13
Zusammenlegung der beiden Standorte der Martinus-Förderschule in Kerpen 120/2017
1. Der Absicht der Kolpingstadt Kerpen, die beiden derzeitigen Standorte der Martinus-Schule
in Kerpen und Erftstadt-Friesheim, am Standtort Kerpen zu Beginn des Schuljahrs 2017/18
zusammenzulegen, stimmt die Stadt Erftstadt gem. § 7 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines Teilstandortes der Förderschule mit
dem Förderschwerpunkt Lernen zwischen den Städten Kerpen und Erftstadt, zu. Die Abstimmung der Umsetzung dieses Vorhabens mit der Bezirksregierung Köln kann in Angriff
genommen werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kolpingstadt Kerpen abzustimmen, in welchem finanziellen Umfang sich die Stadt Erftstadt an der zukünftigen Beschulung von Erftstädter
Schülerinnen und Schülern in Kerpen beteiligen wird. Entsprechende Regelungen dazu sollen in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegt werden.
3. Zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Stadt Erftstadt besteht Einvernehmen darüber,
dass die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung auch ohne formale Kündigung zum
Schuljahresende 2016/17 endet.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)