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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/114 „Westringquartier" hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1/114 „Stadtquartier am Westring“ vom 21.7.2011 - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/114 „Westringquartier“ - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
29.07.15, 13:03
Aktualisiert
29.07.15, 13:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/114 „Westringquartier"
hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1/114 
          „Stadtquartier am Westring“ vom 21.7.2011
        - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen 
          Bebauungsplanes Nr. 1/114 „Westringquartier“ 
        - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 29.07.2015 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Mittwoch, den 17.06.2015 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 5. Bebauungsplan Nr. 1/114 „Westringquartier" hier: - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1/114 „Stadtquartier am Westring“ vom 21.7.2011 - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/114 „Westringquartier“ - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Vorlagennummer: 98/2015 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1/114 „Stadtquartier am Westring“ vom 21.7.2011 gemäß §§ 1 (3 und 8), 2 (1) Baugesetzbuch. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/114 „Westringquartier“ gemäß §§ 1 (3), 2 (1), 12 (2) Baugesetzbuch. 3. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt das in der Sitzung vorliegende Bebauungskonzept (einschließlich Erläuterungsbericht) als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) Baugesetzbuch. 21 Ja-Stimmen; 1 Nein-Stimme; keine Enthaltung