Daten
Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
29.07.15, 13:03
Aktualisiert
29.07.15, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 29.07.2015
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Mittwoch, den 17.06.2015 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
8.
Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Vorlagennummer: 70/2015
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und
Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 70/2015,
Abwägungstabelle) entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der
Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu
bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 1. Änderung „Birkenstraße“, mit
textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit
§ 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666 ff) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung
beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur Kenntnis
genommen.
Einstimmig; keine Enthaltung